Sitzungsvorlage - V/2011/199-E04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)              Errichtung einer weiteren Gesamtschule in der Stadt Herzogenrath             

 

Der Stadtrat beschließt, nach Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur aufgrund der „Anlassbezogenen Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die weiterführenden Schulen“ und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der benachbarten Schulträger sowie der Stellungnahmen der Schulmitwirkungsgremien der Erich-Kästner-Schule und der städtischen Realschule Kohlscheid folgende schulorganisatorische Maßnahmen:

 

1.              die Stellungnahmen der benachbarten Schulträger und der Schulmitwirkungsgremien               der Erich-Kästner-Schule und der städtischen Realschule Kohlscheid werden zur               Kenntnis genommen.

 

2.              vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln und vorbehaltlich               des Erreichens einer ausreichenden Schülerzahl im Anmelde- und Auswahlverfahren               der Gesamtschule zum Schuljahresbeginn 2012/2013

 

a)                  im Stadtteil Kohlscheid eine mindestens vierzügige Gesamtschule in

              Ganztagsform zu errichten

 

b)              die Erich-Kästner-Schule, städtische Gemeinschaftshauptschule auslaufend               aufzulösen

 

c)                    die städtische Realschule Kohlscheid auslaufend aufzulösen

 

3.              die Verwaltung zu beauftragen, die Genehmigung für die Maßnahmen nach Ziffer

              Ziffer 2 a, b und c bei der Bezirksregierung zu beantragen.

 

4.              vorbehaltlich der Errichtung einer Gesamtschule im Stadtteil Kohlscheid zu Schul-

              Jahresbeginn 2012/2013 entsprechende Sach- und Personalmittel in einem ge-

              Sonderten Produkt einzuplanen.

 

 

b)              Jenaplanschule

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen eines Schulversuchs „Jenaplan“ bei dem im Januar anstehenden Anhörungen von interessierten Kommunen durch das Schulministerium Nordrhein-Westfalen vorzutragen und nach Eingang der entsprechenden Ausschreibungstexte für die Teilnahme an einem Schulversuch unmittelbar den Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur wieder zu beteiligen und über die Konsequenzen einer Ausschreibungsteilnahme und die Chance zu berichten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

                           

Entsprechende Sach- und Personalkosten müssen nach Genehmigung zur Errichtung einer Gesamtschule in den Haushalt eingestellt werden.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

a)              Errichtung einer weiteren Gesamtschule in der Stadt Herzogenrath

 

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur hat bereits in seiner Sondersitzung am 13.10.2011 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Dieser ist den Schulmitwirkungsgremien der Erich-Kästner-Schule und der städtischen Realschule Kohlscheid, mit der Bitte um  Stellungnahme, am 18.10.2012 übersandt worden.

 

Gleichzeitig hat die Verwaltung mit Schreiben vom 24.10.2011 bei der Bezirksregierung die Errichtung einer Gesamtschule im Stadtteil Kohlscheid sowie die auslaufende Auflösung der Erich-Kästner-Schule, Gemeinschaftshauptschule der Stadt Herzogenrath, und der städtischen Realschule Kohlscheid zum Schuljahr 2012/2013 beantragt.

 

Ebenfalls mit Schreiben vom 24.10.2011 hat die Verwaltung der Bezirksregierung die Stellungnahmen der benachbarten Kommunen zugeleitet und die Durchführung eines Moderationsverfahrens gem. § 80 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) hinsichtlich der Stellungnahme der Stadt Würselen gebeten.

 

Hinsichtlich des Moderationsverfahrens wird die Bezirksregierung auf die beiden Städte zukommen.

 

Zwischenzeitlich haben die Schulmitwirkungsgremien der Erich-Kästner-Schule und der städtischen Realschule Kohlscheid getagt und ihre Stellungnahmen verfasst. Diese sind als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung möchte feststellen, dass aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur vom 13.10.2011 die verschiedensten Gespräche mit Bezirksregierung und den betroffenen Schulen geführt worden sind.

 

Darüber hinaus hat am 21.11.2011 eine erste Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten der Viertklässler stattgefunden. Weitere Gespräche und Informationen werden stattfinden.

 

Vor allem werden alle weiteren Schritte auch in enger Abstimmung mit den Betroffenen besprochen werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem entsprechenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

 

 

b)              Jenaplanschule

 

Mit der gesetzlichen Fixierung des Schulkonsenses im Lande Nordrhein-Westfalen wurde auch die Möglichkeit eines Schulversuches fixiert, der die Zusammenarbeit von Grundschulen mit weiterführenden Schulen und weitere Versuchsmodule wie jahrgangsübergreifenden Unterricht u. ä. vorsehen kann. Der Schulversuch kann entweder beginnend für das Schuljahr 2012/2013 oder für 2013/2014 beantragt werden.

 

Laut Auskunft des Schulministeriums sind die Kriterien für diesen Schulversuch noch nicht festgelegt.

 

Es ist vielmehr beabsichtigt, interessierte Kommunen und andere Schulträger im Januar zu den Fragen zu hören, was ihre Planungen sind und mit welchen Eckpunkten ein Schulversuch aus Sicht der Schulträger gestaltet werden sollte.

 

Durch die Auswertung dieser Anhörungselemente will die Landesregierung sich in die Lage versetzen, einen Ausschreibungstext vorzubereiten und die Kommunen und sonstigen Schulträger zur Bewerbung für einen solchen Schulversuch aufzufordern. Maximal 15 Versuchsschulen sollen genehmigt werden.

 

Für die Stadt Herzogenrath hat die Verwaltung bereits die Bitte um Einladung zu dieser Anhörung ausgesprochen.

 

Weitere Details konnte das Ministerium noch nicht mitteilen, ausgeschlossen sind jedoch Schulversuche, die nicht zukunftsfähig sind, das heißt, Voraussetzung für eine Aufnahme in die Kriterienliste für zukünftige Schulversuche ist, dass aus dem Versuch ein Element entsteht, für das voraussichtlich eine Übernahme in das Regelsystem der bestehenden Schulformen möglich ist.

 

Andere Schulversuche werden nicht genehmigt werden.

 

Aus dieser Situation resultiert der Beschlussvorschlag.

 

Die Verwaltung hatte ferner den Auftrag zu prüfen, ob eine Kooperation mit der Jenaplanschule oder einer anderen Schule in Kerkrade möglich ist, die zum Schuljahr 2012/2013 geschlossen wird.

 

Die hierzu stattgefundenen Gespräche mit Moware und der zuständigen Wethouderin für Bildungsangelegenheiten, Frau Szalata Thomas aus Kerkrade, haben ergeben, dass sich Moware diese Form der Zusammenarbeit wegen der Unterschiedlichkeit der Schulformen nicht vorstellen kann. Moware bietet lediglich pädagogische Unterstützung an.  

 

Die Gemeinde Kerkrade überprüft derzeit durch Gutachten, inwieweit sie für weiterführende Schulen mit Alleinstellungsmerkmalen eine Genehmigung erhalten könnte und somit der Perspektive, zukünftig keine gehobenen Schulabschlüsse in ihrem Gemeindegebiet mehr anbieten zu können, entgegenwirken könne.

 

Auch der Vorschlag einer weiterführenden Schule in Kooperation mit der Stadt Herzogenrath wird dabei geprüft werden. Ob sich daraus für das Projekt Jenaplan Perspektiven ergeben, bleibt abzuwarten.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§§ 80 ff. Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

 

 

Anlage/n:

 

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Anlagen

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