Sitzungsvorlage - V/2010/484

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt den Stellenplan 2011 in der vom Haupt- und Finanzausschuss vorberatenen Fassung.

 

 

Sachverhalt:

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

Diese bitte ich der Vorlage „Personalmaßnahmen im Rahmen des Stellenplanes 2011“ zu entnehmen.

1. Gesamtkosten

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.


im Ergebnisplan.

 

 

2. Deckungsvorschlag:

 

 

 

3. Folgeerträge / Folgekosten:

 

Jährliche Folgeerträge:

 

Jährliche Folgekosten/Folgekosten über die gesamte voraussichtliche Nutzungszeit
von X Jahren:

 

  • Personalaufwendungen:              0,00

 

  • Sach- und Unterhaltungsaufwendungen:

 

  • Finanzierungskosten:

 

  • Gesamtkosten:

 

 

 

4. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

erfolgt:                            ja

 

                            nein (unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Mitteilung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz muss erfolgen:

(bei Vergabe von Aufträgen oder Vermögensveräußerungen über 200.000 €)

 

                            ja

 

                            nein

 

 

Herzogenrath, den 19.01.2011

gesehen:

 

 

 

Christoph von den Driesch

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Stellenplanes 2011 ist als Anlage beigefügt, die Stellenübersicht gliedert sich nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Produkte und Produktbereiche.

 

Die namentliche Übersicht aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Herzogenrath kann der  Anlage zum Tagesordnungspunkt „Personalmaßnahmen im Rahmen des Stellenplanes 2011“ (nichtöffentlicher Teil , Drucksache Nr. V/2010/491) entnommen werden. Diese ist - wie bisher - nicht nach Kostenstellen, Kostenträgern und Produktbereichen sondern nach Budgetstrukturen untergliedert.

 

Zur besseren Lesbarkeit wurde innerhalb der Gesamtübersicht (Teil A und Teil B des Stellenplans) kaufmännisch gerundet. Diesbezüglich kann es zu geringfügigen Abweichungen der Stellenanteile in den produktscharfen Auflistungen kommen. Hier wurde von Rundungen abgesehen um auch kleine Stellenanteile in einzelnen Produkten entsprechend darstellen zu können.

 

Der Stellenplan 2011 weist eine Gesamtzahl von 325,40 Stellen aus. Gegenüber dem Stellenplan 2010 ist dies eine Erhöhung um 2,30 Stellenanteile. Die mittelfristige Entwicklung über die letzten Jahre stellt sich wie folgt dar:

 

 

Entwicklung der Stellenpläne 2008 – 2011

 

 

Stellenplan

Stellen

Veränderung zum Vorjahr

2008

319,10

 

2009

317,90

-  1,20

2010

323,10

+ 5,20

2011

325,40

+ 2,30

 

 

 

Aufteilung nach Beschäftigungsgruppen

 

Bei der Beschäftigungsgruppe der Beamtinnen und Beamten ergibt sich im Ergebnis der Einzelmaßnahmen eine Veränderung von minus 0,90 Stellenanteilen. Die Stellenanteile der Tariflich Beschäftigten erhöhen sich gegenüber dem Jahr 2010 um 3,20 Stellen auf 236,20.

 

 

 

 

2008

2009

2010

2011

Veränderung zum Vorjahr

Beamte / Beamtinnen

  84,40

  84,40

90,10

  89,20

- 0,9

Tariflich Beschäftigte

234,70

233,50

233,00

236,20

+ 3,2

Insgesamt

319,10

317,90

323,10

325,40

+ 2,3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei der Betrachtung dieser Änderungen sind für die Haushaltsjahre 2010 / 2011 zwei wichtige Faktoren zu berücksichtigen:

 

1. Neuorganisation der ARGE

 

Aufgrund des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II-Änderungsgesetz) vom 03.08.2010 wird in der StädteRegion Aachen ab 01.01.2011 eine gemeinsame Einrichtung Jobcenter StädteRegion Aachen gebildet.

 

Dies hat zur Folge, dass einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Herzogenrath den Arbeitgeber bzw. Dienstherren wechseln und ab 01.01.2011 nicht mehr bei der Stadt Herzogenrath beschäftigt sind. Aus diesem Grund sind diese Beschäftigten auch nicht mehr im Stellenplan 2011 der Stadt Herzogenrath zu führen, im namentlichen Stellenplan sind entsprechende Hinweise angebracht.

 

Andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE bleiben wiederum bei der Stadt Herzogenrath als Arbeitgeber oder Dienstherr und werden für die Dauer von 5 Jahren zur StädteRegion abgeordnet. Diese werden auch weiterhin im Stellenplan 2011 der Stadt Herzogenrath mit der Bemerkung geführt, „zur StädteRegion abgeordnet“.

