Sitzungsvorlage - V/2011/026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales beschließt, dem Verein zur Förderung behinderter Kinder und Erwachsener in Herzogenrath e.V. den diesjährigen kooperativen Beitrag der Stadt in Höhe von 512,-- € zur Verfügung zu stellen.

Von diesem Beitrag ist die Hälfte zweckgebunden für Betreuungsmaßnahmen im Landschulheim im Jahre 2011.

Über die Verwendung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

Eine Auszahlung der Mittel erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises 2010.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Gesamtkosten

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.

Die erforderlichen Ausgabemittel in Höhe von 512,-- € stehen bei Kostenträger 0533110, Kostenstelle 470000, Sachkonto 531850, zur Verfügung.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Herzogenrath ist Mitglied des Vereins zur Förderung behinderter Kinder und Erwachsener in Herzogenrath e.V. mit einem kooperativen Beitrag in Höhe von 512,-- €.

Von diesem Beitrag ist die Hälfte für die Erwachsenenbetreuung vorgesehen.

 

In der Beitrittserklärung hat sich die Stadt vorbehalten, für den übrigen Betrag eine Zweckbindung auszusprechen. Dies soll durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales geschehen.

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