Sitzungsvorlage - V/2011/284
Grunddaten
- Betreff:
-
Informationen und Anfragen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Arbeit und Soziales
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Entscheidung
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22.09.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
- Notdienstapotheke im Stadtteil Kohlscheid
mdl. Sachstandsbericht in der Sitzung
- Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in
der Stadt Herzogenrath
Folgende Beteiligungsprozesse bzw. realisierte Maßnahmen sind in den einzelnen
Fachbereichen bislang realisiert:
Fachbereich 1
Koordinationsbüro
- Arbeitskreis Barrierefreiheit (Signets NRW)
bisher haben folgende Einrichtungen und Geschäfte das Signet erhalten:
Einrichtung | Adresse | Stadtteil |
Sparkasse Aachen | August-Schmidt-Platz 12 | Merkstein |
Sparkasse Aachen | Kirchrather Str. 61a | Merkstein |
Kaufhaus Patchwork | Kirchrather Str. | Merkstein |
REWE-Markt | Kirchrather Str. 88 | Merkstein |
Getränkefachmarkt Salentin | Kirchrather Str. 78 | Merkstein |
Barbara-Apotheke | Kirchrather Str. 140 | Merkstein |
Tagespflege Rana | Kirchrather Str. | Merkstein |
Sozialstation der AWO | Anne-Frank-Str. 2 | Herzogenrath-Mitte |
Rathaus | Rathausplatz 1 | H’rath-Mitte |
TV-HIFI Schiffer | Markt 50 | Kohlscheid |
Restaurant im Haus Kohlscheid | Markt 88-90 | Kohlscheid |
VR-Bank | Markt | Kohlscheid |
Sparkasse Kohlscheid | Markt | Kohlscheid |
Pusteblume | Markt 58 | Kohlscheid |
Markt Apotheke | Markt 22-26 | Kohlscheid |
- Beteiligung des Behindertenforums, Frau Schoenen, am Seniorenbeirat
- Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Koordinationsbüros bzw. der
RoSe
- Offene Treffs für SeniorInnen in barrierefreien Räumlichkeiten
- Informationsveranstaltungen rund ums Thema Alter in barrierefreien Räumlichkei-
ten
Wohnbauförderung
- öffentlicher Wohnraum muss seit 2002 barrierefrei sein => intensive Beratung der Investoren in Bezug auf barrierefreies Wohnen inklusive Inanspruchnahme öffentlicher Mittel
- regelmäßige Kommunikation/Abstimmung mit der Sprecherin des Behindertenforums, Frau Fink, inklusive Begleitung der Sitzungen
- Erstellen des Flyers des Behindertenforum in Groß- und Brailleschrift
Verkehrsbehörde
- Aufnahme und Umsetzung der Anregungen aus dem Behindertenforum durch den Verkehrsingenieur im Rahmen der Zielvereinbarung Barrierefreiheit von Mai 2009 wie z.B:
Planung der EVS-Haltepunkte in Merkstein (Mitwirkung bei der behinderten
gerechten Bahnsteigausstattung/-erreichbarkeit)
Planung der Bahnübergänge in Merkstein (Mitprüfung der Genehmigungsplanung)
Planung des Knotenausbaus Martinusstraße/Hauptstraße in Merkstein (Mitprüfung der Genehmigungsplanung)
Planung der LSA-Berechnungen August-Schmidt-Platz nach BÜSTRA (Berücksichtigung der gem. Zielvereinbarung fest gelegten Behindertenstandards bei der LSA-Technik)
Formulierung von Forderungen aus dem Behindertenforum (Bau von Rampen bzw. Bordabsenkungen anFahrbahnrändern im öffentlichen Straßenraum)
Beteiligung bei der Erstellung des Förderantrags über Dynamische Fahrgastinformationssysteme an den ÖPNV-Verknüpfungspunkten in Herzogenrath (Stellungnahme zum Antrag)
Beteiligung bei der Erstellung des Förderantrags zur ÖPNV-Vorrangschaltung in Herzogenrath Stufe 2 (Stellungnahme zum Antrag)
Fachbereich 2
Jugend
a) Kindertageseinrichtungen
Kindertageseinrichtungen sind im Regelfall barrierefrei (Ausnahme: Umgebaute älte
re Gebäude).
