Sitzungsvorlage - V/2008/412-E04
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan II/60 "Honigmannstraße" Hier: 1. Beschluss des überarbeiteten städtebaulichen Entwurfes und 2. Beschluss der öffentlichen Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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24.11.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.09.2011 die Sitzungs-vorlage mit dem Auftrag an die Verwaltung, die Stellplatzfrage zu klären, zurückverwiesen. Auch mit Blick auf die Planung des neuen Baufensters für Gewerbeflächen gegenüber den bestehenden Fachmärkten wurde bemängelt, dass die vorgesehene Anzahl der Stellplätze zu gering sei. Es wurde daher der Wunsch geäußert, für den gesamten Bereich wesentlich mehr Stellplätze vorzuhalten und die überarbeitete Planung dem Umwelt- und Planungs-ausschuss erneut zur Beratung vorzulegen.
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes sieht nun 74 Stellplätze vor, im Vergleich zum vorherigen Entwurf 27 Stellplätze mehr. Dies wird erreicht, indem das große Baufenster im Bebauungsplan-Entwurf nach dem letzten Fachmarkt ’geöffnet’ wird, um dort einige Stellplätze mehr zu ermöglichen. Ebenfalls können in der nicht überbaubaren Fläche im nordöstlichen Bereich weitere Stellplätze angelegt werden. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass auch innerhalb der Baufenster Stellplätze zulässig sind.
Die Gesamtanzahl der Stellplätze wird nun als großzügig angesehen, zumal sie die vom Bauordnungsrecht geforderte Mindestanzahl von Stellplätzen - zunächst für die bestehenden Betriebe - in der Summe deutlich übersteigt. Auch ist davon auszugehen, dass es im eigenen Interesse sowohl der jetzigen als auch der zukünftigen Mieter liegt, ausreichend Stellplätze anzubieten.
Im vorderen zur Roermonder Straße hin orientierten Bereich sollen keine weiteren Stellplätze angelegt werden. Hier soll ein kleinerer Gewerbekomplex mit drei Gewerbeeinheiten errichtet werden. Der planende Architekt wird im Rahmen der Realisierung dafür Sorge tragen, dass für diesen Solitärbau eine architektonisch befriedigende Gestaltung aller Fassadenteile erreicht wird. So soll das Gebäude aufgrund seiner Rundum-Sichtbarkeit einen Pavillon-charakter erhalten und sich als attraktiven Blickfang für den gesamten Fachmarktbereich darstellen.
Die Verwaltung legt dem Umwelt- und Planungsausschuss die überarbeitete städtebauliche Planung zur erneuten Beratung vor, um mit diesem Bebauungsplan-Entwurf die öffentliche Auslegung durchführen zu können. Ebenfalls wird diese überarbeitete Planung der Öffentlichkeit in einer Bürgerversammlung vorgestellt.
Darüber hinaus ist dieser Vorlage erneut die Zusammenfassung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Anregungen mit einem Abwägungs-vorschlag zur Beratung und zum Beschluss durch den Umwelt- und Planungsausschuss beigefügt.
Es wird darauf hingewiesen, dass bereits mit Versand der Drucksachen-Nummer V/2009/412-E3 alle im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen als Kopie versandt wurden
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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