Sitzungsvorlage - V/2011/090-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan II/7A – 4. (vereinfachte) Änderung "Raiffeisenstraße" Hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3: b) Planung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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07.06.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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05.07.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Umwelt- und Planungsausschuss:
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und im Rahmen der Bürgerversammlung eingegangenen Anregungen.
2. Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss
2.1 der Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und im Rahmen der Bürgerversammlung eingegangenen Anregungen und
2.2 der 4. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes II/7A „Raiffeisenstraße“ gem. § 10 (1) BauGB als Satzung.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt beschließt
1. die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und im Rahmen der Bürgerversammlung eingegangenen Anregungen.
2. die 4. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes II/7A „Raiffeisenstraße“ gem. § 10 (1) BauGB als Satzung.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.03.2011 beschlossen, die 4. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes II/7A „Raiffeisenstraße“ aufzustellen und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Weiterhin wurde in dieser Sitzung beschlossen, eine Bürgerversammlung durchzuführen.
Die Bürgerversammlung fand am 04.05.2011 im Technologiepark Herzogenrath (TPH) statt. Die Niederschrift über diese Bürgerversammlung ist als Anlage 1 beigefügt.
Die öffentliche Auslegung wurde in der Zeit vom 13.04.2011 bis einschließlich 20.05.2011 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 07.04.2011 angeschrieben und um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine Anregungen zur Bebauungsplanänderung vorgebracht.
Von Bürgern oder betroffenen Eigentümern wurde eine Stellungnahme vorgebracht. Darin wird angeregt, die Festsetzung zur Zulässigkeit von Dachgauben dahingehend zu ändern, dass der Mindestabstand von 0,5 m zwischen oberer und unterer Dachbegrenzung entfällt. Aus bauordnungsrechtlichen, städtebaulichen und gestalterischen Gründen wird der Anregung nicht entsprochen. Es erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanentwurfes.
Die Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen, der Abwägungsvorschlag der Verwaltung und die Stellungnahmen selber sind als Anlage 2 beigefügt.
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass unter Berücksichtigung der beiliegenden Abwägung die 4. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes II/7A „Raiffeisenstraße“ als Satzung beschlossen werden sollte (siehe Anlage 3).
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Anlage/n:
Anlage 1: Niederschrift über die Bürgerversammlung
Anlage 2: Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag
Anlage 3: Bebauungsplanänderung bestehend aus Lageplan, textlicher Festsetzung und Begründung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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