Sitzungsvorlage - V/2011/270
Grunddaten
- Betreff:
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Sponsoring in Herzogenrath hier: Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE vom 07.06 und 28.07.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Korruptionsschutzbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.09.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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18.10.2011
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der, in der Vorlage vorgeschlagenen, Kenntnisnahme der Sponsoren- und Spendenliste in der Sitzung des „Runden Tisch Finanzen“ zu. Es wird eine Bagatellgrenze von 1.000 € festgesetzt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem beigefügten Antrag vom 07. Juni 2011 beantragten die Fraktionen SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE einen „Handlungsrahmen zum Umgang mit Sponsoring und anderen Zuwendungen“ für die Stadt Herzogenrath zu entwickeln und diesem dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung und dem Rat zur abschließenden Abstimmung vorzulegen.
Zu diesem Antrag nahm die Verwaltung bereits mit dem beigefügten Schreiben vom 18. Juli 2011 Stellung. Ein Leitfaden zum Verfahren bei Sponsoring für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Herzogenrath“ wurde bereits am 01. Oktober 2002 bei der Stadt Herzogenrath als Dienstanweisung erlassen. Dies bedeutet, dass die Mitarbeiter/innen verbindlich bei Sponsoring nach diesem Leitfaden arbeiten müssen und in jedem Fall eine schriftliche vertragliche Vereinbarung abzuschließen ist und der Sponsor keine Vorgaben bezüglich der Erledigung öffentlicher bzw. städtischer Aufgaben machen darf.
Darüber hinaus wurde bereits in der Allgemeinen Dienstanweisung vom Jahr 2000 für die Mitarbeiter/innen der Stadt Herzogenrath festgelegt, dass der Erlass des Innenministeriums NRW „Zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ anzuwenden ist. In diesem Erlass werden ebenfalls Aspekte, die bei der Anwendung von Sponsoring zu berücksichtigen sind, festgelegt.
Aus Gründen der Transparenz beantragen die oben aufgeführten Fraktionen mit Schreiben vom 28.07.2011, die erhaltenen Leistungen der Sponsoren wie folgt zu veröffentlichen:
- dass Leistungen der Sponsoren für die Öffentlichkeit erkennbar und nachvollziehbar sind
- dass diese Leistungen für die Öffentlichkeit und für den Rat durch eine jährlich zu veröffentlichende Liste erkennbar werden
- in begründeten Ausnahmefällen (wenn der Sponsor einer Veröffentlichung seiner Daten mit nachvollziehbaren Argumenten ausdrücklich widerspricht) der zuständige Fachausschuss bzw. der Rat hierüber entscheidet,
- dass Geld- und Sachspenden, die unabhängig von einer aktuellen Veranstaltung eingehen (z. B. Erbschaften), einmal jährlich dem Rat ohne Namensnennung im öffentlichen Teil bekannt gemacht werden und die Namen im nichtöffentlichen Teil genannt werden.
Hierzu führt die Verwaltung aus:
Werden Veranstaltungen/Gegenstände von Sponsoren gefördert, möchte der Dritte diese Veranstaltung/Gegenstand auch nutzen, um für sein Unternehmen zu werben. Dies erfolgt meist auf Flyern oder über Banner bei den Veranstaltungen oder als Werbung auf dem gesponserten Gegenstand (z. B. Fahrzeug). Für die Öffentlichkeit ist somit erkennbar und nachvollziehbar welches Unternehmen einen Geldbetrag oder geldwerte Leistungen zur Verfügung gestellt hat.
Die Veröffentlichung des genauen Betrages der Leistung erfolgt bisher nicht, da in den abgeschlossenen Verträgen eine Vertraulichkeit vereinbart wurde. Dies wurde im Mustervertrag aufgenommen, um den Unternehmen einem gewissen Entscheidungsspielraum zu gewährleisten, ähnliche Veranstaltungen bei anderen Kommunen oder Vereinen mit unterschiedlichen Beträgen fördern zu können. Zu dem hat die Höhe des gesponserten Betrages gegebenenfalls nur Einfluss auf die Größe der ermöglichten Werbung. Eine weitere Einflussnahme des Unternehmens auf die Stadt Herzogenrath wird dadurch unterbunden, dass weitergehende Leistungen außer der vereinbarten Werbung ausgeschlossen sind.
Die Verwaltung empfiehlt aus diesen Gründen von einer Veröffentlichung abzusehen und die Liste einmal jährlich am „Runden Tisch Finanzen“ den Fraktionen ab einen Betrag von 1.000 € vorzulegen. Dies kann allerdings erst für zukünftig abgeschlossene Verträge erfolgen.
Der Nachweis der erhaltenen Geld- und Sachspenden sollte dann mit gleicher Liste an den „Runden Tisch Finanzen“ erfolgen.
Falls durch den Ausschuss dem Rat der Stadt eine Veröffentlichung empfohlen wird, empfiehlt die Verwaltung folgendes Verfahren:
- im Folgejahr der Sponsorenleistung den Namen des Sponsors, die jeweilige Art der Sponsoringleistung, den Wert in Euro und den konkreten Verwendungszweck dem Rat vorzulegen
- und anschließend mit der Niederschrift auf der Internetseite der Stadt zu veröffentlichen
- die Einverständniserklärung des Sponsors zukünftig durch den Sponsoringvertrag einzuholen
- lehnt der Sponsor die Veröffentlichung ab, kommt der Sponsoringvertrag nicht zustande
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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342,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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120 kB
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3
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(wie Dokument)
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