Sitzungsvorlage - V/2011/326

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nehmen den Sachstandsbericht zur Entwicklung der Schulsozialarbeit in der Stadt Herzogenrath zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen im Ergebnisplan zur Verfügung


Die Beschäftigungsinitiative Sprungbrett gemeinnützige GmbH kalkuliert die Gesamtkosten der zusätzlichen Schulsozialarbeit an den sieben Grundschulen (7 halbe Stellen) mit derzeit jährlich rund 172.000,-- €. Der Bundeszuschuss beträgt 182.439,-- €, so dass hieraus diese Kosten in voller Höhe gedeckt werden können. Die verbleibenden Zuschussmittel können anteilig für die Aufstockung der Stelle der Schulsozialarbeit an der Käthe-Kollwitz-Schule als zusätzliche Aufgabe im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes genutzt werden.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Beschluss des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur, Schulsozialarbeit im Primarbereich an den Grundschulen in Herzogenrath einzuführen, ist mit der Einstellung von 5 weiteren SchulsozialarbeiterInnen zum 16.9.2011 umgesetzt. Die neun Herzogenrather Grundschulen sind jetzt mit jeweils einer halben Stelle Schulsozialarbeit ausgestattet.

 

Schulsozialarbeit im Primarbereich wurde in Herzogenrath bereits im Schuljahr 1999 / 2000 an der Grundschule Pannesheide eingeführt, seit dem Schuljahr 2001 / 2002 wird mit jeweils einer halben Stelle Schulsozialarbeit an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule und der Grundschule Pannesheide angeboten. Am 1.2.2011 kamen jeweils eine viertel Stelle an den Grundschulen Bierstrass, Alt-Merkstein, Strass und Regenbogenschule hinzu. Im Laufe des Jahres 2011 wurde entschieden, Schulsozialarbeit an den Grundschulen auf eine halbe Stelle auszuweiten. Mit der Einstellung von fünf weiteren SchulsozialarbeiterInnen am 16.9.2011 wurden auch die restlichen Grundschulen mit einer halben Stelle Schulsozialarbeit ausgestattet.

Anstellungsträger für die Schulsozialarbeit an diesen sieben Grundschulen ist die Beschäftigungsinitiative  der Städteregion AachenSprungbrett ggmbH. Anstellungsträger der SchulsozialarbeiterInnen an der Grundschule Pannesheide und Dietrich-Bonhoeffer-Schule ist die Stadt Herzogenrath .

Darüber hinaus ist an der Käthe-Kollwitz-Schule ( Förderschule ) eine Schulsozialarbeiterin beschäftigt. Bis zum 31.12.2010 hatte ihre Stelle einen Umfang von 50 v. H. Zum 01.01.2011 ist eine Aufstockung auf eine Vollzeitstelle erfolgt, so dass die Besetzung in Höhe einer halben Stelle zusätzlich im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes erfolgt ist. Anstellungsträger ist die Stadt Herzogenrath.  An der Europaschule sind zwei und an der Erich-Kästner-Hauptschule ist eine vollzeitbeschäftigte Schulsozialarbeiterin als Landesbedienstete tätig.

 

Mit der Etablierung der Schulsozialarbeit an allen Herzogenrather Grundschulen wurde die Grundlage geschaffen, den präventiven Ansatz in der Jugendhilfe  zu stärken und flächendeckend auszubauen.

 

Der Jahresbericht zum Schuljahr 2010/2011 der Beschäftigungsinitiative Sprungbrett macht den erfolgreichen Einstieg deutlich:

„ Schulsozialarbeit ist aufgrund gesellschaftlicher und in Folge familiärer Umwälzungen und Veränderungen auch im Grundschulbereich immer wichtiger geworden. Basis von Schulsozialarbeit ist auch hierbei der Aufbau und die kontinuierliche Gestaltung von tragfähigen Beziehungen zu den Schülerinnen und Schülern, ihrem sozialen Umfeld und weiteren wichtigen am Erziehungsprozess beteiligten Personen und Institutionen. Seit Januar 2011 gibt es in Herzogenrath neue Beratungsstellen für Schulsozialarbeit an 4 Grundschulen. Für diese 4 Beratungsstellen sind zwei Pädagoginnen mit jeweils einer 0,25 Stelle pro Schule zuständig. Im kommenden Schuljahr 2011/2012 werden weitere Schulsozialarbeitsstellen für weitere 5 Grundschulen geschaffen. Für die insgesamt sieben Grundschulen werden dann 7 Pädagogen/ -innen mit jeweils einem Stellenumfang von50 % zuständig sein.

