Sitzungsvorlage - V/2011/233
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertragsverlängerung Verbraucherberatungsstelle Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit und Soziales
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Vorberatung
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22.09.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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18.10.2011
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt dem Stadtrat den bestehenden Vertrag nicht zu kündigen und somit einer Finanzierungsbeteiligung der Stadt Herzogenrath an der Verbraucherberatungsstelle in Alsdorf über das Jahr 2012 hinaus zuzustimmen.
Die Bezuschussung sollte nur und solange erfolgen, wie sich das Land sowie die kreisangehörigen Städte Alsdorf, Baesweiler und Würselen ebenfalls beteiligen. Entsprechende vertragliche Regelungen sollten beibehalten und die erforderlichen Mittel veranschlagt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe
Haushaltsmittel stehen für 2011 i.H.v. 31.000,-- € auf Kostenstelle 110000, Kostenträger 0212210, Sachkonto 531821 zur Verfügung bzw. sind für die Folgejahre entsprechend zu veranschlagen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 20.06.2006 hat der Rat auf Empfehlung des Fachausschusses die Fortführung der Verbraucherberatungsstelle für das nördliche Kreisgebiet über den 31.12.2007 hinaus beschlossen.
Die Verbraucherberatungsstelle in Alsdorf nahm im März 1993 ihre Tätigkeit auf und umfasst das Einziehungsgebiet der Nordkreisstädte Baesweiler, Herzogenrath, Würselen und Alsdorf. Der zuletzt mit der Verbraucher-Zentrale NRW geschlossene Vertrag von März 1999 hat eine Laufzeit von 5 Jahren, die sich jeweils um 5 Jahre verlängert, wenn der Vertrag nicht 12 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Im Falle einer Nichtfortführung des Vertragsverhältnisses wäre der Vertrag somit zum 31.12.2011 zu kündigen. Die Stadt Alsdorf hat in dem Vertrag die Verpflichtung zur Beteiligung von 50 v.H. an den laufenden Personal-, Sach-, und Gemeinkosten übernommen.
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den 4 Nordkreisstädten über die Mitfinanzierung werden diese 50 v.H. von diesen Städten auf der Basis der vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW ermittelten Einwohnerzahlen des jeweiligen Vorjahres getragen. Die verbleibenden 50 v.H. der Kosten werden aus Mitteln des Landes NRW über die Verbraucher-Zentrale finanziert.
In den vergangenen Wochen mit der Stadt Alsdorf geführte Gespräche signalisieren, dass bei den übrigen beteiligten Kommunen grds. die Bereitschaft besteht, sich weiterhin an der Finanzierung zu beteiligen. In Baesweiler und Alsdorf wurden entsprechende Ratsbeschlüsse bereits herbeigeführt. In Würselen wird die Thematik im November behandelt.
Die Verbraucherberatungsstelle in Alsdorf erfreut sich bei den Ratsuchenden besonderer Wertschätzung. Mehr als 14.700 Erstkontakte im Jahr, ob telefonisch, persönlich, schriftlich oder bei Veranstaltungen belegen die Kompetenz dieser Anlaufstelle für Ratsuchende.
Aufgrund Stadtratsbeschluss vom 05.10.2010 wurde eine weitere Kraft eingestellt, deren Kosten zu 50 % vom Land NRW getragen werden. Dies erfolgte aufgrund Überlastung der Beratungsstelle,
Sie ist für Verbraucherfragen und -probleme unverzichtbarer Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge.
Mit der neuen Stelle konnten u.a. in Herzogenrath diverse Termine angeboten werden. Hierzu wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Der Jahresbericht 2010 der Beratungsstelle Alsdorf steht im Ratsinformationssystem als pdf-Datei zur Verfügung.
Rechtliche Grundlagen:
Ratsbeschluss vom 20.06.2006
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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223,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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725,6 kB
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