Sitzungsvorlage - V/2011/262

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, im Falle einer entsprechenden Änderung des § 13 Gemeindeordnung NRW beim Innenministerium des Landes NRW zu beantragen, auf den Ortstafeln im Stadtgebiet Herzogenrath den Zusatz „Europastadt“ anbringen zu dürfen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Gesamtkosten

 

Die Kosten für das Material zur Änderung der Ortstafeln werden auf 1.500,00 Euro geschätzt.

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.

Haushaltsmittel stehen derzeit noch nicht zur Verfügung und würden für das kommende Haushaltsjahr beantragt.

Folge- bzw. Personalkosten entstehen keine.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 12.07.2011 legte die Fraktion der CDU im Landtag NRW einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 13 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vor. Dieses Gesetz soll eine Eigenwerbung auf Ortstafeln der einzelnen Kommunen in NRW ermöglichen, wie dies bereits in anderen Bundesländern möglich ist. Dort gestattet die jeweilige Gemeindeordnung Namenszusätze auf Antrag der Kommunen per Genehmigung durch das Innenministerium. In der Regel haben die Bezeichnungen dort einen historischen Hintergrund und sind für die betroffene Gemeinde von großer Bedeutung.

 

Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung in der Sitzung des Landtages NRW am 20.07.2011 behandelt und fand dort eine breite Zustimmung in allen Fraktionen und wurde einstimmig an den zuständigen Ausschuss für Kommunalpolitik – federführend – sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr überwiesen. Es steht zu erwarten, dass dort dem Gesetzentwurf gefolgt wird und der Landtag der Änderung des § 13 der GO NRW beschließen wird.

 

Für diesen Fall schlägt die Verwaltung vor, bei dem zuständigen Innenministerium des Landes NRW zu beantragen, auf den Ortstafeln im Stadtgebiet Herzogenrath den Zusatz „Europastadt“ führen zu dürfen.

 

Herzogenrath pflegt seit langen Jahren eine enge Beziehung zu seiner Nachbarstadt Kerkrade und bildet mit der Eurode zusammen mit der Gemeente Kerkrade eine symbolische erste Europastadt. Zudem pflegt die Stadt Herzogenrath aktiv die Beziehungen zu seinen Partnerstädten Plerin/Frankreich und Bistritz/Rumänien und füllt diese mit Leben aus.

 

Diesen Beziehungen und vor allem der Zusammenschluss mit der Gemeente Kerkrade zur Europastadt Eurode soll der Zusatz „Europastadt“ auf den Ortstafeln im Stadtgebiet Rechnung tragen und auch nach außen hin verdeutlichen. Der Zusatz „Europastadt“ auf den Ortstafeln im Stadtgebiet Herzogenrath würde den historischen Hintergrund der beiden Kommunen Herzogenrath und Kerkrade und den symbolischen Zusammenschluss zu der ersten Europastadt Eurode würdigen und wäre für die Stadt Herzogenrath somit auch von großer Bedeutung.

 

Es ist daher zu erwarten, dass das Innenministerium des Landes NRW nach der erfolgten Änderung des § 13 GO NRW einem entsprechenden Antrag der Stadt Herzogenrath auf die Führung des Zusatzes „Europastadt“ zustimmen wird.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Gesetzentwurf vom 12.07.2011 zur Änderung der GO NRW zur Ermöglichung von Eigenwerbung auf Ortstafeln

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Anlagen

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