Sitzungsvorlage - V/2011/199-E01
Grunddaten
- Betreff:
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Fortschreibung SEP hier: Entwicklung der Schullandschaft im Bereich der weiterführenden Schulen a) Fortschreibung des SEP für die weiterführenden Schulen b) Jenaplanschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 Jugend und Bildung
- Beteiligt:
- Fachbereich 2.2 Schule, Sport und Kultur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
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Entscheidung
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08.09.2011
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Fortschreibung des SEP (Schulentwicklungsplanes) für die weiterführenden Schulen im Stadtgebiet Herzogenrath und die Ausführungen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.
Weiterhin nimmt er die Informationen hinsichtlich der Jenaplanschule zur Kenntnis.
Sachverhalt
Sachverhalt:
a) Fortschreibung des SEP für die weiterführenden Schulen
Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19.07.2011 mit den Ergebnissen der Elternbefragung beschäftigt.
Im Ergebnis hat er beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur die Möglichkeit der Einrichtung einer Sekundarstufe II im Stadtteil Kohlscheid, unter Einbeziehung der Möglichkeiten einer GU -Beschulung, zu eruieren und den Entwurf einer Fortschreibung des SEP (Schulentwicklungsplanes) mit aktualisierten Zahlen bis einschl. 2015/2016 vorzulegen, in dem die Auswirkungen einer Sekundarstufe II im Stadtteil Kohlscheid auf die Herzogenrather Schullandschaft beschrieben werden.
Das Büro „biregio“ hat die für diesen Prüfauftrag erforderlichen Zahlen der Fortschreibung für die weiterführenden Schulen aufgearbeitet und legt den Bericht voraussichtlich noch in den ersten Septembertagen vor. Der Entwurf einer Schulentwicklungsplanung mit Handlungsempfehlungen wird den Fraktionen nach Erhalt und Prüfung durch die Verwaltung, voraussichtlich bis Montag, 05.09.2011, zugeleitet und zeitgleich den betroffenen Schulen.
Unter Berücksichtigung des nunmehr auf Landesebene erzielten Schulkonsenses ist eine Schule mit einer Sekundarstufe II, wie sie beschlussgemäß für Kohlscheid geprüft werden soll, nur durch Errichtung einer Gesamtschule zu realisieren. Alle anderen Schulformen mit Ausnahme des Gymnasiums können eine Sek II nicht mehr selbst aufbauen, sondern müssen Kooperationen mit bestehenden Schulen eingehen.
Wie bereits aus den zuletzt vorliegenden Zahlen ersichtlich, kann die Errichtung einer zweiten Gesamtschule aus der Schülerschaft innerhalb Herzogenraths akquiriert werden, wenn gleichzeitig die beiden anderen Schulformen in Kohlscheid (Realschule und Hauptschule) auslaufend aufgelöst werden.
Zum zeitlichen Ablauf schlägt die Verwaltung folgendes vor:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen des Büros „biregio“ im Rahmen der Fortschreibung des SEP (Schulentwicklungsplanes) und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung, für den 21.09.2011, 19.30 Uhr, den AK SEP (Schulentwicklungsplanung) einzuberufen und die weiterführenden Schulen zu diesem AK entsprechend einzuladen.
Hinsichtlich der Errichtung einer neuen Schule mit SEK II sollte der Ausschuss in einer Sondersitzung am 13.10.2011 beraten.
Wegen der Beteiligungspflicht der Schulkonferenzen und der regionalen Abstimmung sollte der Ratsbeschluss in der Sitzung des Stadtrates am 13.12.2011 erfolgen.
Die Verwaltung bittet den Ausschuss um Kenntnisnahme und Bestätigung des vorgeschlagenen Zeitplanes.
b) Jenaplanschule
Zum Prüfauftrag, ob eine Schule als Jenaplanschule / Eurodeschule in Kooperation / in Zusammenarbeit mit Kerkrade als Pilotprojekt realisierbar wäre und ob hierzu Fördermöglichkeiten aus EU-Mitteln eruiert werden könnten, haben verschiedene Gespräche stattgefunden.
