Sitzungsvorlage - V/2010/449-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bäder in der Stadt Herzogenrath hier: Entwurf der Verwaltung unter Berücksichtigung des Antrages der Kooperation CDU/Bündnis90Die Grünen vom 07.09.2010 sowie des Antrages der SPD-Fraktion vom 07.09.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.2 Schule, Sport und Kultur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
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Vorberatung
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10.02.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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22.02.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund einer Anfrage der StädteRegion vom 17.01.2008 hinsichtlich der Ermäßigungstatbestände im Rahmen der Familienkarte hatte die Verwaltung bereits für die Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur eine Vorlage erarbeitet. Hier wird auf die Drucksachen-Nr. V/2008/075-E1 verwiesen.
Diese Vorlage wurde durch die Verwaltung mit dem Hinweis zurückgezogen, dass die Entgeltordnung entsprechend den Diskussionsbeiträgen überarbeitet wird.
Zwischenzeitlich sind bezüglich der Entgeltordnung zwei Anträge durch die Kooperation CDU/Bündnis 90 Die Grünen und die SPD-Fraktion gestellt worden.
Die beiden Anträge und eine Übersicht der Tarifstruktur in Tabellenform sind als Anlagen beigefügt.
Badeordnung
Die Verwaltung hat nunmehr die Badeordnung für die Hallenbäder und das Freibad Merkstein überarbeitet. Die Veränderungen sind aus der beigefügten Synopse ersichtlich und sind kursiv und im Fettdruck dargestellt. Im Einzelnen sind Veränderungen in den §§ 7, 8, 12 und 13 der Badeordnung für Hallenbäder und in den §§ 7, 8, 12 und 13 der Badeordnung für das Freibad der Stadt Herzogenrath vorgenommen worden.
Entgeltordnung
Die Erfahrungswerte zeigen, dass die StammschwimmerInnen und NutzerInnen von Dauerkarten mindestens zweimal wöchentlich ins Schwimmbad gehen.
Ab dem zweiten wöchentlichen Besuch der Bäder hat sich die Jahreskarte (234,00 € Normaltarif/ 120,00 € Ermäßigten Tarif, gültig für alle Bäder) amortisiert.
In der Regel werden die Bäder von den Jahreskartenbesitzern 4 bis 5 mal wöchentlich besucht. In diesem Fall würde bei einer Nutzungsgewohnheit von 5 Tagen pro Woche der einmalige Besuch eines Bades 94 ct im Normaltraif und 48 ct im ermäßigten Traif kosten.
Jugendliche können im ermäßigten Tarif mit dem Erwerb einer Zehnerkarte (13,00 €/Hallenbäder / 16,00 € Freibad) zum Preis von 0,65 € ins Hallenbad und 0,80 € ins Freibad gehen, Erwachsene können beim Erwerb einer Zehnerkarte (24,00 € Hallenbad / 28,00 € Freibad) zum Preis von 2,40 € ins Hallenbad und 2,80 € ins Freibad gehen. .
Es ergibt sich somit bei Erwachsenen für die Zehnerkarte eine 20 %ige Ermäßigung zu dem Einzeleintritt und für Kinder und Jugendliche eine 13,3 %ige Ermäßigung zum Einzeleintritt.
Für Erwachsene amortisieren sich die Saisonkarten ( 88,00 € für das Freibad) ab dem 26. Besuch, während sich die Saisonkarten für Jugendliche (45,00 € für das Freibad) ab dem 23. Besuch amortisieren.
Die Nutzerinnen und Nutzer der Saisonkarte besuchen das Freibad i.d.R. täglich, d.h., dass der Eintritt während der Sommerbadesaisson ca. 80 ct im Normaltarif und 40 ct im ermäßigten Tarif beträgt.
Familien mit einem Kind (ohne sonstige Vergünstigungen) profitieren im Freibad Merkstein durch das Eurode-Ticket von einem Nachlass in Höhe von 22,22 %.
Familien mit zwei Kindern (ohne sonstige Vergünstigungen) profitieren im Freibad Merkstein
durch das Eurode-Ticket von einem Nachlass in Höhe von 30,00 %.
