Sitzungsvorlage - V/2011/338

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt, die Kampagne „Steuer gegen Armut“ wie folgt zu unterstützen:

 

  1. Der Rat der Stadt Herzogenrath unterstützt die Forderung vieler politischer, kirchlicher und gesellschaftlicher Organisationen nach der Einführung einer globalen Steuer auf Finanztransaktionen.

 

  1. Der Stadtrat fordert Bundestag und Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, die Steuer auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu verwirklichen.
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe / freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen  - nicht - zur Verfügung


im Ergebnisplan / Finanzplan

 

 

2. Deckungsvorschlag:

 

 

 

3. Folgeerträge / Folgekosten:

 

Jährliche Folgeerträge:

 

Jährliche Folgekosten/Folgekosten über die gesamte voraussichtliche Nutzungszeit
von X Jahren:

 

  • Personalaufwendungen:              0,00

 

  • Sach- und Unterhaltungsaufwendungen:

 

  • Finanzierungskosten:

 

  • Gesamtkosten:

 

 

 

4. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

erfolgt:                            ja

 

                            nein (unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Mitteilung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz muss erfolgen:

(bei Vergabe von Aufträgen oder Vermögensveräußerungen über 200.000 €)

 

                            ja

 

                            nein

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der o. a. Antrag einschl. Begründung ist dieser Vorlage zur Information nochmals beigefügt.

 

Am 28. September 2011 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vorgestellt.

Demnach würde die Steuer auf alle zwischen Finanzinstituten durchgeführten Transaktionen mit Finanzinstrumenten erhoben werden, sofern mindestens eine Transaktionspartei in der Europäischen Union ansässig ist. Der Handel mit Anteilen und Anleihen würde mit einem Steuersatz von 0,1 % und Derivatkontrakte mit einem Steuersatz von 0,01 % besteuert werden. Nach bisherigen Berechnungen würde mit jährlichen Einnahmen von etwa 57 Mrd. EUR bei einer entsprechenden Regelung gerechnet werden können.

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll die Steuer am 01. Januar 2014 in Kraft treten.

 

Durch die Finanztransaktionssteuer sollen 85 % der zwischen Finanzinstituten durchgeführten Transaktionen besteuert werden. Bürger und Unternehmen wären von der Steuer ausgenommen. Kredite, Versicherungsverträge und andere normale Finanztätigkeiten von Privatpersonen oder kleineren Unternehmen fallen nicht in den Anwendungsbereich des EU-Vorschlages.

 

Der Vorschlag der EU-Kommission wird nun mit allen Mitgliedsstaaten im EU-Ministerrat erörtert, bevor ihn die EU-Kommission auf dem G 20-Gipfel im November 2011 vorstellen wird.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

 

./.

 

Anlage:

Antrag der Fraktionen SPD, B90/DIE GRÜNEN / DIE LINIKE vom 21.06.2011

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Anlagen

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