Sitzungsvorlage - V/2011/329
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung eines erheblichen überplanmäßigen Aufwands in Verbindung mit einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung a) im Produkt 0636310 "Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien" b) im Produkt 0636510 "Tageseinrichtungen für Kinder - Freie Träger-"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
- Beteiligt:
- Fachbereich 2 Jugend und Bildung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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13.10.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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18.10.2011
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Beschlussvorschlag
Nach Vorberatung und Kenntnisnahme im Jugendhilfeausschuss stimmt der Stadtrat
- der Leistung von erheblichen überplanmäßigen Mehraufwendungen im Produkt 0636310 „Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien“ bis zur Höhe von 830.000,--€uro und der entsprechenden Leistung erheblicher überplanmäßiger Auszahlungen bis zur gleichen Höhe zu.
- der Leistung von erheblichen überplanmäßigen Mehraufwendungen im Produkt 0636510 „Tageseinrichtungen für Kinder -Freie Träger-“ bis zur Höhe von 135.000,--€uro und der entsprechenden Leistung erheblicher überplanmäßiger Auszahlungen bis zur gleichen Höhe zu.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
Es handelt sich bei allen Aufwendungen um Pflichtaufgaben.
Aufwandsbereich betragen die zu erwartenden Mehraufwendungen im Produkt „Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien“ nach aktuellem Stand ca. 830.000,-- € und im Produkt „Tageseinrichtungen für Kinder - Freie Träger -„ ca. 135.000,-- €.
2. Deckungsvorschlag:
1. Die um rund 830.000,-- € höheren Aufwendungen im Produkt 0636310 entsprechend nicht in voller Höhe dem Zuschussbedarf, da Mehraufwendungen im gewissen Umfang Mehrerträge produzieren.
Daher können die Mehraufwendungen im Umfang von ca. 300.000,-- € durch Mehrerträge im gleichen Produkt gedeckt werden. Die verbleibenden Mehraufwendungen müssen durch höhere Erträge bei der Gewerbesteuer aufgefangen werden.
2. Die um ca. 135.000,-- € höheren Aufwendungen im Produkt 0636510 werden fast komplett durch entsprechende Mehrerträge im gleichen Produkt gedeckt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Das Budget 2.1.1, in dem in der Gesamtheit alle Sachkonten im Bereich der veranschlagten Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig sind, besteht aus den Produkten 0534110 „Unterhaltsvorschuss“ und 0636310 „Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien“. Der Haushaltsansatz aller Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2011 beträgt in der Summe ohne Personalaufwendungen 5.459.800,-- €uro. Nach bereits vorliegenden und im Laufe der Monate Oktober 2011 bis Januar 2012 für das Rechnungsjahr 2011 noch zu erwartenden Rechnungen für Leistungen, die sich auf das Jahr 2011 beziehen, ist mit einem Gesamtergebnis in Höhe von etwa 6.300.000,-- €uro zu rechnen, so dass von einem Mehraufwand in Höhe von 830.000,-- €uro ausgegangen wird.
Mehraufwendungen gegenüber den Haushaltsansätzen entstehen in folgendem Umfang insbesondere bei folgenden Sachkonten :
533220 „Unterbringung in Heimpflege (Kinder und Jugendliche)“ = rund. 500.000,-- €,
523200 „Erstattung für Aufwendungen von Dritten“ = rund 561.000,-- €,
533163 „Hilfe außerhalb von Einrichtungen“ = rund 50.000.
Ein Teil dieser Mehraufwendungen wird durch Einsparungen bei anderen Hilfearten im bestehenden Budget 2.1.1 kompensiert.
Es konnten zwar einige Heimpflegefälle eingestellt oder in andere ambulante Hilfeformen überführt werden, dennoch ließ es sich nicht vermeiden, dass seit Beginn des Jahres 17 neue Heimunterbringungen erforderlich wurden.
