Sitzungsvorlage - V/2011/364

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Ausarbeitung des in Aufstellung befindlichen Flächenkatasters kontinuierlich weiter voran zu treiben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im November 2007 wurde die Verwaltung mit Antrag der Kooperation CDU – Bündnis 90/Die Grünen beauftragt, nach Möglichkeiten für die Verdichtung der Wohnbebauung in den Innenstadtbereichen der drei Stadtteile Herzogenraths zu suchen (vgl. hierzu Drucksachen-Nr.: V/2007/338). In einem ersten Sachstandsbericht von Oktober 2008 wurde sodann ein erster Kriterienkatalog zur Beurteilung einzelner Flächen benannt. Ferner wurde darüber informiert, dass mit einem erheblichen Zeitaufwand in Zusammenarbeit mit dem damaligen Kreis Aachen alle rechtskräftigen Bebauungspläne in eine digitale Übersichtskarte übertragen und um die Darstellungen der Bereiche der Satzungen nach §34 oder §35 BauGB ergänzt wurden, um zunächst die erforderlichen technischen und planerischen Voraussetzungen für die geforderte Untersuchung zu schaffen (vgl. hierzu Drucksachen-Nr. V/2007/338 – E1).

 

War zum damaligen Zeitpunkt zunächst angedacht, nur die drei Innenstadtbereiche, in Anlehnung an die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Herzogenrath zu untersuchen, wurde im Rahmen der weiteren Bearbeitung von der Verwaltung entschieden, das gesamte Stadtgebiet einzubeziehen, um so im Rahmen einer langfristigen, flächenschonenden Stadtentwicklung Flächenpotentiale aufzeigen zu können.

 

Wie bereits in Drucksachen-Nr. V/2011/093-E01 dargelegt, wurde seitens der Verwaltung eine Arbeitsgrundlage erstellt, in der zunächst auf der Basis einer Auswertung des vorhandenen Kartenmaterials (aktuelle Flurkarten, Luftbilder etc.) potentielle Wohnbauflächen ermittelt und in einer Übersichtskarte dargestellt wurden. Der ursprüngliche Kriterienkatalog zur Bewertung der Potentialflächen wurde kontinuierlich überarbeitet und an aktuelle Entwicklungen angepasst (vgl. hierzu Drucksachen-Nr. V/2011/252).

 

Neben der kartografischen Auswertung werden derzeit sämtliche erfassten Potentialflächen der Ortsteile Herzogenrath, Kohlscheid und Merkstein vor Ort betrachtet und anhand des Kriterienkatalogs auf ihre Eignung untersucht und bewertet werden. Hierbei muss ggf. auch eine Überprüfung und Anpassung des Kriterienkatalogs erfolgen. Dies ist mit einem äußerst hohen Arbeitsaufwand verbunden, da allein für den Ortsteil Herzogenrath ca. 140 potentielle Bauflächen vor Ort betrachtet werden müssen.

 

Angestrebtes Ziel der Verwaltung ist es, mittelfristig ein Flächen- bzw. Baulückenkataster zu erstellen und fortzuschreiben, welches EDV-technisch so aufbereitet ist, dass Bauinteressenten sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Baulücken aufgezeigt und erste Informationen zum bestehenden Planungsrecht, zur Größe etc. gegeben werden. Aus Gründen des Datenschutzes ist hierbei zwischen dem verwaltungsintern zu nutzenden Teil und dem öffentlichen Teil des Baulückenkatasters zu unterscheiden.

 

Der verwaltungsinterne Teil des Baulückenkatasters (siehe Anlage 1) ermöglicht mit seinen umfangreichen Daten (z.B. zu Bergbau, Altlasten usw.) die systematische, EDV-unterstützte Erfassung und Bewertung sämtlicher in Betracht kommenden Baulandpotenzialflächen hinsichtlich Eignung, Quantität und Qualität.

Als Ergebnis dieser Auswertung werden im öffentlichen Baulückenkataster i.d.R. die sofort oder in absehbarer Zeit bebaubaren Grundstücke dargestellt, versehen mit allgemeinen Angaben zum Grundstück und zum Planungsrecht (siehe Anlage 2). Rechtliche Grundlage zur Veröffentlichung eines solchen Katasters ist § 200 Abs. 3 BauGB, wonach Baulandkataster mit Angaben der Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße veröffentlicht werden können, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat. I.d.R. wird die Absicht zur Veröffentlichung des Katasters durch eine öffentliche Bekanntmachung angekündigt.

 

Zwecks EDV-technischer Realisierung eines solchen Baulückenkatasters wurde nach vorheriger Abstimmung mit dem Bereich 5.2 (EDV) am 03.08.2011 die regio-iT mit der Erstellung bzw. Bereitstellung der erforderlichen Software beauftragt. Parallel zur Erfassung der Baulandpotenzialflächen erfolgt derzeit im Zuge der Software-Programmierung die Detailabstimmung mit der regio-iT, so dass nach derzeitigem Stand bis Jahresende mit der Fertigstellung der Software zu rechnen ist und sodann die Einpflegung erfolgen kann.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

 

 

 

Anlage/n:

Anlage 1:              Beispielhafte Darstellung einer erfassten und bewerteten                                                                       Baulandpotenzialfläche im verwaltungsinternen Baulückenkataster

 

Anlage 2:              Beispielhafte Darstellung einer Baulandpotenzialfläche im Internet

 

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Anlagen

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