 

Hieraus ergeben sich für den Stellenplan 2011 folgende Änderungen:

 

 

Beamte

Tarifbeschäftigte

Dienstherrenwechsel / Arbeitgeberwechsel

-1,7 Stellen

- 4,6 Stellen

Abordnung (nachrichtlich)

3,5 Stellen

  2,0 Stellen

 

 

 

 

 

2. Überleitung in den Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst

 

Mit Wirkung vom 01.11.2009 wurden einige Beschäftigte der Stadt Herzogenrath in den Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst übergeleitet. Im Stellenplan 2010 sind diesbezüglich noch die alten Entgeltgruppen ausgewiesen. In 2011 sind die Übersichten jetzt um die sogenannten „S-Tarife“ ergänzt worden. Durch die Überleitung ergeben sich Verschiebungen in dem Maße, dass die Stellenanteile der Beschäftigten in den bisherigen Entgeltgruppen wegfallen und sich stattdessen in den „S-Tarifen“ wiederfinden. Da aber eine Überleitung nicht pauschal von einer Entgeltgruppe in eine S-Gruppe erfolgt ist, können die Verschiebungen nicht immer sofort nachvollzogen werden. Die folgende Tabelle soll dies erleichtern:

 

alte Entgeltgruppe

Stellenanteile

neue Eingruppierung nach S-Tarif

EG 5

1,0

S 3

 

1,6

S 4

EG 6

1,0

S 4

 

1,0

S 6

EG 9

2,0

S 10

 

4,5

S 11

 

1,5

    S 11 Ü

 

7,4

S 14

EG 10

1,0

S 15

EG 11

2,0

S 17

 

 

Neben den o.g. Ursachen für die Veränderungen gibt es zahlreiche weitere Einzelmaßnahmen, die in der Summe zu Veränderungen der Stellenanteile im Stellenplan führen.

 

Beamtinnen und Beamte

 

Bei den Beamtinnen und Beamten setzen sich die minus 0,90 Stellenanteile aus der Übernahme von zwei Brandmeisteranwärtern nach erfolgreich absolvierter Ausbildung, sowie dem Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Dienst der Stadt Herzogenrath und dem Wechsel zweier Mitarbeiter zur StädteRegion (s.o.) zusammen. Weitere Veränderungen ergeben sich zudem aus Stundenerhöhungen und Stundenreduzierungen einiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen von befristeter Teilzeitbeschäftigung.

 

Tarifbeschäftigte

 

Die Stellenanteile der Tariflich Beschäftigten erhöhen sich gegenüber dem Jahr 2010 um 3,20 Stellen auf 236,20. Diese Änderungen sind das Ergebnis von insgesamt über 50 Einzelmaßnahmen. Hierzu zählen z.B.

 

  • Stundenerhöhungen
  • Stundenreduzierungen
  • das Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Herzogenrath
  • der Abschluss von Altersteilzeitverträgen

 

Zudem wurden im Jahr 2010 vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unbefristet in den Dienst der Stadt Herzogenrath übernommen und werden nun erstmalig im Stellenplan aufgeführt. Des Weiteren gab bzw. gibt es im Jahr 2011 Neueinstellungen, die ebenfalls im Stellenplan Berücksichtigung finden. Darüber hinaus wird nochmals auf die Beschäftigten, die – wie oben erläutert – zur StädteRegion wechseln oder in den Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst übergeleitet wurden, hingewiesen.

 

Ergänzend hierzu führen wir – beginnend mit dem Stellenplan  2011 – alle Beschäftigten, die auf Grund von Beurlaubung, Elternzeit oder Altersteilzeit ihre Stelle derzeit nicht oder nicht voll besetzen, mit auf.

 

Abschießend wird nochmals darauf hingewiesen, dass im Stellenplan lediglich die unbefristeten Stellen ausgewiesen sind. In der produktbezogenen Stellenübersicht sind jedoch auch die befristeten Stellen nachrichtlich aufgeführt. Dies erleichtert den Überblick vor allem im Zusammenhang mit den produktbezogen anfallenden  Personalkosten.

 

Der Stellenplan 2011 wurde der Personalvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten zugeleitet. Die Stellungsnahmen hierzu werden in der Sitzung mündlich bekannt gegeben.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 41 Abs. 1 Buchstabe h) GO NRW sowie die einschlägigen beamten-, tarif- und haushaltsrechtlichen Bestimmungen

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

 

 

 

Anlage/n:

 

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Anlagen

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