Sitzungsvorlage - V/2008/328-E03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den bestehenden Ausbildungsplatzinitiativen zur Kenntnis.

Er beauftragt die Verwaltung und bittet die weiterführenden Schulen, sich an dem Prozess der Landesregierung zum „Neuen Übergangssystem Schule-Beruf und Ausbildungsgarantie“ zu beteiligen und dem Ausschuss über den Fortgang des Prozesses und zu erwartende Handlungsschritte zeitnah zu berichten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur hat sich seit Ende 2008 bereits mehrfach mit der Frage beschäftigt, wie Jugendlichen geholfen werden kann, einen Schulabschluss zu erreichen und den Übergang ins Berufsleben positiv zu gestalten.

 

In der Sitzung am 03.05.2011 hat der Leiter der Kompetenzagentur der Stadt Iserlohn das dort von 2007 bis 2010 durchgeführte Projekt „Quantensprung“ vorgestellt. In diesem Projekt sind alle Schülerinnen und Schüler der Hauptschule gefördert worden mit dem Ziel, einen Schulabschluss und eine Ausbildungsstelle oder eine Arbeitsstelle oder eine zielgerichtete weitere schulische Förderung zu bekommen.

 

Die tragenden Säulen des Projektes sind gewesen:

Begleitung durch eine Kompetenzagentur (mitfinanziert aus Mitteln des europäischen Sozialfonds – ESF), das Bundesprogramm „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ (ebenfalls ESF-Förderung) und ein aufgebautes beteiligtes Netzwerk (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Arbeitgeberverband, Kreishandwerkerschaft, Industrie- und Handelskammer, Schulpartnerschaften, Joblotsen, Fördereinrichtungen u. a). Die Kompetenzagentur als verantwortliche projektdurchführende Stelle ist mit 4,5 Vollzeitstellen besetzt gewesen.

 

Der BSK hat die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, welche Ideen und Teile der vorgestellten Projekte auf Herzogenrath übertragbar sind, und hierzu ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.

 

 

 

Hierzu möchte die Verwaltung zunächst auf die Evaluation des Projektes „Quantensprung“ und die Aussagen zu den Problemen und Wirkungen des Projektes hinweisen, die erkennen lassen, dass die gewünschten Ziele nur teilweise erreicht werden konnten:

 

-          Der Schülervertrag wird von den Schülern/Schülerinnen nicht als wertvoll erachtet

-          Durch die wirtschaftliche Lage lässt sich die Garantie auf Dauer kaum aufrecht erhalten

-          Sehr hoher Verwaltungsaufwand durch Abmahnungen und Kündigungen

-          Breit abgestimmte und schriftliche Struktur – alle Beteiligten müssen voll hinter dem Konzept stehen

-          Praktika werden vielfach nicht zielgerichtet abgeleistet.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Projekt nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat und eine Fortführung wegen eines zu hohen Verwaltungs- und Kostenaufwandes im Verhältnis zum Erfolg in dieser Form in Iserlohn nicht angedacht ist.

 

Vielmehr gibt es in Iserlohn eine neue Ausrichtung auf die Zielgruppe „schwächere Schüler/Schülerinnen“, das über das Modellprogramm „Jugend stärken: Aktiv in der Region“ abgestimmt ist. Ausgangslage und Ziel dieses Programmes ist es, junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beschäftigung individuell zu unterstützen. Für die 35 Modellkommunen in ganz Deutschland stellt das BMFSFJ Fördermittel in Höhe von 17 Mio. Euro aus dem ESF zur Verfügung, wobei jeweils mindestens 20 % der Gesamtausgaben durch kommunale Mittel aufzubringen sind. Das Modellprogramm hat eine Gesamtlaufzeit von Oktober 2010 bis Dezember 2013. Eine Beteiligung weiterer Kommunen  ist nicht mehr möglich.

