Sitzungsvorlage - V/2011/146

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gem. § 50 Abs. 3 GO NRW beschließt der Stadtrat folgende Ausschussbesetzungen:

 

 

  1.          Rechnungsprüfungsausschuss

 

                    Herr Wolfgang Hübben für die Stadtverordnete Kerstin Hübben

 

  1.          Umwelt- und Planungsausschuss

 

              Herr Wolfgang Hübben für die Stadtverordnete Kerstin Hübben

             

         Herr/Frau..................... als 1. Stellvertreter für den sachkundigen Bürger Franz-Josef

         Küppers (vorher: Wolfgang Hübben in seiner Funktion als sachkundiger Bürger)                                   

3.      Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur

 

              Stadtverordneter Toni Ameis für Herrn Wolfgang Brose sowie Herr Hans-Günther

              Fischer als Stellvertreter (für Frau Antonia Brose als stellv. sachkundige Bürgerin)

 

 

4.              Kommission zur Verleihung des städtischen Integrationspreises

 

              Herr Hans-Günther Fischer für Herrn Wolfgang Brose und als dessen Stellvertreter               Herr Toni Ameis

 

5.              Arbeitskreis Schulentwicklung

 

              Herr Toni Ameis für Herrn Wolfgang Brose

 

              Vertreter: Herr Hans-Günther Fischer

 

6.              Jugendhilfeausschuss

 

Herr Toni Ameis für Antonia Brose als stellv. stimmberechtigtes Mitglied gem. § 4 Abs.2 Ziff. a der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath             

 

7.              Kommission zur Verleihung des städtischen Integrationspreises

 

              Herr Hans-Günther Fischer für Herrn Wolfgang Brose

             

             

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

keine

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu 1. – 2.

 

Die Stadtverordnete Kerstin Hübben hat durch schriftliche Erklärung auf ihr Mandat im Rat der Stadt Herzogenrath mit Wirkung vom 12.05.2011 verzichtet.

 

Insoweit ist eine Neubesetzung der frei gewordenen Ausschusssitze erforderlich.

 

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgte in der Konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 27.10.2009 bzw. in der Sitzung des Rates vom 14.12.2009 (Wahlzeit 2009/2014) einstimmig im Wege des einheitlichen Wahlvorschlages gem. § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschussmitgliedes, wählt der Rat auf Vorschlag der Fraktion oder der Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied  bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§ 50 Abs. 3 Satz 5 GO NRW).

 

Das Vorschlagsrecht für die Neubesetzung der in Frage kommenden Ausschusssitze entfällt demzufolge auf die SPD-Fraktion für die ausgeschiedene Stadtverordnete Kerstin Hübben.

 

Zu 3. – 7.

 

Die Stadtverordneten Antonia Brose und Wolfgang Brose haben durch schriftliche Erklärung auf ihr Mandat als sachkundige Bürger im Rat der Stadt Herzogenrath mit Wirkung vom 31.05.2011 verzichtet.

 

Insoweit ist eine Neubesetzung der frei gewordenen Ausschusssitze erforderlich.

 

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgte in der Konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 27.10.2009 bzw. in der Sitzung des Rates vom 14.12.2009 (Wahlzeit 2009/2014) einstimmig im Wege des einheitlichen Wahlvorschlages gem. § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschussmitgliedes, wählt der Rat auf Vorschlag der Fraktion oder der Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied  bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§ 50 Abs. 3 Satz 5 GO NRW).

 

Das Vorschlagsrecht für die Neubesetzung der in Frage kommenden Ausschusssitze entfällt demzufolge auf die Fraktion DIE LINKE für die ausgeschiedenen sachkundigen Bürger Antonia Brose und Wolfgang Brose.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§§ 50, 58 GO NRW

 

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