Die an andere Jugendhilfeträger zu leistenden Kostenerstattungen resultieren zum einen daraus, dass Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, deren Sorgeberechtigte in Herzogenrath wohnen, in Pflegefamilien außerhalb von Herzogenrath untergebracht sind. Andererseits sind immer dann, wenn ein Sorgeberechtigter nach Herzogenrath zuzieht, für dessen Kind bzw. Kinder Hilfe zur Erziehung (z. B. Unterbringung in einem Heim) gewährt wird, Kostenerstattungen an die bisherige Wohnsitzgemeinde für die Zeit bis zur endgültigen Fallübernahme durch das Jugendamt Herzogenrath zu leisten. Bis zu einer konkreten Fallübernahme vergehen in der Regel mehrere Monate und bei unklaren Rechtsverhältnissen sogar Jahre, für die dann nach Abschluss des Schriftverkehrs und ggfls. eines Gerichtsverfahrens rückwirkend Kostenerstattung zu leisten ist. Da diese Fälle dem Zugriff des Jugendamtes Herzogenrath entzogen sind, können sie nicht durch die hiesigen Präventionsmaßnahmen beeinflusst werden. Darüber hinaus mussten noch überproportional viele Kostenerstattungsfälle aus Vorjahren abgewickelt werden.
Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die sich in Pflegefamilien in anderen Städten befinden und in die Finanzzuständigkeit des Jugendamtes Herzogenrath fallen, weil der oder die Personensorgeberechtigten ihren Wohnsitz in Herzogenrath haben, ist von Oktober 2009 bis Juni 2011 von 22 auf 35 angestiegen.
Die Problemlagen sind vielfältig. Beispielhaft sind zu nennen: steigende Belastungen familiärer Netzwerke, eskalierende familiäre Konflikte, Kindeswohlgefährdungen, Erziehungsprobleme und Verhaltensauffälligkeiten, Kinder als Opfer von Gewaltanwendungen, schulische Probleme, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Straffälligkeit, Obdachlosigkeit, Verschuldung, materielle Armut …..
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die gesellschaftlichen und sozioökonomischen Lebenslagen für breite Bevölkerungsteile prekärer geworden sind und die Verlässlichkeit familiärer Strukturen immer brüchiger werden.
Hier setzen die Personalausweitungen und vorbeugenden Maßnahmen (z. B. aufsuchende Jugendarbeit, frühe Hilfen, Schulsozialarbeit, OGS +, Aufstockung des Personals im Jugendamt – Allgemeiner Sozialer Dienst -) an, um dieser Entwicklung entgegen zu treten. Damit einhergehende Fallreduzierungen im stationären Bereich und damit verbundene „finanzielle Erfolge“ für den städtischen Haushalt lassen sich aber nicht schon innerhalb eines Jahres, sondern erst mittelfristig erzielen. Das zeigt auch die Tatsache, dass die Haushaltsansätze für 2011 zu optimistisch kalkuliert wurden.
Wie dem aktuellen Finanzcontrolling als Grundlage dieser Vorlage zu entnehmen ist, muss im Produkt 0636310 „Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien“ in 2011 mit einem Zuschussbedarf von rund 4.649.000,-- Euro gerechnet werden. Bezogen auf das Haushaltsergebnis 2010 in Höhe von 4.462.677,-- Euro ist dies eine Steigerung von 4,2 %, die durchaus im landesdurchschnittlichen Trend oder darunter liegen dürfte.
2. Wie das aktuelle Finanzcontrolling ausweist, werden im Produkt 0636510 „Tageseinrichtungen für Kinder - Freie Träger-„ Mehraufwendungen gegenüber den Haushaltsansätzen von rund 135.000,-- €uro entstehen. Diese sind erforderlich, da die freien Träger von Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2011 durch das 1. Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes Sonderzuschüsse des Landes für zusätzliches Personal in Betreuungsgruppen mit Kindern unter drei Jahren erhalten (U 3-Jahrespauschalen). Die Kosten werden vom Land in voller Höhe erstattet und erhöhen im gleichen Umfang die Erträge im vorhandenen Produkt.
Des Weiteren sind Mehraufwendungen für Bau- und Einrichtungskosten im U 3-Ausbau erforderlich. Durch ein Sonderprogramm des Landes NRW konnte bereits in diesem Jahr mit der Erweiterung der Kindertageseinrichtung Mariä Himmelfahrt begonnen werden, so dass noch zu Lasten des Haushaltsjahres 2011 Auszahlungen an den Träger erfolgen werden.