Familien, die Leistungen z.B. im Rahmen von z.B. SGB II / SGB XII beziehen, und Familien mit drei und mehr Kindern erhalten 50% Ermäßigung in allen Bädern auf die Einzel- und alle Dauerkarten.
Demgegenüber ermöglicht die Familienkarte in der StädteRegion, allen Familien mit einem Kind eine Ermäßigung in den Bädern der teilnehmenden Kommunen der StädteRegion. Dem Wunsch des StädteRegionsrates, das in allen StädtRegionsangehörigen Kommunen einzuführen, sollte nach Meinung der Verwaltung nicht entsprochen werden.
Diese Regelung umgesetzt auf die Regelung in Herzogenrath würde bedeuten, dass alle Familien bereits mit einem Kind eine 50%-ige Ermäßigung erhielten.
Aus diesem Grunde möchte die Verwaltung die Regelung bei der Familienkarte nicht verändern, da durch eine Angleichung an die Vorgaben der Familienkarte der StädteRegion eine Einnahmeverschlechterung gegeben wäre, die den Zuschussbetrag für die Bäder erheblich und unkalkulierbar erhöhen würde.
Hinsichtlich der Entgeltordnung sieht die Verwaltung keine Spielräume für größere Veränderungen, die eine Einnahmeverschlechterung nach sich ziehen würden.
Darüber hinaus glaubt die Verwaltung, dass durch die Einführung des Eurode-Tickets für das Freibad Merkstein eine weitere Möglichkeit für die Badbenutzer gegeben ist, zu vergünstigten Preisen das Freibad Merkstein zu besuchen. Diese Aktion wird fortgesetzt.
Damit ist dem Ansinnen des Antrages der Kooperation CDU/Bündnis 90 Die Grünen Rechnung getragen.
Dem Antrag, am Eröffnungstag der Freibad-Saison den Besucherinnen und Besuchern freien Eintritt zu gewähren, steht die Verwaltung positiv gegenüber. Sie regt deshalb an, diese Regelung in die Entgeltordnung aufzunehmen.
Der Antrag der SPD-Fraktion, einen Feierabendtarif für das Freibad Merkstein einzurichten, ist durch die Verwaltung ebenfalls geprüft worden.
Hierzu stellt die Verwaltung fest, dass die meisten Besucher, die das Bad zwischen 18:00 Uhr und 20:00 Uhr nutzen, Zehner- oder Saisonkarten besitzen. Bei Erwerb einer Zehnerkarte nutzt der Besucher für 2,80 € das Freibad mit all seinen Angeboten.
Als Veränderung sollte lediglich für Erwachsene ein sogenannter Feierabendtarif, der ab 18.00 Uhr den Freibadbesuch zum Einzelpreis von 2,00 € ermöglicht, eingeführt werden. Mit diesem zusätzlichen Angebot soll auch kurz entschlossenen berufstätigen Personen ein Anreiz dafür geboten werden, die Infrastruktur „Freibad Herzogenrath“ zu nutzen.
Dies führt allerdings wieder zu einem zusätzlichen Tarifmodul im Kassenautomat und ermöglicht damit auch Manipulationen.
Die Verwaltung ist im übrigen der Meinung, dass die Stadt Herzogenrath eine soziale Preisgestaltung bietet und im Vergleich gegenüber den anderen Kommunen in der StädteRegion mit ihren Eintrittspreisen in der Bäderlandschaft sehr gut aufgestellt ist.
Hinsichtlich der Eintrittspreisgestaltung sollte eine Passage, die bisher praktiziert wurde, aber nicht in der Entgeltordnung enthalten war, aufgenommen werden. Es handelt sich um die Feststellung, dass Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres freien Eintritt erhalten.
Die Änderungen in der Entgeltordnung für die Bäder der Stadt Herzogenrath sind im § 1 vorgenommen worden und in kursiver und fetter Schrift dargestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, den Änderungen in der Badeordnung zuzustimmen und die Entgeltordnung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Rechtliche Grundlagen:
Bade- und Entgeltordnung für die Hallenbäder und das Freibad der Stadt Herzogenrath
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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52 kB
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(wie Dokument)
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139,7 kB
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