Sitzungsvorlage - V/2011/053
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesperrte Brücke "Brückenstraße in Alt-Merkstein" hier: Sachstandsinformation
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 Bau und Betrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Bau- und Verkehrsausschuss
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Entscheidung
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17.03.2011
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Beschlussvorschlag
Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, auf die gemessen an der sehr geringen Nutzung wirtschaftlich nicht zu vertretenden Instandsetzung oder Erneuerung der Brücke zu verzichten. Für den Abriss der nicht mehr nutzbaren Brücke empfiehlt der Bau- und Verkehrsausschuss, im nächsten Haushaltsjahr entsprechende Mittel bereitzustellen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Anlässlich der Besichtigung der seit Oktober 2008 für die Nutzer gesperrten Fußgängerbrücke Brückenstraße durch die Kleine Kommission am 03.02.2011 hat diese darum gebeten, den aufgezeigten Sachverhalt in einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Verkehrsausschusses zusammenfassend darzustellen.
Die über 100 Jahre alte Fußgängerbrücke zwischen Hauptstraße und Scherbstraße in Merkstein musste im Oktober 2008 aufgrund ihres Alters und der aufgetretenen Schäden auf dringendes Anraten des eingeschalteten Brückengutachters gesperrt werden.
Die Instandsetzung der Brücke ist wirtschaftlich nicht zu vertreten, insbesondere da bei einer Reparatur wegen des hohen Alters und der heute zulässigen Stahlspannung die erforderliche Tragfähigkeit trotz einer Reparatur nicht erreicht werden kann. Somit wäre nur die komplette Brückenerneuerung zur Überquerung der Euregiobahnstrecke die einzige Möglichkeit.
Aus Sicht der Verwaltung steht eine Erneuerung aber in keinem Kosten-/Nutzenverhältnis, vor allem da nur sehr geringe Benutzerfrequentierungen als realistisch anzunehmen sind. Aufgrund der jetzt gesperrten oder künftig entfallenden Brücke ist die Erreichbarkeit des Euregiobahnhaltepunktes mit einem nur geringfügig längerem Weg aus der Scherbstraße verbunden. So beträgt die zusätzliche Wegstrecke über die Bungartzstraße maximal 210 m und über die Sebastianusstraße maximal 290 m.
Bei Betrachtung der Kosten ausschließlich zur Herstellung der Brücke ergeben sich abhängig von der Ausführungsart grob geschätzt folgende Summen:
Brücke in Holz: ca. 100.000,- € brutto
Brücke in Stahl: ca. 150.000,- € brutto
Brücke in Stahlbeton ca. 200.000,- € brutto
Anzumerken sei hier, dass bei der Wahl einer Holzkonstruktion aus vorliegender Erfahrung in den Folgejahren von erheblichen Unterhaltskosten auszugehen ist und sich die Lebensdauer natürlich erheblich geringer darstellt (30 Jahre Holz zu 80 Jahren Stahlbeton). Darüber hinaus entstehen weitere Kosten für die notwendigen Anbindungen der Treppenanlage Brückenstraße und Fußgängerzuwegungen sowie ggf. Erneuerung der Straßenbeleuchtung und Entwässerung. Die Gewährleistung der heute bei Neubauten generell geforderten Barrierefreiheit ist durch die vorhandene Topographie allerdings nur dann entsprechend der Richtlinien zu erzielen, wenn hierfür private Grundstücke in Anspruch genommen werden könnten. Eine sehr grobe Schätzung der v. g. baulich erforderlichen Maßnahmen mit erforderlichem Grunderwerb ergeben weitere Kosten in Höhe von geschätzt mind. 60.000,- € brutto. Zusätzlich entstehen etwa weitere 10-12 % der Gesamtkosten für zu erbringende Ing.-Leistungen, so dass z.B. bei der Variante Stahlbetonbrücke Kosten von bis zu insgesamt ca. 290.000,- Euro auszugehen ist.
Durch die barrierefreie Neugestaltung der Brückenstraße ergibt sich zudem der Umstand einer gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsveranlagung der Anwohner nach dem Kommunalabgabengesetz NRW, wobei der direkt an der Brücke von der EVS neu gebaute Zugang als reine Treppenanlage zum Haltepunkt somit nicht barrierefrei ist.
Zusammengefasst ist festzustellen, dass unter Abwägung der dargestellten Gesamtsituation und einer wirtschaftlichen Betrachtung aus Sicht der Verwaltung eine Erneuerung der Brücke nicht sinnvoll erscheint.
Daher empfiehlt die Verwaltung, die ohnehin (auch bei einem Neubau der Brücke) anfallenden Abbruchkosten in Höhe von geschätzt 35.000,- € zuzüglich entstehender Kosten durch Auflagen und Genehmigungen der Deutschen Bahn AG sowie der Euregio-Verkehrsschienennetz GmbH und erforderlicher Ingenieurleistungen für das nächste Haushaltsjahr einzuplanen und die Brücke dann zeitnah in Absprache mit der EVS und der DB AG ersatzlos zu entfernen.
Herzogenrath, .02.2011
Christoph von den Driesch
Bürgermeister
