Sitzungsvorlage - V/2011/302

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW wird folgende Entscheidung getroffen:

 

Der Stadtrat wählt

 

  • Frau Astrid Preuß als stimmberechtigtes Mitglied gem. § 4 Abs. 2 Ziff. a der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath in den Jugendhilfeausschuss (Nachfolgerin für Jürgen Vlcek).

 

  • Herrn Johannes Kempen als stellv. stimmberechtigtes Mitglied für Frau Astrid Preuß gem. § 4 Abs. 2 Ziff. a der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath in den Jugendhilfeausschuss (Nachfolgerin für Margit Metten).

 

Diese Dringlichkeitsentscheidung ist dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Frau Margit Metten hat mit Schreiben vom 23.08.2011 auf ihr Mandat als sachkundige Bürgerin im Jugendhilfeausschuss der Stadt Herzogenrath verzichtet.

Ebenfalls hat Herr Jürgen Vlcek mit Schreiben vom 13.09.2011 auf sein Mandat als sachkundiger Bürger im Jugendhilfeausschuss der Stadt Herzogenrath verzichtet.

 

Insoweit ist eine Neubesetzung der frei gewordenen Ausschusssitze erforderlich.

 

Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschussmitgliedes wählt der Rat auf Vorschlag der Fraktion oder der Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§ 50 Abs. 3 Satz 5 GO NRW).

 

Das Vorschlagsrecht für die Neubesetzung der in Frage kommenden Ausschusssitze entfällt demzufolge auf die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Aachen-Land e.V.

 

Mit Schreiben vom 16.09.2011 (Eingang am 20.09.2011) hat die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Aachen-Land e.V.

 

Frau Astrid Preuß, Bardenberger Straße 30, 52134 Herzogenrath,

 

als stimmberechtigtes ordentliches Mitglied benannt.

 

Gleichzeitig wurde

 

Herr Johannes Kempen, Schmiedstraße 34, 52134 Herzogenrath,

 

als persönlicher Vertreter benannt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 50, 58 GO NRW

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