Dringlichkeitsentscheidung - V/2011/034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, die Bushaltestelle Hoheneichstraße – Fahrtrichtung Herzogenrath – in die  Kreutzstraße, vor den geplanten Minikreisel, zu verlegen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des geplanten Ausbaus der Hoheneichstraße wird die Fahrbahn im Bereich der heutigen Bushaltestelle Hoheneichstraße – Fahrtrichtung Herzogenrath – zugunsten von baulich angelegten Parkplätzen auf eine Breite von 6 m zurückgebaut. In dem Zusammenhang erhält der Gehweg eine Breite von rd. 2 m. Dies reicht nicht aus, um eine Buswartehalle ordnungsgemäß und unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit aufzustellen.

 

Bei Anlage eines Buskaps würde die Fahrbahn derart eingeengt, dass bei einem haltenden Bus kein weiterer Bus bzw. kein Lieferfahrzeug oder LKW passieren könnte.  Dies wäre nur unter Verzicht auf 4 Parkstände möglich.

 

Deshalb ist vorgesehen, die Bushaltestelle in die Kreutzstraße vor den geplanten Minikreisel zu verlegen.

 

Da die nächste Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses erst am 17.03.2011 stattfindet, die Planung fortgeführt, sowie die Ausschreibung der Maßnahme mit dem Ziel eines Baubeginns im Sommer 2011 vorbereitet werden soll, ist eine Dringlichkeitsentscheidung  gem. § 60 Abs. 2 GO NRW erforderlich.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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