Sitzungsvorlage - V/2011/340
Grunddaten
- Betreff:
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Bürgersolaranlage - Umweltschutz mit hoher Rendite (Antrag der Fraktion DIe LINKE vom 26.11.2010 / Drucksachen-Nr. aus V/2011/070
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Bürgermeisterbüro
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Vorberatung
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18.10.2011
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe / freiwillige Aufgabe
Haushaltsmittel stehen - nicht - zur Verfügung
im Ergebnisplan / Finanzplan
2. Deckungsvorschlag:
3. Folgeerträge / Folgekosten:
Jährliche Folgeerträge:
Jährliche Folgekosten/Folgekosten über die gesamte voraussichtliche Nutzungszeit
von X Jahren:
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4. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)
erfolgt: ja
nein (unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)
Mitteilung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz muss erfolgen:
(bei Vergabe von Aufträgen oder Vermögensveräußerungen über 200.000 €)
ja
nein
Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 22.03.2011 hat der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt, unter Einbeziehung der Fachkompetenz der enwor wasser & energie vor ort GmbH zu ermitteln, welche städtischen Gebäude einschl. der Parkhauslandschaft als Standort für eine Solaranlage geeignet sind.
In einem ersten Schritt hat die Verwaltung eine Prüfung vorgeschlagen, ob und in welchem Umfang im Stadtgebiet geeignete Flächen für die Nutzung der Solarenergie zur Verfügung stehen.
Diese Bestandsaufnahme – zunächst konkret bezogen auf zehn kommunale Gebäude im Stadtgebiet – erfolgte zweckmäßiger Weise unter Hinzuziehung und mit Unterstützung der Fachkompetenz des lokalen Energieversorgers enwor.
Zum Zeitpunkt der Ratssitzung am 18.10.2011 liegen die Ergebnisse der o. a. Bestandsaufnahme noch nicht vor.
Die Bestandsaufnahme soll darüber hinaus frühzeitig Klarheit bringen, ob ein wirtschaftlicher Betrieb für die jeweiligen Maßnahmen gewährleistet werden kann. Bestandteil dieser Prüfung ist auch, ob an Stelle einer beispielhaft vorgeschlagenen „Bürgerenergiegesellschaft“ nicht einer kommunalen Eigenkonstruktion Vorrang eingeräumt werden sollte.
Hinsichtlich in NRW möglicher Bürger-Finanzinstrumente ist die Verwaltung in Kontakt mit dem Städte- und Gemeindebund NRW. Eine hierzu im Herbst stattfindende Fachtagung des Städte- und Gemeindebundes NRW zum Thema „Kommunale Genossenschaften und „Bürger-Finanzinstrumente“ wird hierzu weitere Erkenntnisse bringen. Ebenso wird die Verwaltung ihre Kontaktaufnahmen zu vornehmlich in Süddeutschland ansässigen Bürger-Finanzierungsprojekten fortsetzen.
Die zur Gesamtthematik notwendigen Informationen werden von der Verwaltung ausgewertet und spätestens bis zu den Haushaltsberatungen 2012 zur Verfügung gestellt.
Rechtliche Grundlagen:
./.