Schulsozialarbeit setzt an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule an. Die sozialpädagogischen und psychosozialen Hilfen, die in diesem Aufgabengebiet angeboten werden, haben sowohl eine präventive als auch nachhaltige Funktion. Sie tragen dazu bei, dass familiäre, soziale und schulische Barrieren abgebaut werden, die einem möglichst qualifizierten und reibungslosen schulischen Werdegang entgegenstehen. Schulsozialarbeit bietet eine besondere Form pädagogischer Einflussnahme hinsichtlich der Verbesserung von Entwicklungsbedingungen der Kinder.

Auch wenn die Statistik die Zahlen aller Schulsozialarbeiter als Gesamtzahl verzeichnet, möchten wir hier noch mal die Zahlen der Schulsozialarbeit an den Grundschulen in Herzogenrath eigenständig benennen. Einem neuen Aufgabengebiet der Sprungbrett gemeinnützige GmbH sollte auch die entsprechende Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Insgesamt wurden 125 Schülerinnen und Schüler beraten und davon 48 intensiv begleitet und betreut. 41 Kindern konnte durch mehrere Gespräche (  2 bis 5 ) geholfen werden und bei 36 Schülerinnen und Schülern reichte schon eine einmalige Beratung. Insgesamt wurden 402 Gespräche geführt. Dabei kamen 124 Kinder aus Herzogenrath und ein Kind aus einer anderen Stadt. Von der Schule wurden 107 Schülerinnen und Schüler zur Beratung geschickt, durch Eigeninitiative und das soziale Umfeld nahmen 18 Kinder die Hilfe der Schulsozialarbeiterinnen in Anspruch.“

 

Am 1.1.2011 wurde das Bildungs- und Teilhabepaket ( §§ 28 ff SGB II, §§ 34 ff SGB VII, § 6a ff BKGG ) eingeführt, das als Bestandteil auch die Einführung und Finanzierung von Schulsozialarbeit enthält. Die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs – und Teilhabepaketes ist Teil einer  präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs - und Sozialpolitik und verfolgt die Ziele der arbeitsmarktlichen und gesellschaftlichen Integration durch Bildung und den Abbau der Folgen wirtschaftlicher Armut insbesondere gegen Bildungsarmut und soziale Exklusion.

Die Umsetzung soll in und  im sozialen Umfeld  von Schulen und in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen kommunalen Behörden und freien Trägern der Jugendsozialarbeit erfolgen.

 

Die Mittel für Schulsozialarbeit werden zunächst nur bis zum 31.12.2013 vom Bund zur Verfügung gestellt. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die Mittelbereitstellung durch den Bund auch darüber hinaus, möglichst auf Dauer,  erfolgen soll.

 

Zur Finanzierung zusätzlicher Schulsozialarbeit stellt der Bund Finanzmittel im Rahmen einer höheren Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft an die Träger der Leistungen nach dem SGBII zur Verfügung. Diese werden nach einem in der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten in der StädteRegion am 13.07.2011 vereinbarten Schlüssel verteilt (siehe Anlage). Die Verteilung erfolgt mit dem Hinweis, dass bei der Mittelverwendung die Anforderungen aus einem Schreiben der drei zuständigen Landesministerien vom 06.07.2011 zu beachten und einzuhalten sind (siehe Anlage).

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

3. AG-KJHG_Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG):

§ 2 Abs. 2: Jugendsozialarbeit soll insbesondere dazu beitragen, individuelle und gesellschaftliche Benachteiligungen durch besondere sozialpädagogische Maßnahmen auszugleichen. Sie bietet jungen Menschen vor allem durch Hilfen in der Schule und in der Übergangsphase von der Schule zum Beruf spezifische Förderangebote sowie präventive Angebote zur Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung und zu Berufsfähigkeit.

§ 7 (Abs.1): Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der freien Jugendhilfe sollen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammenwirken. Sie sollen sich insbesondere bei schulbezogenen Angeboten abstimmen.

(Abs. 3): Die örtl. Träger der öff. JH wirken darauf hin, dass im Rahmen einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ein zwischen allen Beteiligten abgestimmtes Konzept über Schwerpunkte und Bereiche des Zusammenwirkens und über Umsetzungsschritte entwickelt wird.

§ 10 Abs. 1 Nr. 2: Zu den Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit gehört insbesondere die schulbezogene Jugendarbeit. Sie soll in Abstimmung mit der Schule geeignete pädagogische Angebote der Bildung, Erziehung und Förderung in und außerhalb von Schulen bereitstellen.

§ 13: Aufgaben der Jugendsozialarbeit sind insbesondere die sozialpädagogische Beratung, Begleitung und Förderung schulischer und beruflicher Bildung sowie die Unterstützung junger Menschen bei der sozialen Integration und der Eingliederung in Ausbildung und Arbeit. Dazu zählen auch schulbezogene Angebote mit dem Ziel, die Prävention in Zusammenarbeit mit der Schule zu verstärken.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

 

Anlagen:

Mittelaufteilung Bundeszuschuss Schulsozialarbeit

Schreiben Ministerien Schulsozialarbeit

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Anlagen

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