Sitzungsvorlage - V/2011/253
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Herzogenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 Bau und Betrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Verkehrsausschuss
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Vorberatung
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15.09.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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18.10.2011
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.
Die Finanzplanung für den neuen Vermögenshaushalt sieht für die Jahre 2012 bis 2017 Ausgaben zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem ABK in Höhe von 7,04 Mio. Euro vor.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bekanntlich sind die Städte und Kommunen nach den Vorgaben des Landeswassergesetzes angehalten, Abwasserbeseitigungskonzepte zu erstellen und alle sechs Jahre zu aktualisieren und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen. Die erneut notwendige Aktualisierung wurde von der Verwaltung zwischenzeitlich durchgeführt. Hierbei wurde schriftlich und anhand von Tabellen und Lageplänen dargestellt, wie das im Gebiet anfallende Abwasser beseitigt wird und in einem Sanierungskonzept, welche Baumaßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung in den Jahren 2012 bis 2017 zur Ausführung kommen werden.
Die Baumaßnahmen sind nach Einzugsgebieten der einzelnen Kläranlagen gegliedert und basieren auf dem überarbeiteten Generalentwässerungsplan, der unter anderem auch die aktuellen Untersuchungen nach der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKan) berücksichtigt. Weiterhin sind im ABK auch Aussagen über die zukünftige Niederschlagswasserbeseitigung unter Beachtung der städtebaulichen Entwicklung zu machen.
Auch Aussagen zum Fremdwasseranteil, zur Entwässerung im Außenbereich (Kleinkläranlagen) und zur Umsetzung der Dichtheitsprüfung gem. § 61 a LWG NRW, insbesondere zur Beratungspflicht, sind zu machen.
Seit 2009 sind ebenfalls alle Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, bis zum 31.03. eines jeden Jahres über die Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes auf elektronischem Wege zu berichten.
Das ABK wurde somit nach dem derzeit aktuellen Stand für die nächsten 6 Jahre aufgestellt.
Das Investitionsvolumen beträgt insgesamt ca. 7,04 Mio. Euro für die Jahre 2012 bis 2017. Hierin sind nicht die Investitionen für Maßnahmen, die durch den Wasserverband Eifel-Rur für Kläranlagen, Sonderbauwerke und an Gewässern durchgeführt werden, beinhaltet.
Rechtliche Grundlagen:
Landeswassergesetz NRW
