Sitzungsvorlage - V/2011/153
Grunddaten
- Betreff:
-
Überprüfung der Notwendigkeit und Einrichtung eines Kinderspielplatzes bei Ausweisung eines neuen Baugebietes; hier: Ausweisung des Baugebietes Dahlemer Straße, Spielplatzfläche Hier: Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE vom 21.03.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
- Beteiligt:
- Fachbereich 3: b) Planung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Umwelt- und Planungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
07.06.2011
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
In ihrem Antrag vom 16. Mai 2011 beantragen die Fraktionen SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE im Zusammenhang mit der Ausweisung des Baugebietes „Dahlemer Straße“ in dem geplanten Wohngebiet entgegen der fachlichen Stellungnahme des zuständigen Bereiches 2.1 Jugend, vorbeugend eine Spielplatzfläche vorzusehen.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan I/55 „Dahlemer Straße“ wurde in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 14.09.2010 gefasst. In der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vom 31.03.2011 wurde ein städtebaulicher Vorentwurf zum Bebauungsplan I/55 vorgestellt und vom Ausschuss einstimmig beschlossen, dass Verfahren inkl. einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung auf der Grundlage dieses Entwurfs weiter voran zu treiben.
Generell wird im Rahmen der Erarbeitung von Bebauungsplänen bzw. zugehörigen städtebaulichen Entwürfen eine frühzeitige erste Beteiligung verschiedener Fachämter und Behörden durchgeführt, um so früh wie möglich alle zwingenden Rahmenbedingungen abzufragen. Die rückgemeldeten Vorgaben bzw. Rahmenbedingungen der einzelnen Fachämter werden sodann seitens der Planung gesammelt und in die Planung eingearbeitet.
Im konkreten Fall wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung seitens des zuständigen Bereichs 2.1 Jugend ermittelt, dass aufgrund der Gegebenheiten die vorhandenen Spielflächen zurzeit noch ausreichen. Daher ergibt sich im Rahmen der Planung aufgrund dieser fachlichen Stellungnahme kein Erfordernis, im Plangebiet die Ausweisung eines Spielplatzes vorzunehmen, zumal die Neuanlage und die weitere Unterhaltung eines Spielplatzes mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. Ob in einem Wohngebiet ein weiterer Spielplatz erforderlich ist oder nicht bzw. ob und in welchem Umfang ein neuer Spielplatz angelegt werden muss bzw. soll, obliegt dem Zuständigkeitsbereich des entsprechenden Fachamtes (Bereich 2.1) bzw. dem Zuständigkeitsbereich des entsprechenden Fachausschusses (Jugendhilfeausschuss), weshalb hier über die bisher vorliegende Stellungnahme hinaus keine weiteren Aussagen getroffen werden können.
Rechtliche Grundlagen:
/
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
54,3 kB
|
