Sitzungsvorlage - V/2010/448-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Zu den finanziellen Auswirkungen kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage gemacht werden.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 09.12.2010 mit dem Entwurf des Schulentwicklungsplanes des Büro „biregio“ aus Bonn beschäftigt.

 

In der o.a. Sitzung wurde die Verwaltung u.a. beauftragt, zu folgenden Punkten entsprechende Informationen zu liefern.

 

-                      Elternwille für die einzelnen Schulen- bzw. Schulformen.

-                      Wie kann ein Sek II – Angebot in Kohlscheid realisiert werden?

-                      Informationen zur Jena-Plan-Schule

 

Zu diesen Punkten gibt die Verwaltung die nachfolgenden Informationen:

 

 

-              Elternwille für die einzelnen Schulen- bzw. Schulformen

 

Aus der beigefügten Übersicht sind zunächst die z.Zt. in den einzelnen Schulen für das Jahr 2010/2011 angemeldeten Schülerinnen und Schüler sowie die abgewanderten Schülerinnen und Schüler nach Schulen bzw. Schulformen aufgeführt.

 

In einer weiteren Statistik, ebenfalls als Anlage beigefügt, sind die für das Schuljahr 2011/2012 angemeldeten Grundschülerinnen und Grundschüler erfasst.

 

Darüber hinaus hat die Schulleitung der Grundschule Pannesheide eine Liste der Schülerinnen und Schüler vorgelegt, die am Jena-Plan-Modell interessiert sind.

 

Die Auswertung der Interessentenliste ergibt:

 

Von den 113 Interessenten sind

 

27              Kinder                            10 Jahre und älter (bedeutet bereits Sek I).

  4              Kinder                            werden zum Schuljahr 2011/2012 eingeschult.

13              Kinder                            werden 2012 und später eingeschult.

31              Kinder                            sind z. Zt. in der 1. Klasse.

23              Kinder                            sind z. Zt. in der 2. Klasse.

14              Kinder                            sind z. Zt. In der 3. Klasse.

  1              Kind                            ist z. Zt. In der 4. Klasse.

 

Weiterhin haben von 113 Kindern 20 den Wohnsitz außerhalb von Herzogenrath.

 

 

-              Wie kann ein Sek II – Angebot in Kohlscheid realisiert werden?

 

Welche rechtlichen Möglichkeiten für eine Schaffung eines Sek II-Angebotes in Kohlscheid gegeben sind, wurde bereits mit der Vorlage zu Drucksachen-Nr. 378/2010 in der Sitzung am 09.12.2010 erläutert.

 

Hier noch einmal die Möglichkeiten:

 

1.              Errichtung einer Gesamtschule

 

Die Voraussetzung für die Errichtung einer Gesamtschule ist mindestens die Erreichung einer 4 - Zügigkeit. Dies bedarf einer Anmeldezahl von 112 Schülern. Hierfür wäre jedoch ggfl. die Schließung von Schulen notwendig.

Wegen des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens wäre frühester Beginn für die Aufnahme von Schülern in der Klasse 5 das Schuljahr 2012/2013. Dies bedeutet, das frühestens zum Schuljahr 2018/2019 die Sek II eingerichtet werden könnte.

 

 

2.              Errichtung einer Gemeinschaftsschule

 

Für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule ist mindestens die Erreichung einer 3 - Zügigkeit Voraussetzung. Mindestens eine Schule muss umgewandelt bzw. geschlossen werden. Im Regelfall sollten 2 Schulen der Sek I zusammengelegt werden.

 

Die Errichtung ist wegen der gesetzlichen Vorgaben ebenfalls erst zum Schuljahr 2012/2013 möglich.

Die Weiterführung der Schule mit dem Aufbau einer Sek II kann umgehend nach der Errichtung der Gemeinschaftsschule bzw. spätestens nach zwei Schuljahren beschlossen werden. Die Gemeinschaftsschule beginnt mit der 5. Klasse und muss, genau wie die neu gegründete Gesamtschule, in die Sek II hineinwachsen. Dies bedeutet, das frühestens zum Schuljahr 2018/2019 die Sek II eingerichtet werden könnte.

 

 

3.              Kooperation zwischen Realschule/Hauptschule und Gymnasium/Gesamtschule/Berufskolleg

 

Hierbei handelt es sich um einen losen Verbund, der den Vorteil hat, dass es eine SeK II sofort gibt. Weiterhin ist die Zugehörigkeit zu Herzogenrather Schulen gewährleistet. Zusätzlicher Schulraum wäre nicht notwendig zu schaffen.

Der  Nachteil wäre, dass es keine Lehrerzuschläge wie beim Modellversuch Gemeinschaftsschule gäbe.

 

Ein weiteres Problem unter dem Stichwort „Harmonisierung“ bei diesem Modell ist die Tatsache, dass die Realschule noch nicht über den gebundenen Ganztag verfügt, der in der Hauptschule und im Gymnasium bereits angelaufen ist. Das Gymnasium wird im Schuljahr 2012/2013 bis einschließlich der Klasse 8 im Ganztag unterrichten, das heißt, dass ab dem Schuljahr 2014/2015 spätestens der gebundene Ganztag auch in der Sek II eingeführt wäre.

 

Weitere Voraussetzungen sind ferner das Einverständnis der jeweiligen Schulgremien, eine  hohe Bereitschaft der Lehrerschaft und flankierende Maßnahmen der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus wäre ggfl. zusätzliche Raumausstattung durch den Schulträger am Unterrichtsort Kohlscheid bei Teilunterricht der Sek II auch an diesem Standort zu schaffen.

 

 

4.              Jena-Plan-Schule

 

Das pädagogische Konzept ist bereits im Ausschuss vorgestellt worden.

Die Voraussetzungen für eine Genehmigung im Standardschulversuch „Gemeinschaftsschule“ werden bei diesem Modell nicht erfüllt.

 

Die Abweichungen sind insbesondere:

 

Jahrgangsübergreifender Unterricht ist im Standardschulversuch nicht vorgesehen.

Die übliche Trennung zwischen Grundschule und Sek I wird nicht eingehalten, da die Jahrgänge der 4., 5. und 6. Klassen gemeinsam unterrichtet werden.

Die Mindestzügigkeit von 3 Klassen wird – zumindest nach der üblichen Rechenmethode nach Jahrgängen – nicht erreicht.

 

Vor einer Elternbefragung sollte daher das pädagogische Konzept zur Abklärung dem Ministerium vorgestellt werden.

 

Hinsichtlich der Genehmigung wäre darüber hinaus ein entsprechendes Raumangebot darzustellen.

 

Die Absicht der Inklusion ist ein Ansatz mit besonderem Herausstellungsmerkmal, macht aber unbedingt das Einbeziehen der Schulaufsicht und der Förderschule notwendig.

 

 

Hinsichtlich der Überprüfung der Raumbilanzen, vor allem bei den Grundschulen, hat die Verwaltung in Ortsterminen die vermeintlichen Differenzen geprüft. Ein erstes Ergebnis wird dem Ausschuss in der Sitzung vorgelegt.

Darüber hinaus wird die Verwaltung die notwendigen Korrekturen der Raumbilanzen vornehmen lassen und dem Ausschuss umgehend zur Verfügung stellen.

 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Schulgesetz (SchulG) und Eckpunktepapier des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 20.09.2010

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

 

 

Anlagen:

 

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Anlagen

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