 

 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine konzeptionelle Ausrichtung auf das vorgestellte Projekt „Quantensprung“ unter Aspekten der Effektivität und Wirtschaftlichkeit nicht zielführend. Bereits mehrfach hat die Verwaltung in früheren Vorlagen darauf hingewiesen, dass nach entsprechenden Gesprächen mit der IHK und der Handwerkskammer diese sich nicht in der Lage sehen, mit einzelnen Kommunen einen konkreten Pakt für Ausbildung zu schließen, sondern sich vielmehr dafür aussprechen, das Thema Übergang Schule/Beruf auf der Ebene der StädteRegion zu forcieren. Hier kann auf ein bereits bestehendes Netzwerk und auf bereits vielfach bestehende Kontakte zwischen den Kammern, der Agentur für Arbeit, den Schulämtern des Kreises und der Stadt Aachen, den Betrieben der Wirtschaftregion und vieler einzelnen weiterführenden Schulen zurückgegriffen werden. Die Verwaltung hat in diesem Kontext u. a. auf die Arbeit des „Beirates Schule/Beruf“ und auf die bestehenden vielfältigen Kontakte der weiterführenden Schulen mit der örtlichen Wirtschaft und die Unternehmergespräche mit der Handwerkskammer und der IHK hingewiesen.

 

Die weiterführenden Schulen in der Stadt Herzogenrath sind gebeten worden zu dokumentieren, welche Maßnahmen und Angebote im Rahmen der Berufsorientierung vorhanden sind. Eine Zusammenstellung dieser Bestandsaufnahme ist als Anlage zur Kenntnis beigefügt.  

 

Eine konzeptionelle Ausrichtung, die ohne ein aufzubauendes Netzwerk nicht möglich ist, und eine praktische Umsetzung erfordern einen hohen personellen und wirtschaftlichen Aufwand, wie alle Beispiele zeigen. Entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen stehen der Verwaltung nicht zur Verfügung. Daher schlägt sie vor, sich intensiv am „Neuen Übergangssystem Schule-Beruf und Ausbildungsgarantie“ in NRW zu beteiligen und die Umsetzung für Herzogenrath zu prüfen, sobald hierzu konkrete Umsetzungsstrategien beschlossen sind.

 

Mit Datum vom 21.03.2011 hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW einen Bericht zum neuen „Übergangssystem Schule-Beruf“ und zur Ausbildungsgarantie“ als Vorlage für den Landtag vorgelegt, den dieser in der Sitzung am 06.04.2011 beraten hat. In diesem Bericht, der als Anlage beigefügt ist, wird zum einen der aktuelle Stand zum Übergangssystem Schule-Beruf dargestellt. Zum anderen wird auf den Stand der Vorhaben eingegangen, die die Landesregierung gemeinsam mit ihren Partnern im Ausbildungskonsens umsetzen will, um zu einem tatsächlichen Übergangssystem zu gelangen, das den Weg möglichst aller Jugendlichen entlang klarer Leitplanken in Berufsausbildung und Beruf im Sinne einer Ausbildungsgarantie ermöglicht.

Trotz vielfältiger Programme und Aktivitäten ist bisher nicht der „Königsweg“ erkennbar, allen Schulabgängern einen Ausbildungsplatz oder zumindest eine individuelle Übergangsmaßnahme anzubieten. Die Landesregierung beabsichtigt, neben der systematischen Einbeziehung der Eltern durch Koordinierung auf kommunaler Ebene (Kreise und kreisfreie Städte) dafür zu sorgen, dass die Aktivitäten aller in diesem Bereich tätigen Akteure sinnvoll aufeinander bezogen sind und gemeinsam zu dem skizzierten Übergangssystem führen (siehe Grafik Anlage 6 des Berichtes).

 

Dieses Vorhaben hält die Verwaltung für den richtigen ganzheitlichen Ansatz und schlägt vor, sich diesem Handlungsschema anzuschließen.

Hierzu wird eine enge Verzahnung zur StädteRegion für notwendig gehalten, wo bereits eine Arbeitsstruktur und ein Netzwerk aufgebaut sind. Unbedingt erforderlich ist in diesem Zusammenhang eine enge Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen, die bereit sein müssen, die bereits vorhandenen Maßnahmen und Angebote der Berufsorientierung zu erweitern und/oder umzustrukturieren.

 

Die Verwaltung wird den Prozess der Gestaltung eines Übergangssystems prioritär im Blickfeld haben und den BSK über die in Kürze zu erwartenden  Beschlüsse des Landesparlamentes informieren, um hieraus praxisbezogene Handlungsansätze abzuleiten.

 

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

 

 

Anlagen:

 

Berufsorientierung Herzogenrather Schulen

Bericht Landesregierung zur Ausbildungsgarantie…

Vorlage Schulausschuss StädteRegion 29.06.11

 

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Anlagen

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