Sitzungsvorlage - V/2010/257-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Umwelt- und Planungsausschuss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt

  1. die Ergänzung von Bebauungsplan und Begründung um den Punkt “Hinweis“

 

und empfiehlt dem Rat den Beschluss

2.              der Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregung (Anlage 1) und

3.              der 6. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes II/34 „Halde Wilsberg“ gem. § 10 BauGB als Satzung (Anlage 2)

 

 

Beschlussvorschlag Rat:

Der Rat der Stadt beschließt

1.              die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregung (Anlage 1) und

2.              die 6. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes II/34 „Halde Wilsberg“ gem. § 10 BauGB als Satzung (Anlage 2)

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2010 beschlossen, die 6. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes II/34 "Halde Wilsberg" gemäß § 13 (1)  BauGB aufzustellen sowie die öffentliche Auslegung durchzuführen. Der Satzungsentwurf und die Begründung haben in der Zeit vom 27.09.2010 bis einschließlich 29.10.2010 öffentlich ausgelegen. Von Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht.

 

Lediglich die Bezirksregierung Arnsberg hat als Träger öffentlicher Belange die Anregung vorgebracht, eine Kennzeichnung des Planbereiches gemäß § 9 (5) BauGB vorzunehmen. Diese Anregung wird aufgenommen und das Plangebiet mit der Kennzeichnung “Umgrenzung der Flächen, unter denen der Bergbau umgeht oder die für den Abbau von Mineralien bestimmt sind“ versehen.

In diesem Zusammenhang wird auch folgender, diese Kennzeichnung erläuternder Hinweis in die Begründung aufgenommen: “Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung hat die Bezirksregierung Arnsberg empfohlen, das Plangebiet mit der Kennzeichnung gemäß § 9 (5) Nr. 2 BauGB zu versehen. Sie weist u.a. darauf hin, dass vor der Durchführung von Baumaßnahmen die Möglichkeit besteht, die bei der Bezirksregierung Arnsberg vorliegen- den Unterlagen (Grubenbilder) einzusehen und sich selbst über die bergbaulichen Verhältnisse zu unterrichten. Diese Einsichtnahme sollte schriftlich beantragt werden und kann auch durch einen beauftragten Sachverständigen durchgeführt werden.

 

Die Grundzüge der Planung werden durch die Ergänzung der Kennzeichnung im Bebauungsplan und des Hinweises in der Begründung nicht berührt.

 

Die Stellungnahme ist zusammengefasst und mit einem Abwägungsvorschlag versehen als  Anlage 1 beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die 6. Änderung des Bebauungsplanes "Halde Wilsberg" als Satzung zu beschließen und mit Bekanntmachung zur Rechtskraft zu führen.

 

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

Anlage 1:              Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag der einzigen Anregung

 

Anlage 2:              Bebauungsplan und Begründung

 

Anlage 3:              Im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

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Anlagen

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