Sitzungsvorlage - V/2011/151

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Bewohner der Häuser Finkenrather Straße 2a – 2d in Herzogenrath-Hofstadt beantragen im Rahmen einer schriftlichen Bürgeranregung gemäß Gemeindeordnung NRW (Eingang bei der Stadt Herzogenrath am 19. Mai 2011) die Änderung der für diesen Bereich bestehenden Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch in der Art, dass die in der rechtskräftigen Satzung in 18 m Abstand zur Straßenbegrenzungslinie festgesetzte Baugrenze weiter nach hinten verschoben werden soll (siehe Anlage).

 

Mit Schreiben vom 11.08.2010 hatten bereits die Bewohner des Gebäudes Finkenrather Straße 2d einen gleichlautenden Antrag gestellt. Dieser wurde in den Sitzungen des Umwelt- und Planungsausschusses am 14.09.2010, 25.11.2010 und 27.01.2011 beraten. Ferner wurde am 25.11.2010 hierzu eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Im Ergebnis wurde der Beschluss gefasst, dem Antrag nicht stattzugeben. Auf die entsprechenden Sitzungsvorlagen mit den Drucksachennummern V/2010/346, V/2010/346-E01 und V/2010/346-E02 wird verwiesen.

 

Seit der zuletzt im Januar diesen Jahres ausführlichen Beratung der o.g. Angelegenheit durch den Umwelt- und Planungsausschuss haben sich keine weiteren oder neueren Sachverhalte oder städtebaulichen Gründe ergeben, die eine Änderung der 34er Satzung rechtfertigen würden, so dass seitens der Verwaltung eine erneute Beratung nicht erforderlich scheint. Vielmehr sollte auch die Entscheidung zu dem in dieser Sache anhängigen Verfahren beim Verwaltungsgericht abgewartet werden.

 

Rechtliche Grundlagen:

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Antrag der Anwohner der Finkenrather Straße 2a bis 2d

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Anlagen

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