Sitzungsvorlage - V/2011/185

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt gemäß § 83 II GO NRW der Leistung eines erheblichen überplanmäßigen Aufwands bei Sachkonto 537210 „Allgemeine Städteregionsumlage“ und einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung beim entsprechenden Finanzkonto 737210 bis zur Höhe von 491.778,56 EUR zu.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Siehe Sachverhalt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Haushaltsplan 2011 wurden im Zuge der Budgetberatungen folgende Haushaltsansätze im Produkt 1661110 „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagenveranschlagt:

 

Sachkonto 537210 „Allgemeine Städteregionsumlage“:              22.300.000,00 EUR

Sachkonto 537220 „Städteregionsumlage-Mehrbelastung ÖPNV“:              1.280.000,00 EUR

In Summe:              23.580.000,00 EUR

 

Dabei wurde für die Allgemeine Städteregionsumlage ein Umlagesatz von 45,604 % und für die Mehrbelastung ÖPNV ein Umlagesatz von 2,6138 % zugrunde gelegt.

 

Die Sachkonten befinden sich gemäß § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Herzogenrath für das Haushaltsjahr 2011 in einem gemeinsamen Budget.

             

Mit Bescheid vom 20.06.2011, hier eingegangen am 21.06.2011, teilte die Städteregion Aachen die endgültige Berechnung und Festsetzung der Regionsumlage einschließlich Mehrbelastung mit.

 

Der endgültige Umlagesatz beträgt für die Regionsumlage nunmehr 46,800 % und für die Mehrbelastung ÖPNV 2,5829 %

 

Unter Berücksichtigung der festgesetzten Umlagesätze sind im Haushaltsjahr 2011 von der Stadt Herzogenrath zu zahlen:

 

Sachkonto 537210 „Allgemeine Städteregionsumlage“:              22.812.739,56 EUR

Sachkonto 537220 „Städteregionsumlage-Mehrbelastung ÖPNV“:              1.259.039,00 EUR

In Summe:              24.071.778,56 EUR

 

Beim Sachkonto „Allgemeine Städteregionsumlage entsteht ein Mehraufwand in Höhe von 512.739,56 EUR, beim Sachkonto „Städteregionsumlage-Mehrbelastung ÖPNV“ hingegen entsteht ein Minderaufwand in Höhe von 20.961,00 EUR. Mit der Zahlung der Dezemberrate wird somit im Budget ein erheblicher überplanmäßiger Aufwand in Verbindung mit einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 491.778,56 EUR entstehen.

 

Der überplanmäßige Aufwand und die überplanmäßige Auszahlung sind durch überplanmäßige Erträge und Einzahlungen im Produkt 1661110 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagenbei Sachkonto 401300 bzw. Finanzkonto 601300 „Gewerbesteuer“ im laufenden Haushaltsjahr gedeckt.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 83 II GO NRW

§ 9 der Haushaltssatzung 2011

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

 

 

 

Anlage/n:

 

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