Sitzungsvorlage - V/2011/135
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildungspaket in Herzogenrath hier: Anfrage der SPD-Fraktion vom 02.05.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit und Soziales
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Entscheidung
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17.05.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Sachverhaltsklärung wird auf die beigefügte Anfrage der SPD-Fraktion vom 02.05.2011 verwiesen.
Das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, welches Ende März in Kraft getreten ist, beinhaltet für den Bereich Soziales im Wesentlichen zwei Schwerpunkte.
Zum einen die Anpassung der laufenden monatlichen Leistungen -Einführung der Regelbedarfsstufen, damit verbunden die Anpassung der Mehrbedarfe sowie die Berücksichtigung des Energiebedarfes für die Zubereitung von Warmwasser- , zum anderen das Bildungs- und Teilhabepaket.
Die Anpassung der monatlichen Leistungen erfolgte rückwirkend zum 01.01.2011. Die Nachzahlung der Beträge für Januar bis April wurden Ende April i.H.v. rund 20.000,-- € zur Auszahlung gebracht.
Gleichzeitig erhielten alle Leistungsempfänger einen Änderungsbescheid, welcher das beigefügte Merkblatt beinhalte.
Darin wurde auch auf die Leistungen im Rahmen von Bildung und Teilhabe sowie die bestehenden Antragsfrist für rückwirkende Leistungen (30.04.2011) hingewiesen.
Wohngeldempfänger wurden im Rahmen der Bescheidungen Mai 2011 ebenfalls auf die Ausschlussfristen hingewiesen, wobei für diese der 31.05.2011 maßgebend ist.
Was die Zuständigkeiten anbetrifft, so lagen bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch keine abschließenden Regelungen vor. Tendenziell zeichnet sich ab, dass jeder Leistungsträger auch die entsprechenden Anträge aus dem Leistungspaket Bildung und Teilhabe betreut.
Anträge auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden derzeit ungeachtet der Zuständigkeit fristwahrend entgegen genommen, wobei im Bereich Soziales bislang nur 11 vorliegen.
Vergleichszahlen aus anderen Städten liegen bislang nicht vor.
Eine Einschätzung, ob die Zielsetzung des Bildungs- und Teilhabegesetzes und damit die angesprochene Zielgruppe erreicht wird, erscheint nach gut einem Monat seit in Kraft treten etwas verfrüht. Grds. ist Öffentlichkeitsarbeit und Information sicherlich eine geeignete Maßnahme, die Betroffenen über ihren ggfs. bestehenden Leistungsanspruch zu informieren.
Was neben der offiziellen Berichterstattung bislang in der Kürze der Zeit städtischerseits an Informationen gestreut werden konnte, ist sowohl durch den Fachbereich 2 in Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten und Schulen, als auch, wie oben beschrieben, durch den Fachbereich 1 erfolgt.
Eine entsprechende Veröffentlichung im Internet steht noch aus. Darüber hinaus ist beabsichtigt in den öffentlichen Einrichtungen Plakate auszuhängen und Flyer auszulegen. Ob diese städtischerseits gefertigt oder ggfs. vom Ministerium angefordert werden können, entscheidet sich in den nächsten Tagen.
Es wird vorgeschlagen, in der nächsten Sitzung erneut auf die in der Anfrage enthaltenen Punkte einzugehen, da dann sicherlich verwertbares Datenmaterial vorliegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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209,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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30,5 kB
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