- Integrative Einrichtungen (Gemeinsame Betreuung behinderter und nichtbehinderter Kinder:
- Städtische KiTa „Villa Kunterbunt“ in Herzogenrath-Straß:
15 behinderte Kinder
30 nichtbehinderte Kinder
- 2. Kath. KiTa St. Thekla in Herzogenrath-Merkstein:
20 behinderte Kinder
43 nichtbehinderte Kinder
b) Förderung seelisch behinderter Kinder aus Mitteln der wirtschaftlichen Jugendhilfe (2010)
6 Kinder in stationärer Unterbringung (spezialisierte Heimeinrichtungen)
29 Kinder ambulante Förderung im Rahmen Legasthenie/Dyskalkulie
15 Kinder ambulante Förderung im Autistischen Zentrum in Aachen (ATZ)
Schule
Durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen laufen seit Monaten die Vorbereitungen des Aktionsplanes „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“. Erste Ergebnisse werden in Kürze erwartet.
Auszug aus der Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände:
„Aus Art. 24 der UN-BRK lassen sich nach derzeitiger Rechtsprechung keine unmittelbaren Rechtsansprüche auf inklusive Beschulung herleiten. Unabhängig von der juristischen Bewertung dieser Frage sind die Länder nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung zur Transformation der UN-BRK in das deutsche Schulrecht verpflichtet (Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens). Landesregierung und Landtag von Nordrhein-Westfalen werden daher aufgefordert, eine entsprechende Verankerung der Inklusion im Schulgesetz vorzunehmen. Dabei sind der pädagogische Rahmen, Rechtsansprüche sowie Finanzierungsregelungen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Umsetzung der Inklusion im Schulbereich vollumfänglich zu regeln. Hierzu gehört insbesondere die Zuständigkeit und Finanzierungsverantwortung des Landes für das erforderliche Personal wie Integrationshelfer, Therapeuten, Sozialpädagogen u. a. m., die für erfolgreiche Inklusion unverzichtbar sind. In jedem Fall sind für alle zusätzlichen finanziellen Aufwendungen (u.a. Barrierefreiheit, spezifische Ausstattung, Schülerbeförderung, Ergänzungspersonal) die Konnexitätsregelungen in der Landesverfassung bzw. im Konnexitätsausführungsgesetz anzuwenden.“
- Zur Barrierefreiheit der Herzogenrather Schulen siehe Vorlage V/2010/325-E01 für den BSK(siehe Anlage).
- Im Schuljahr 2010/2011 gab es 78 Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf, die integrativ gefördert wurden:
In Grundschulen = 56 SchülerInnen (davon 35 in der OGS im Nachmittags
bereich)
In der Hauptschule = 22 SchülerInnen
Fachbereich 4
Hochbau
Errichtung von barrierefreien Toiletten in folgenden Gebäuden:
- Dreifachturnhalle Erich-Kästner-Schule
- Dreifachturnhalle Europaschule
- KGS Alt-Merkstein
- Rathaus
- mobile Toilette für unteren Burghof
- AWO-Heim Ruifer Str. (z. Zt. in der Ausführung)
- Schulgebäude Leonhardstr. (z. Zt. in der Ausführung)
Tiefbau
- Umsetzung der neusten Richtlinien zur Gestaltung von Übergängen in Absprache
mit dem Behindertenforum. Die erste Maßnahme, die nach diesen Richtlinien um
gesetzt wurde, ist die Neugestaltung des August-Schmidt-Platzes.
- Bereits seit Jahren erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Behindertenforum die be-
darfsorientierte Umgestaltung von Fußgängerüberwegen.
- barrierefreie Gestaltung des Minigolfplatzes Kohlscheid
Fachbereich 5
- barrierefrei(-arme) Gestaltung der Homepage
- Herausgabe der Stadtbroschüre als CD
- barrierefreie Wahllokale: Zu der letzten Wahlserie wurden die Wahllokale im Hinblick
auf einen barrierefreien Zugang überprüft und im Ergebnis tatsächlich die Festle-
gung der Wahllokale verändert.
- Ab sofort wird im Terminkalender des städtischen Treffpunktes sowie bei anderen
Veröffentlichungen jeweils darauf hingewiesen, ob die Räumlichkeiten barrierefrei
zugänglich sind.
