Sitzungsvorlage - V/2011/325

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ersten KiBiz-Änderungsgesetz zu Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Für den städtischen Haushalt ergibt sich ein WenigerErtrag bei den Elternbeiträgen, der durch einen entsprechenden Mehr-Ertrag bei den Landeszuweisungen kompensiert werden soll.

Ebenso sind Mehraufwendungen bei den Betriebskosten freier Träger für Sonderpauschalen der U 3-Kinder erforderlich, die durch Mehrerträge bei den Landeszuschüssen gedeckt werden.

Die konkreten Auswirkungen auf den  Haushalt 2011 sind der Vorlage zu TOP 14 – Drucksachen-Nr. V/2011/329 – zu entnehmen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das 1. KiBiz-Änderungsgesetzes ist am 01.08.2011 in Kraft getreten

 

Die praxisrelevanten Änderungen des Gesetzes sind nachfolgend kurz zusammengefasst:

 

  1. Beitragsfreiheit für das letzte KiTa-Jahr vor der Einschulung

 

Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 01. August des Folgejahres schulpflichtig werden, wird in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei (siehe hierzu auch Ausführungen unter TOP 12).

 

Zum Kostenausgleich des Einnahmeausfalls für die Kommunen sagt der Schnellbrief 131/2011 des Städte- und Gemeindebundes vom 26.08.2011 aus:

„Bisher ist ein vollständiger Ausgleich der durch die teilweise Beitragsbefreiung entstehenden Einnahmeausfälle unter Konnexitätsgesichtspunkten bei den Jugendämtern noch nicht gesichert, eine entsprechende Einigung zwischen Land und den kommunalen Spitzenverbänden gibt es bislang noch nicht.

 

Nach Aussage der Landesregierung gibt es durch die Gesetzesänderung keine landesweite finanzielle Mehrbelastung der Kommunen, im Gegenteil eher einen Gewinn durch die Kompensationsbeträge des beitragsfreien Kindergartenjahres.

 

Konkrete Ausführungen zum derzeitigen Sachstand sind aus der Verwaltungsvorlage zu TOP  12 – DrucksachenNr. V/2011/323 - ersichtlich.

 

  1. Bessere Personalausstattung bei U 3-Betreuung

 

Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zahlt das Land einen Sonderzuschuss (U 3-Jahrespauschalen), der für den Einsatz von zusätzlichem Personal zur Betreuung von U 3- Kindern zu verwenden ist. Dieser Zuschuss wird in folgender Höhe gewährt:

 

25 Std.-Betreuung = 1.400,-- € / U-Kind

35 Std.-Betreuung = 1.800,-- € / U-Kind

45 Std.-Betreuung = 2.200,-- € / U-Kind

 

Für je 8 U-Kinder soll damit jeweils eine halbe Stelle finanziert werden.

 

  1. Kinder mit Behinderung

 

Um ein Zeichen für einen frühen Ansatz der Inklusion zu setzen, wird für Kinder unter drei Jahren mit einer Behinderung und Betreuung in integrativen Gruppen ein Zuschlag i. H. v. 2.000,-- €  gezahlt. Kostenträger hierfür ist der Landschaftsverband Rheinland als überörtlicher Träger der Sozialhilfe.

 

  1. Stärkung der Elternbeteiligung

 

Die Beteiligung der Eltern wird dergestalt ausgeweitet, dass der Elternbeirat  in Fragen der personellen Besetzung, der Öffnungszeiten, der Sachausstattung, der pädagogischen Konzeption und anderen wichtigen Angelegenheiten anzuhören ist und seine Vorschläge angemessen zu berücksichtigen sind.

 

  1. Förderung von Familienzentren

 

Erhöhung des Förderbetrages von bisher 12.000,-- € auf 13.000,-- €, in sozialen Brennpunkten auf 14.0000,-- €: Kostenträger ist das Land.

 

  1. Entwicklung von 45-Stunden-Plätzen

 

Um entgegenzuwirken, dass z. B. in Folge der Beitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung verstärkt eine Betreuung im Umfang von 45 Wochenstunden in Anspruch genommen wird, wird die Steigerung der Plätze mit 45 Stunden-Betreuung reglementiert. Die Steigerung darf jährlich max. 4 % betragen und es ist Aufgabe der örtlichen Jugendhilfeplanung dies entsprechend zu steuern.

 

  1. Landeskinderregelung

 

Für eine Landesförderung ist nicht mehr der g. A. der Kinder, sondern der Ort der Kindertageseinrichtung bzw. Tagespflegeräumlichkeit maßgebend.

 

  1. Gesundheitsfürsorge

 

Zum 01.08.2011 wurde ein striktes Rauchverbot in allen Räumen einer Kindertageseinrichtung (auch in Abwesenheit der Kinder) eingeführt.

 

  1. Rücklagen der Träger

 

Die Träger sind zukünftig verpflichtet, Rücklagen verzinslich anzulegen.

 

  1. Sprachförderung

 

Der Landeszuschuss für Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf wurde von bisher 340,-Euro auf auf 345,-- Euro pro Kind erhöht.

 

  1. Sonderprogramm 1000 Berufspraktikanten

 

Zwei Drittel der Kindertageseinrichtungen bilden derzeit nicht aus. Daher gibt das Land befristet für zwei Kindergartenjahre einen LZ von 8.500,-- € je Ausbildungsplatz, um dem Fachkräftemangel vorzubeugen. Hiernach sind für Herzogenrath insgesamt 3 Ausbildungsplätze möglich, die für das laufende Kindergartenjahr auch ausgeschöpft werden.

 

 

Des Weiteren hat die Landesregierung angekündigt, dass in einer 2. Stufe der KiBiz-Revision insbesondere die Angebotsstruktur, das Finanzierungssystem, die Auskömmlichkeit der Finanzierung, der Betreuungsschlüssel, die zusätzliche Sprachförderung, das Konzept der Familienzentren und die Finanzierungsregelung für ortsfremde Kinder überprüft werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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