Das Gespräch mit der zuständigen Wethouderin von Kerkrade, Frau Carolin Szalata-Thomas, hat ergeben, dass die Jenaplanschule auf Kerkrader Seite aufgelöst wurde.
Frau Szalata-Thomas hat jedoch zugesagt, die Idee einer Kooperation mit Herzogenrath bei Gründung einer neuen Jenaplanschule sowohl mit Movare sowie mit dem Verwaltungsvorstand in Kerkrade zu diskutieren.
Eine Abstimmung konnte insoweit wegen der Ferienzeit noch nicht erfolgen.
Bezirksregierung und Ministerium hatten Bedenken hinsichtlich der Genehmigung eines entsprechenden Versuchsmodells für den Fall, dass eine bestehende Grundschule über die Jahrgangsstufe 4 hinaus durch jahrgangsübergreifenden Unterricht mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 gemeinsam fortgeführt werden solle, da dies die freie Wahl der Elternschaft behindere. Es müsse in jedem Fall sichergestellt sein, dass jedes Kind nach dem 4. Schuljahr jede in Betracht kommende weiterführende Schule besuchen könne, d. h., nach den Lehrplänen für das 4. Schuljahr unterrichtet worden sei.
Es müsse daher vor dem Hintergrund des vom Verein Eurodeschule angedachten pädagogischen Konzeptes sehr intensiv geprüft werden, ob ein solcher Antrag als Schulversuch genehmigt werden könnte.
Zuschüsse aus Landesmitteln zum Bau einer Schule werden nicht zur Verfügung gestellt.
Diese Gespräche haben allerdings vor dem am Tag der jetzt stattfindenden Sitzung des BSK voraussichtlich in Form eines Gesetzesentwurfs dokumentierten Schulkonsenses stattgefunden und müssten daher auf Neuerungen unter diesem Gesichtspunkt geprüft werden.
Die Überprüfung der EU-Förderung durch die Verwaltung hat ergeben, dass auch hier zum Bau einer Schule üblicher Weise keine Zuschüsse gegeben werden.
Für möglich gehalten wurde von Fachleuten der AGIT oder z.B. von Herrn Prof. Dr. Breuer, Honorarkonsul der Niederlande, dass Einrichtungsgegenstände gefördert werden könnten. Es wurde jedoch von jeder Seite für erforderlich gehalten, dass sowohl die Stadt Herzogenrath als auch die Stadt Kerkrade zunächst eigene Planungen insoweit vorlegen müsse, was die Unterbringung angehe.
Der zuständige Schulrat für Grundschulen hat Bedenken angemeldet hinsichtlich der Umwandlung einer Grundschule in eine Schule, die die sog. Erprobungsstufe – Jahrgangsstufe 5 und 6 – mit der 4. Klasse der Grundschule verbindet. Er hält es für fraglich, dass dieses nach dem Schulkonsens, der auch den Bestand von Grundschulen beinhaltet, noch als Schulversuch gefördert wird. Er würde jedoch grundsätzlich für den Fall, dass die Bezirksregierung dem zustimmt, den Schulversuch gerne begleiten. Bei der Frage der Kooperation mit den Niederlanden wurde jedoch seitens der AGIT und seitens des zuständigen Schulrates für Grundschulen in der StädteRegion noch zusätzlich die Problematik aufgeworfen, wer Anstellungskörperschaft für die Lehrer sein würde und ob die Klassen tatsächlich dann gemischt werden könnten. Dieses Problem wurde seitens der Verwaltung noch nicht überprüft.
Es ist beabsichtigt, insoweit noch einmal mit dem Ministerium nach Vorstellung des Gesetzes zum Schulkonsens Kontakt aufzunehmen und dann dem Ausschuss zu berichten.
Rechtliche Grundlagen:
§ 80 ff. Schulgesetz für das Land Nordrhein Westfalen (SchulG NRW)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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