Sitzungsvorlage - V/2011/314

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt gemäß § 83 II, S. 1, 2. Halbsatz GO NRW i. V. m. dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2011 die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die im zweiten und dritten Haushaltsvierteljahr 2011 entstanden sind, zur Kenntnis.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

Die Mehraufwendungen und -auszahlungen sind jeweils gedeckt durch entsprechende Mehrerträge und Mehreinzahlungen bzw. Minderaufwendungen und Minderauszahlungen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, über die der Kämmerer entschieden hat, sind dem Rat gemäß § 83 II GO NRW zur Kenntnis zu bringen. Gemäß § 9 Nr. 4 der Haushaltssatzung 2011 der Stadt Herzogenrath gilt dies nur für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 3.000 EUR.

 

Im zweiten und dritten Quartal des Haushaltsjahres 2011 hat der Kämmerer über die Leistung der aus der Anlage ersichtlichen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ab 3.000 EUR entschieden.

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 83 Abs. 2 GO. NRW.,

Ratsbeschluss zur Haushaltssatzung 2011 vom 22.02.2011

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:
Liste der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

Reduzieren

Anlagen

Loading...