Sitzungsvorlage - V/2011/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen zu den jeweiligen Volks- und Stadtteilfesten in Herzogenrath.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gewerbevereine Herzogenrath und Merkstein sowie der Werbering Kohlscheid beabsichtigen, auch in 2011 Stadtteil- sowie Volksfeste durchzuführen. Die Feste sind wie folgt terminiert:

 

Herzogenrath

 

  1. Frühlingsfest, Sonntag, 10.04.2011
  2. Burgfest, Sonntag, 05.06.2011
  3. Oktoberfest, Sonntag, 09.10.2011
  4. Nikolausmarkt, Sonntag, 04.12.2011

 

Kohlscheid

 

  1. Ostermarkt, Sonntag, 03.04.2011
  2. Stadtteilfest, Sonntag, 04.09.2011
  3. Martinsmarkt, Sonntag, 06.11.2011
  4. Weihnachtsaktion, Sonntag, 11.12.2011

 

Merkstein

 

  1. Frühlingserwachen, Sonntag, 27.03.2011
  2. Frühlingsfest, Sonntag, 08.05.2011
  3. Volksfest „Rund um’s Pferd und den Bergbau“, Sonntag, 25.09.2011
  4. Nikolausmarkt, Sonntag, 27.11.2011

 

An den Sonntagen sollen die Einzelhandelsgeschäfte jeweils von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr für den Verkauf geöffnet werden.

 

Nach § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöff-nungsgesetz – LÖG NRW) ist es erforderlich, für diese Veranstaltungen jeweils eine ordnungsbehördliche Verordnung gemäß der Anlage zu erlassen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 6 Abs. 4 LÖG NRW

§ 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

Ordnungsbehördliche Verordnung

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Anlagen

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