Sitzungsvorlage - V/2011/145
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung neuer Ratsmitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 Personal und Organisation
- Beteiligt:
- Fachbereich 5.1 Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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05.07.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadtverordnete Kerstin Hübben, Mitglied der SPD-Fraktion, hat mit Wirkung vom 12.05.2011 auf ihr Mandat im Rat der Stadt Herzogenrath verzichtet.
Als Nachfolger rückt gem. § 45 Kommunalwahlgesetz der in der Reserveliste der SPD als Ersatzbewerber aufgeführte
Herr Wolfgang Hübben
Bicherouxstraße 36, 52134 Herzogenrath
mit Wirkung vom 20.05.2011 (Eingang der Annahmeerklärung) in den Rat der Stadt Herzogenrath ein.
Herr Wolfgang Hübben hat die auf ihn entfallene Wahl angenommen. Die Annahmeerklärung ist am 20.05.2011 eingegangen.
Gem. § 67 Abs. 3 GO NRW wird der neue Stadtverordnete durch den Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Das neue Ratsmitglied bekund sein Einverständnis mit folgender Verpflichtungsformel:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgabe nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde“.
Die Formel kann mit dem Zusatz „So wahr mir Gott helfe“ gesprochen werden.
Rechtliche Grundlagen:
§§ 37, 38 und 45 Kommunalwahlgesetz;
§ 42 Kommunalwahlordnung;
§ 67 GO NRW
