Sitzungsvorlage - V/2011/177

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den 3. Nachtrag zur öffentlich rechtlichen Vereinbarung vom 09.12.1991/04.2.1992 (Ortslage „Zum Blauen Stein“).

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

keine

 

2. Deckungsvorschlag:

 

 

 

3. Folgeerträge / Folgekosten:

 

Jährliche Folgeerträge:

 

Das Benutzungsentgelt bemisst sich nach den von der Stadt Aachen mitgeteilten Einleitungsmengen und den aktuellen Schmutzwassergebührensatz der Stadt Herzogenrath.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2008 wurde durch den 2. Nachtrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Drucksachen-Nr. V/2008/410), die Einleitung von Abwässern aus der Kleingartensiedlung Berensberger Straße / Soerser Weg, in die Kanalisation der Stadt Herzogenrath beschlossen.

 

Nunmehr sollen ab dem 01.01.2012 die Grundstücke Ferberberg 25/27 sowie Berensberger Straße 206/208 und 226/228 ebenfalls Schmutzwasser über die Pumpstation Hasenwald in die Kanalisation der Stadt Herzogenrath einleiten.

Aus diesem Grund ist eine Anpassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich (Anlage 1).

 

Im Vorfeld wurde zwischen dem FB 4 Bau und Betrieb der Stadt Herzogenrath und der Stadt Aachen dahingehend Übereinkunft erzielt , dass die Abwässer (Schmutzwasser) der Ortslage Ferberberg , Stadt Aachen , Hs.-Nr. 25/27 , Berensberger Str. 206/208 , 226/228 an die Druckleitung der Pumpstation Hasenwald der Stadt Herzogenrath angeschlossen werden können.

Die Abwassersituation Pumpstation Hasenwald sowie der weiterführenden Pumpstation Berensberg wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten sowie Abstimmung der Trassenlage ist die Stadt Aachen verantwortlich.

Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme der durchgeführten Arbeiten. Die Abrechnung der Abwasserbehandlung erfolgt nach dem tatsächlichen Frischwasserverbrauch der angeschlossenen Häuser.

 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

GO NRW, GkG, KAG NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme ÖRP:

Gegen den III. Nachtrag der o. a. Vereinbarung bestehen, unter dem Vorbehalt der Genehmigung der durch die Bezirksregierung gemäß den §§ 24 Abs. 2 und 29 Abs. 4 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit, seitens der örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

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Anlagen

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