Sitzungsvorlage - V/2011/324
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung der Haushaltsvoranschläge des Bereiches Jugend für das Haushaltsjahr 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
- Beteiligt:
- Fachbereich 2 Jugend und Bildung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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13.10.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung der Forderung des Jugendhilfeausschusses nach, als Fachausschuss und gesetzlicher Bestandteil des Jugendamtes frühzeitig die Haushaltsansätze für die Folgejahre vor beraten zu können, um rechtzeitig Einfluss auf die Höhe und Änderung der Haushaltsansätze nehmen zu können.
Als Anlage sind die Haushaltsvoranmeldungen des Fachbereiches 2 -Jugend- beigefügt.
Alle Ansätze sind aus derzeitiger Sicht bedarfsgemäß im Rahmen einer notwendigen, wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung kalkuliert und sind als nächster Schritt zwischen dem Fachbereich und dem Verwaltungsvorstand abzustimmen, so dass eine Aufgabenerfüllung im Umfang der gesetzlichen und freiwilligen Leistungen im Rahmen vorliegender Beschlüsse gewährleistet ist. Im Laufe des gesamten Abstimmungsprozesses können sich im Einzelfall noch Änderungen oder Abweichungen ergeben.
Aus der letzten Spalte sind stichwortartig Erläuterungen ersichtlich, um welche Leistungen es sich konkret handelt und teilweise Entwicklungstendenzen.
Im zu erstellenden NKF-Ergebnisplan werden die Haushaltsansätze des Bereiches 2.1 – Jugend – dann in sieben Produkten zusammengefasst:
Produkt 0534110 „Unterhaltsvorschuss“
Produkt 0636310 „Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien“
Produkt 0636210 „Allgemeine Förderung junger Menschen“
Produkt 0636510 „Tageseinrichtungen für Kinder – freie Träger –“
Produkt 0636520 „Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft sowie
Tagespflege“
Produkt 0636610 „Einrichtungen der Jugendarbeit – freie Träger –“
Produkt 0636620 „Einrichtungen der Jugendarbeit in städtischer Trägerschaft und
städtische Spielplätze“.
Rechtliche Grundlagen:
Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath gehört die Vorberatung des Haushaltsplanes zur öffentlichen Jugendhilfe zur Aufgabenwahrnehmung des Jugendhilfeausschusses
