Sitzungsvorlage - 10/327-E01-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, in der vorgeschlagenen Richtung weiter tätig zu werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Im Produkt 0636210 (Allgemeine Förderung junger Menschen) stehen im Jahr 2011 zur Beschaffung eines rollenden Jugendtreffs 5.000 Euro zur Verfügung. Inwiefern dieser Betrag zur Anschaffung eines entsprechenden Fahrzeuges ausreichend ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgesehen werden.

Die Höhe der Kosten für den Um- und Ausbau eines erworbenen Fahrzeuges können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Hinblick auf die Anschaffung eines „rollenden Jugendtreffs“ für die Mobile Jugendarbeit wurde seitens des Bereiches Jugend über die Feuerwache bei den umliegenden Feuerwachen und Rettungsdiensten in der Städteregion angefragt, inwieweit dort in Zukunft ein Fahrzeug, das für einen solchen rollenden Jugendtreff in Frage kommt, außer Dienst gestellt wird. Dies war nach Auskunft der städtischen Feuerwache in absehbarer Zeit nicht der Fall. In einem zweiten Schritt wurde ein Fahrzeug der Feuerwehr der Stadt Übach-Palenberg begutachtet. Hierbei handelte es sich um einen ehemaligen Einsatzleitwagen, der durch die Stadt Übach-Palenberg veräußert werden sollte. Bei diesem Fahrzeug handelte es sich jedoch um ein sehr altes Fahrzeug, das von der Größe her zu klein gewesen wäre, so dass vor dem Hintergrund des erforderlichen Investitionsaufwandes, um dieses Fahrzeug erfolgreich dem TÜV vorzuführen, und der erforderlichen Umbaumaßnahmen eine Anschaffung nicht in Frage gekommen ist.

Darüber hinaus hat die Verwaltung Kenntnis davon erhalten, dass beim Landeskriminalamt Hessen ein passendes Fahrzeug für einen rollenden Jugendtreff voraussichtlich im Dezember 2011 außer Dienst gestellt werden soll. Eine entsprechende Anfrage seitens der Stadt Herzogenrath vom 27. Juli 2011 an das Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung (PTLV) beim Landespolizeipräsidium Hessen hat ergeben, dass es grundsätzlich möglich ist, ein ausgesondertes Fahrzeug der hessischen Polizei zum Schätzpreis (zzgl. Schätzgebühren) zu erwerben.

Auf telefonische Nachfrage bei dem zuständigen Mitarbeiter im PTLV wurde der Verwaltung der Erwerb des in Rede stehenden Fahrzeuges in Aussicht gestellt, sobald dieses KFZ, voraussichtlich ab Anfang Dezember, zur Veräußerung durch das PTLV freigegeben wird. Sobald dies der Fall sein wird, ist durch die Verwaltung die Besichtigung und Begutachtung des Fahrzeuges vor Ort vorgesehen, um davon ausgehend sowie in Abhängigkeit von der Höhe des Schätzpreises über den endgültigen Erwerb zu entscheiden.

Sollte es nicht zu einem Erwerb des in Rede stehenden Fahrzeuges kommen, müsste versucht werden, auf dem freien KFZ Markt ein entsprechendes Fahrzeug zu erwerben, um den Um- und Ausbau sowie Einsatz eines rollenden Jugendtreffs im Rahmen der Mobilen Jugendarbeit möglichst zeitnah umsetzen zu können.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII beauftragt das Jugendamt, zum Erhalt und zur Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihrer Familien sowie zu einer kinder- und familienfreundlichen Umgebung beizutragen. Gemäß § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.

 

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