Sitzungsvorlage - V/2011/020-E01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die als Anlage beigefügte geänderte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlaß der jeweiligen Volks- und Stadtteilfeste in Herzogenrath.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

./.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Gewerbeverein Herzogenrath e.V. hat für das Jahr 2011 mit Schreiben vom 31.10.2010 vier verkaufsoffene Sonntage, unter anderem für den verkaufsoffenen Sonntag anläßlich des Nikolausmarktes am 04.12.2011, beantragt. In der Ratssitzung vom 22.02.2011 wurde diesem Antrag stattgegeben und eine Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Stadtgebiet Herzogenrath für das Jahr 2011 beschlossen.

 

Der Gewerbeverein beantragt mit Schreiben vom 19.07.2011 den verkaufsoffenen Sonntag auf den 18.12.2011 zu verlegen und die Bezeichnung „Nikolausmarkt“ in „Adventsfest“ zu ändern. Aus rechtlicher Sicht (Sonn- und Feiertagsgesetz NRW; Ladenöffnungsgesetz) bestehen gegen die geänderte Festsetzung keine Bedenken.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW)

§ 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

./.

 

 

Anlage/n:

1. Ordnungsbehördliche Verordnung

2. Schreiben des Gewerbevereins Herzogenrath vom 19.07.2011

Reduzieren

Anlagen

Loading...