Sitzungsvorlage - V/2011/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt

  1. die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes III/77 “Betriebsstraße Nivelsteiner Sandwerke“ gem. § 2 BauGB i.V. mit  § 12 BauGB und
  2. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur verkehrlichen Entlastung u.a. der Wohnbereiche Worm und Wildnis soll der Schwerlast-verkehr aus dem Ortsteil Worm umgeleitet und neu geregelt werden. Geplant ist eine neue Verbindungsstraße zwischen den  vorhandenen Betriebsstraßen der Tagebaue „Nivelstein“ und „Hochfeld“. Da die neue Verbindungsstraße außerhalb der Geltungsbereiche der bergrechtlichen Rahmenbetriebspläne liegt, wird dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan (VBZ) III/77 “Betriebsstraße Nivelsteiner Sandwerke“ aufgestellt.

 

Gemäß dem bereits am 09.12.2010 zwischen der Nivelsteiner Sandwerke und Sandsteinbrüche GmbH und der Stadt Herzogenrath abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag verpflichtet sich die Nivelsteiner Sandwerke und Sandsteinbrüche GmbH u.a.,  Gutachten zur Verkehrsanbindung und zum Immissionsschutz und den Landschafts-pflegerischen Begleitplan erstellen zu lassen. Zum Teil liegen die Ergebnisse der Verwaltung  bereits vor. Das Ingenieurbüro Brendt erarbeitete eine Trassenvariante, auf die sich der landschaftspflegerische Begleitplan, erarbeitet vom Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung Beuster in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsplanungsbüro Schulz, bezieht. Beide Untersuchungen wurden bereits mit der StädteRegion abgestimmt. Mit Schreiben vom 23.11.2010 teilt diese der Stadt Herzogenrath mit, dass gegen die Ausführungen dieses Landschaftspflegerischen Begleitplanes keine Bedenken vorgetragen werden.

 

Die Untersuchungsergebnisse aller Gutachten gehen in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBZ) ein.

 

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7 und § 1a wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (siehe Anlage) ist zu entnehmen, in welchem Bereich die neue Zufahrtsstraße verlaufen wird. Der Landschaftspflegerische Begleitplan untersucht diesen Trassenbereich und das östlich und westlich angrenzende Umfeld.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes III/77 “Betriebsstraße Nivelsteiner Sandwerke“ und den nächsten Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Durchführung einer Bürgerversammlung zur Information der Öffentlichkeit.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

Darstellung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes III/77 “Betriebsstraße Nivelsteiner Sandwerke“

 

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Anlagen

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