Sitzungsvorlage - V/2010/377
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukunft des Zivildienstes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5.2 Personal
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit und Soziales
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Vorberatung
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28.10.2010
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Berechnungsgrundlage:
Schwimmbad Jahreskarte = 120,00 €
Bücherei Jahresausweis = 5,00 €
33 zu besetzende Zivildienststellen
33 x 125 = 4.125,00 €
1. Gesamtkosten
Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe
Haushaltsmittel stehen - nicht - zur Verfügung
im Ergebnisplan / Finanzplan
2. Deckungsvorschlag:
3. Folgeerträge / Folgekosten:
Jährliche Folgeerträge:
Jährliche Folgekosten/Folgekosten über die gesamte voraussichtliche Nutzungszeit
von X Jahren:
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4. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)
erfolgt: ja
nein (unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)
Mitteilung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz muss erfolgen:
(bei Vergabe von Aufträgen oder Vermögensveräußerungen über 200.000 €)
ja
nein
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Klärung der Ausgangssituation wird auf den beiliegenden Antrag der SPD-Fraktion vom 21.09.2010 verwiesen.
Das Wehrrechtsänderungsgesetz vom 31.07.2010 (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 05.08.2010) tritt mit Wirkung vom 01.12.2010 in Kraft. Dies hat zur Folge, dass ab dem vorgenannten Zeitpunkt sowohl der Grundwehrdienst als auch der Zivildienst auf die Dauer von sechs Monaten verkürzt wird.
Gleichzeitig gibt das Gesetz den Zivildienstleistenden aber die Möglichkeit, den Zivildienst auf freiwilliger Basis über die gesetzlich vorgeschriebene Dauer von sechs Monaten hinaus auf dann sieben bis neun Monate zu verlängern. Hierzu müssen bei den Einsatzstellen die nötigen Voraussetzungen (freie Stellen, verfügbare Haushaltsmittel usw.) gegeben sein. Die pauschale Kostenerstattung für den Verlängerungszeitraum wird weiterhin gezahlt und ist sogar geringfügig höher als die für die ersten sechs Monate, so dass der Einsatzstelle keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Über die vollständige Aussetzung des Wehr- bzw. Zivildienstes hat das Parlament derzeit noch nicht entschieden. Es ist demnach nicht absehbar, wann der Zivildienst für die Vereine und Verbände tatsächlich wegfällt. Hier sind verschiedene Termine (01.07.2011 bzw. 01.01.2012) im Gespräch.
Derzeit gibt es im Stadtgebiet Herzogenrath 15 verschiedene Einrichtungen, die Zivildienststellen vorhalten, insgesamt sind 33 Stellen zu vergeben. Von diesen 33 verfügbaren Plätzen sind momentan (Stand 01.10.2010) 23 mit jungen Männern besetzt, die ihren Wehrersatzdienst ableisten.
Als Einrichtungen sind hier in Herzogenrath u. a. das Deutsche Rote Kreuz, die Roda-Schule, die Caritas, der ASB oder auch die Stadt Herzogenrath (je eine Stelle in den Bereichen Kindertagesstätte, Jugendtreff und Feuerwehr) zu nennen.
Durch eine freie Nutzung der städtischen Bibliothek und der städtischen Schwimmbäder als Anreiz bzw. Anerkennung für die Zivildienstleistenden - wie im Antrag formuliert - würden auf Basis der o. g. Daten jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 4.125,00 € auf die Stadt Herzogenrath zukommen.
Da auch hier im Hause die Problematik um den verkürzten oder wegfallenden Zivildienst erkannt wurde, werden derzeit auch andere mögliche Alternativen und Anreize zu diesem Thema bei der Stadt Herzogenrath eruiert.
Rechtliche Grundlagen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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233,7 kB
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