Sitzungsvorlage - V/2011/146
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung der Ausschüsse des Rates
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 Personal und Organisation
- Beteiligt:
- Fachbereich 5.1 Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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05.07.2011
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Beschlussvorschlag
Gem. § 50 Abs. 3 GO NRW beschließt der Stadtrat folgende Ausschussbesetzungen:
- Rechnungsprüfungsausschuss
Herr Wolfgang Hübben für die Stadtverordnete Kerstin Hübben
- Umwelt- und Planungsausschuss
Herr Wolfgang Hübben für die Stadtverordnete Kerstin Hübben
Herr/Frau..................... als 1. Stellvertreter für den sachkundigen Bürger Franz-Josef
Küppers (vorher: Wolfgang Hübben in seiner Funktion als sachkundiger Bürger)
3. Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
Stadtverordneter Toni Ameis für Herrn Wolfgang Brose sowie Herr Hans-Günther
Fischer als Stellvertreter (für Frau Antonia Brose als stellv. sachkundige Bürgerin)
4. Kommission zur Verleihung des städtischen Integrationspreises
Herr Hans-Günther Fischer für Herrn Wolfgang Brose und als dessen Stellvertreter Herr Toni Ameis
5. Arbeitskreis Schulentwicklung
Herr Toni Ameis für Herrn Wolfgang Brose
Vertreter: Herr Hans-Günther Fischer
6. Jugendhilfeausschuss
Herr Toni Ameis für Antonia Brose als stellv. stimmberechtigtes Mitglied gem. § 4 Abs.2 Ziff. a der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath
7. Kommission zur Verleihung des städtischen Integrationspreises
Herr Hans-Günther Fischer für Herrn Wolfgang Brose
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu 1. – 2.
Die Stadtverordnete Kerstin Hübben hat durch schriftliche Erklärung auf ihr Mandat im Rat der Stadt Herzogenrath mit Wirkung vom 12.05.2011 verzichtet.
Insoweit ist eine Neubesetzung der frei gewordenen Ausschusssitze erforderlich.
Die Besetzung der Ausschüsse erfolgte in der Konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 27.10.2009 bzw. in der Sitzung des Rates vom 14.12.2009 (Wahlzeit 2009/2014) einstimmig im Wege des einheitlichen Wahlvorschlages gem. § 50 Abs. 3 GO NRW.
Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschussmitgliedes, wählt der Rat auf Vorschlag der Fraktion oder der Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§ 50 Abs. 3 Satz 5 GO NRW).
Das Vorschlagsrecht für die Neubesetzung der in Frage kommenden Ausschusssitze entfällt demzufolge auf die SPD-Fraktion für die ausgeschiedene Stadtverordnete Kerstin Hübben.
Zu 3. – 7.
Die Stadtverordneten Antonia Brose und Wolfgang Brose haben durch schriftliche Erklärung auf ihr Mandat als sachkundige Bürger im Rat der Stadt Herzogenrath mit Wirkung vom 31.05.2011 verzichtet.
Insoweit ist eine Neubesetzung der frei gewordenen Ausschusssitze erforderlich.
Die Besetzung der Ausschüsse erfolgte in der Konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 27.10.2009 bzw. in der Sitzung des Rates vom 14.12.2009 (Wahlzeit 2009/2014) einstimmig im Wege des einheitlichen Wahlvorschlages gem. § 50 Abs. 3 GO NRW.
Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschussmitgliedes, wählt der Rat auf Vorschlag der Fraktion oder der Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§ 50 Abs. 3 Satz 5 GO NRW).
Das Vorschlagsrecht für die Neubesetzung der in Frage kommenden Ausschusssitze entfällt demzufolge auf die Fraktion DIE LINKE für die ausgeschiedenen sachkundigen Bürger Antonia Brose und Wolfgang Brose.
Rechtliche Grundlagen:
§§ 50, 58 GO NRW
