Sitzungsvorlage - V/2011/318

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Verein Arbeit und Umwelt e.V., als Träger des „Soziokulturellen Zentrums Klösterchen“, auf dem Außengelände einen „Multigenerationen Kunst- und Spielgarten“ zu planen.

Die Planung wird dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung vorgestellt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Gesamtkosten

 

Es handelt sich um eine bedingte Pflichtaufgabe.

 

Der Investor stellt der Stadt Herzogenrath für die Anschaffung und das Aufstellen von Spielgeräten 50.000,00 Euro zur Verfügung.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Bei der Abstimmung des städtebaulichen Vorentwurfes des Bebauungsplanes Dahlemer Straße I/55 hat der Jugendhilfeplaner im März 2011 errechnet, dass angesichts vorhandener Spielplätze und Schulhöfe durch das vorgesehene Neubaugebiet nur ein geringer Mehrbedarf  für einen Kleinkinderspielplatz entstehen werde.

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasste in seiner Sitzung am 07.06.2011 den Beschluss, im Bereich der Dahlemer Straße respektive auf dem Außengelände das „Klösterchens“ eine ca. 500 m² Spielfläche auszuweisen. Die Kosten für den Spielplatz habe der Investor des Neubaugebietes zu zahlen.

 

Da der Jugendhilfeausschuss sich in der Vergangenheit bereits mehrfach für die Öffnung von Spielplätzen für andere Altersgruppen bis hin zu den Senioren ausgesprochen hat und die Hausgemeinschaft des „Klösterchens“ dabei war, auf dem Außengelände einen Kunstgarten anzulegen, der für alle Besucher und Anwohner des Viertels offen sein soll, kam die Idee auf, beide Anliegen mit einander zu verbinden. Dies ist auch deshalb möglich, weil die Erschließungsstraße für das geplante neue Wohngebiet nur wenige Meter vom diesem Garten entfernt liegt. 

Die Verwaltung ging daraufhin auf den Verein Arbeit und Umwelt e.V. zu und überprüfte in mehreren Gesprächen die Möglichkeit, neben den dort errichteten Skulpturen, dem vorhandenen Labyrinth und der Bühne zusätzlich eine Sandecke anzulegen, Spielgeräte für kleinere Kinder zu errichten sowie Multigenerations-Spielgräte aufzustellen.

Die Idee des „Multigenerationen Kunst- und Spielgarten“ wurde dort positiv aufgegriffen.

Damit die Verwaltung und der beteiligte Partner in diese Richtung weiter planen können, bedarf es dieses Beschlusses.

Danach wird der FB 4 eine abgestimmte Planung erarbeiten, die entsprechend der üblichen Praxis in eine Kinder- und Anwohnerbeteiligung gehen soll.

In der nächsten Sitzung soll dann der Jugendhilfeausschuss diese Planung verabschieden.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Nach § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Jugendhilfe soll u.a. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt  zu erhalten und zu schaffen.

 

 

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