Sitzungsvorlage - V/2011/317
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufnahme und Verpflichtung neuer stimmberechtigter Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
- Beteiligt:
- Fachbereich 2 Jugend und Bildung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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13.10.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Jürgen Vlcek hat mit Schreiben vom 13.09.2011 die Niederlegung seines Mandats im Jugendhilfeausschuss der Stadt Herzogenrath erklärt.
Ebenfalls hat seine bisherige persönliche Vertreterin, Frau Margrit Metten, mit Schreiben vom 23.08.2011 auf ihr Mandat als sachkundige Bürgerin im Jugendhilfeausschuss der Stadt Herzogenrath verzichtet.
Auf Vorschlag der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Aachen-Land e. V., hat der Haupt- und Finanzausschusses in der Sitzung am 20.09.2011 im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung, die dem Stadtrat in der Sitzung am 18.10.2011 zur Genehmigung vorzulegen ist, Frau Astrid Preuß als neue stimmberechtigte sachkundige Bürgerin und Herrn Johannes Kempen als ihren persönlichen Stellvertreter in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
Bei Teilnahme an der Sitzung des Jugendhilfeausschusses sind die neuen Mitglieder mit folgender Erklärung durch den Vorsitzenden zu verpflichten:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Herzogenrath erfüllen werde.“
Die Erklärung kann mit dem Zusatz „So wahr mir Gotte helfe“ gesprochen werden.
Rechtliche Grundlagen:
Die beiden ausgeschiedenen Mitglieder sind vom Stadtrat auf Vorschlag der Arbeiterwohlfahrt , Kreisverband Aachen-Land e. V., als stimmberechtigte Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Herzogenrath gewählt worden.
§ 4 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes NRW zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG) enthält u. a. folgende Vorschrift:
„Die stimmberechtigten Mitglieder werden für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft von dieser gewählt. Sie üben ihre Tätigkeit nach Ablauf der Wahlzeit bis zum Zusammentreten des neu gewählten Jugendhilfeausschusses aus. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, so ist ein Ersatzmitglied für den Rest der Wahlzeit auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hatte, zu wählen. Zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses kann nur gewählt werden, wer der Vertretungskörperschaft angehören kann.“
