Sitzungsvorlage - V/2011/185
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung eines erheblichen überplanmäßigen Aufwands in Verbindung mit einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung bei der Position "Allgemeine Städteregionsumlage"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 6 Finanzen
- Beteiligt:
- Fachbereich 6.1 Finanzen und Steuern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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18.10.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Haushaltsplan 2011 wurden im Zuge der Budgetberatungen folgende Haushaltsansätze im Produkt 1661110 „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“ veranschlagt:
Sachkonto 537210 „Allgemeine Städteregionsumlage“: 22.300.000,00 EUR
Sachkonto 537220 „Städteregionsumlage-Mehrbelastung ÖPNV“: 1.280.000,00 EUR
In Summe: 23.580.000,00 EUR
Dabei wurde für die Allgemeine Städteregionsumlage ein Umlagesatz von 45,604 % und für die Mehrbelastung ÖPNV ein Umlagesatz von 2,6138 % zugrunde gelegt.
Die Sachkonten befinden sich gemäß § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Herzogenrath für das Haushaltsjahr 2011 in einem gemeinsamen Budget.
Mit Bescheid vom 20.06.2011, hier eingegangen am 21.06.2011, teilte die Städteregion Aachen die endgültige Berechnung und Festsetzung der Regionsumlage einschließlich Mehrbelastung mit.
Der endgültige Umlagesatz beträgt für die Regionsumlage nunmehr 46,800 % und für die Mehrbelastung ÖPNV 2,5829 %
Unter Berücksichtigung der festgesetzten Umlagesätze sind im Haushaltsjahr 2011 von der Stadt Herzogenrath zu zahlen:
Sachkonto 537210 „Allgemeine Städteregionsumlage“: 22.812.739,56 EUR
Sachkonto 537220 „Städteregionsumlage-Mehrbelastung ÖPNV“: 1.259.039,00 EUR
In Summe: 24.071.778,56 EUR
Beim Sachkonto „Allgemeine Städteregionsumlage entsteht ein Mehraufwand in Höhe von 512.739,56 EUR, beim Sachkonto „Städteregionsumlage-Mehrbelastung ÖPNV“ hingegen entsteht ein Minderaufwand in Höhe von 20.961,00 EUR. Mit der Zahlung der Dezemberrate wird somit im Budget ein erheblicher überplanmäßiger Aufwand in Verbindung mit einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 491.778,56 EUR entstehen.
Der überplanmäßige Aufwand und die überplanmäßige Auszahlung sind durch überplanmäßige Erträge und Einzahlungen im Produkt 1661110 „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“ bei Sachkonto 401300 bzw. Finanzkonto 601300 „Gewerbesteuer“ im laufenden Haushaltsjahr gedeckt.
Rechtliche Grundlagen:
§ 83 II GO NRW
§ 9 der Haushaltssatzung 2011
