Sitzungsvorlage - V/2011/097-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und begrüßt, dass ab 2012 schrittweise die weiterführenden Schulen in Herzogenrath mit digitalen Whiteboards ausgestattet werden sollen.

 

Der Stadtrat wird gebeten, bei den Haushaltsberatungen für das kommende Jahr entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Gesamtkosten

Je Boardanlage ist mit Komplettkosten von rund 5.000,00 € brutto zu rechnen. Der Preis kann etwas variieren, sofern die notwendigen Lehrerunterweisungen in Form der Multiplikatorenschulung erfolgen.

 

Nach Möglichkeit soll jede Schule im Jahr 2012 mit 2 Komplettsystemen ausgestattet werden.

 

Im Jahr 2012 wären somit 40.000,00 € im Investitionsplan zu berücksichtigen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur am 03.05.2011 angekündigt, hat zwischenzeitlich ein Gespräch mit Vertretern der weiterführenden Schulen (Europaschule, Gymnasium, Erich-Kästner-Schule und Realschule) stattgefunden.

 

Daraus festzuhalten ist, dass die Technik in den Schulen nicht unbekannt ist und dort bereits zum Einsatz kommt. Teilweise werden Komplettsysteme eingesetzt oder es werden mittels Bluetooth-Technik erweiterte herkömmliche Tafelwhiteboards verwendet. Die Boards werden anstelle der bereits seit Jahrzehnten eingesetzten Schultafeln eingesetzt bzw. ergänzen diese im Unterricht. Sie dienen somit der Unterrichtspräsentation, wie die bisherigen Schultafeln auch, allerdings verfügen sie aufgrund ihrer Ausstattung über zahlreiche multimediale Einsatzmöglichkeiten.

 

Angeschafft wurden die vorhandenen digitalen Whiteboardanlagen bisher zum Teil durch die Fördervereine oder mit eigenen angesparten Budgetmitteln der Schulen. Seitens des Schulträgers wurde zuletzt bei der Neuausstattung eines naturwissenschaftlichen Fachraumes (Biologieraum Realschule) in die Technik investiert. Bei der Neuausstattung von naturwissenschaftlichen Räumen gehören digitale Whiteboards mittlerweile zur Standardausstattung und werden durch die Anbieter entsprechender Räume automatisch mit eingeplant.

 

Gerade im Bereich der Naturwissenschaften wird durch die Schulen vorrangig der Einsatz von digitalen Whiteboards gesehen. Hier eröffnen sich für die Schulen dank der Technik ungeahnte Möglichkeiten der Präsentation und somit die Chance diese „lebendiger“ zu gestalten.

 

Aber auch im Bereich der Kunst, der Sprachen und der Gesellschaftslehre wird der Einsatz von digitalen Whiteboards für durchaus denkbar erachtet.

 

Konkret konnte bisher nur die Europaschule ihren Bedarf an digitalen Whiteboards beziffern. Hier ist der Einsatz von 20 Systemen durchaus vorstellbar.

 

Trotz der Vorteile wurden allerdings auch kritische Punkte seitens der Schulen angemerkt:

  • Abkehr vom Frontalunterricht, der eigentlich Standard ist.
  • Zusätzlicher Aufwand bei der Pflege und Unterhaltung der Technik (zeitlich und finanziell).
  • Lizenzen für Lernsoftware müssen beschafft werden.
  • Bei den Lehrkräften „Angst vor dem Einsatz“ der neuen Präsentationstechnik.

 

Daher wurde durch die Schulen auch die Meinung vertreten, dass die neue Technik kein „Allheilmittel“ ist, welches nun von heute auf morgen in den Schulen einzusetzen ist. Vielmehr würde man es dort begrüßen, wenn die Technik mit und mit Einzug in den Schulalltag halten würde.

 

Aufgrund der sehr hohen Anschaffungskosten von rund 5.000,00 € brutto je Board inkl. Softwareinstallation und mehrstündiger Schulung der Lehrkräfte wurde letztendlich vereinbart, dass durch die Stadt Herzogenrath, sofern hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, sukzessive in die Technik investiert werden soll. Nach Möglichkeit soll jede weiterführende Schule im Jahr 2012 mit zwei Komplettsystemen (stationär oder mobil, je nach Erfordernis der Schulen) ausgestattet werden. Daher wurden bei den Mittelanmeldungen auch 10.000,00 € je Schule für die Beschaffung von zunächst zwei Boardanlagen angemeldet.    

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 79 SchulG:

Die Schulträger sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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