Sitzungsvorlage - V/2011/036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat wählt auf Vorschlag des Stadtsportverbandes Herzogenrath e.V. Herrn Ludwig Bergstein als sachkundigen Einwohner und Herrn Karl-Heinz Tinnemann  als dessen Stellvertreter in den Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur.

 

Weiterhin beschließt der Stadtrat, dass aus der Schulleiterkonferenz je ein/e Vertreter/in aus dem Primarbereich und dem Sek. I/Sek. II - Bereich dem Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur angehören können. Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulleiterkonferenz zu bitten, die beiden Personen und die jeweiligen Vertreter zu benennen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Keine Auswirkungen in Bezug zur ursprünglichen Beschlusslage.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In seiner Sitzung vom 14.12.2010 hat der Rat unter anderem den Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur aufgelöst und anschließend neu gebildet. Hierbei wurde festgelegt, dass der Stadtsportverband Herzogenrath e.V. einen Vertreter sowie einen Stellvertreter als sachkundige Einwohner in den Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur entsenden kann.

 

Mit Schreiben vom 30.01.2011 teilt der Stadtsportverband Herzogenrath e.V. mit, dass in seiner Sitzung vom 20.01.2011 die im Beschlussvorschlag aufgeführten Personen in den Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur entsandt werden. Beide Personen waren bisher bereits im Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur vertreten. Allerdings soll nach dem Wunsch des Stadtsportverbandes Herzogenrath e.V. die Reihenfolge Mitglied/Vertreter getauscht werden.

 

Entsprechend der Beschlusslage wählt der Stadtrat gem. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die genannten Personen als sachkundige Bürger in den Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur.

 

In der Sitzung der Schulleiterkonferenz am 02.02.2011 hat man über die Entsendung eines/r Vertreters/in der Schulleiterkonferenz als ständigen Vertreter/in im Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur beraten. Mehrheitlich hat die Schulleiterkonferenz beschlossen, den Stadtrat zu bitten, die Möglichkeit zu eröffnen, dass je ein Vertreter/in aus dem Primarbereich und dem Sek. I/Sek. II – Bereich als ständige Vertreter benannt werden können.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag der Schulleiterkonferenz stattzugeben.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 50 GO NRW

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