Sitzungsvorlage - V/2011/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 zu beschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

Siehe Anlage 2

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der am 06.12.2010 aufgestellte und am 07.12.2010 bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wurde in der Sitzung des Stadtrates am 14.12.2010 eingebracht und allen Stadtverordneten zugestellt.

 

In den als Anlage 2 beigefügten Veränderungslisten sind neue Erkenntnisse bzw. notwendige Veränderungen im Ergebnisplan und bei den Investitions- und Finanzierungszahlungen eingeflossen. Die Änderungen bei Ertrags- und Aufwandskonten werden analog bei den entsprechenden konsumtiven Finanzrechnungskonten veranschlagt. Bei den hinterlegten Ansätzen haben sich Änderungen zum Haushaltsplanentwurf ergeben.

 

Entgegen des eingebrachten Entwurfs ist nach Berücksichtigung der ersten Proberechnung zum GFG 2011 nun zum Ausgleich des Ergebnisplans eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 909.000 EUR erforderlich.

 

Unter Berücksichtigung aller Änderungen im investiven Bereich erhöht sich der Kreditbedarf für 2011 um 1.399.000 EUR auf 6.071.000 EUR.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 59 II GO NRW

§ 80 IV GO NRW

Zuständigkeitsordnung

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:


Anlage 1 Haushaltssatzung

Anlage 2 Veränderungslisten

-          Ergebnisplan (Teil A)

-          Investitionsmaßnahmen (Teil B)

 

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Anlagen

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