Sitzungsvorlage - V/2011/273-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt den wesentlichen Inhalt des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz 2008 der Stadt Herzogenrath vom 22.08. bis 26.08.2011 und die Änderungen der Eröffnungsbilanz aufgrund des Prüfberichtes zur Kenntnis.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe. Für die Prüfung werden Kosten in Höhe von 3.700 € entstehen. Im Finanzplan stehen Haushaltsmittel bei 010000.0111180.743191 zur Verfügung.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) ist gemäß § 92 Abs. 6 in Verbindung mit § 105 GO NRW für die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanzen der Gemeinden zuständig.

 

Die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz setzt auf die Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung auf und soll sicherstellen, dass im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber eingeräumten Spielräume, landesweit einheitlich bewertet und bilanziert wird. Die GPA NRW teilt das Ergebnis der Prüfung in einem Bericht der Gemeinde mit.

 

Nach § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Bürgermeister  den Prüfbericht der GPA NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Ausschuss unterrichtet den Rat über den wesentlichen Inhalt des Berichts sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Herzogenrath fand vom 22.08 bis 26.08.2011 statt. Prüfungsgrundlage war die aufgrund der örtlichen Prüfung geänderte Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht vom 12.08.2011 und der örtliche Prüfbericht vom 17.08.2011.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Herzogenrath hat den Bericht der GPA NRW in seiner Sitzung am 11. Oktober 2011 beraten und zur Kenntnis genommen und berichtet wie folgt:

 

Die GPA NRW hat zur Eröffnungsbilanz lediglich zwei Feststellungen getroffen, so dass die Verwaltung die Bilanzpositionen der Aktiven und Passiven Rechnungs­abgrenzung um die geleisteten Zuwendungen an Dritte für Investitionen im Bereich der Kindertageseinrichtungen zusätzlich bilanziert hat und bei den Pensions­rückstellungen teilweise eine stichtagsgerechte Korrektur durchführte. Die Reduzierung der Pensions­rückstellungen wurde in Absprache mit der Kommunalaufsicht nicht im vollen Umfang durchgeführt, da die fiktive Rückstellung für die zum 01.01.2008 nicht besetzte Bürgermeisterstelle beibehalten wurde. Dieser Betrag von 23.943 € ist aber unwesentlich zur Bilanzsumme von 404.633.883,81 €. Auf die Vorlage V/2011/274 E 01 „Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Herzogenrath zum 01.01.2008 nebst Anhang und Lagebericht“ wird verwiesen

 

Im Anschluss an die Beratung hat der Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den überörtlichen Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur Eröffnungsbilanz 2008 der Stadt Herzogenrath und die entsprechenden Änderungen der Verwaltung in der Eröffnungsbilanz zur Kenntnis. Die Differenz bei der Pensionsrückstellung wird aufgrund der Zustimmung der Kommunalaufsicht und der Unwesentlichkeit zur Bilanzsumme zur Kenntnis genommen.“

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 92 Abs. 5 GO NRW i. V. m. § 105 GO NRW

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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