Sitzungsvorlage - V/2011/257-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Benutzungsordnung für Sportplätze in der Stadt Herzogenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 Jugend und Bildung
- Beteiligt:
- Fachbereich 2.2 Schule, Sport und Kultur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
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Vorberatung
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22.11.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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13.12.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die Errichtung von Kunstrasenplätzen im Stadtgebiet Herzogenrath ist es nötig geworden, die Benutzungsordnung für Sportplätze den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Im Zuge der Änderung wird der alte § 2 geteilt. Im neuen § 2 wird in Zukunft nur noch die Widmung der Sportplätze geregelt. Der neue § 3 regelt das Benutzungsentgelt.
Bei § 2 wird aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit der Zusatz „regelt die Benutzung“ eingefügt, um nochmals klar zu machen, dass die Vergabe der Plätze ausschließlich Aufgabe der Stadt ist.
Als Zusatz im neuen § 2 Abs. 6 wird das Gebot festgehalten, dass auf Rasen- und Kunstrasenplätzen ausschließlich sportliche Tätigkeiten zulässig sind.
Folgende Punkte sind bei der Vergabe von Kunstrasenplätzen zu beachten:
Für Kunstrasenplätze sind Entgelte festzulegen.
Im neuen § 3 werden die Regelungen aus dem alten § 2 im Grundsatz übernommen.
Die vorrangige Vergabe an Vereine, die sich an den Kosten des Platzes beteiligen oder beteiligt haben, wird in der Vergabe berücksichtigt. Da die Vergabe grundsätzlich ermessensfehlerfrei zu erfolgen hat, muss dieses nicht extra in der Benutzungsordnung aufgenommen werden. Die geplante Ermessensausübung ist ausführlich, genau und ermessensfehlerfrei in den bis jetzt geschlossenen Verträgen wiedergegeben.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass ein einheitliches Entgelt zu starken Ungleichbehandlungen führt. Um diesem entgegensteuern zu können, soll die neue Benutzungsordnung individuelle Vereinbarungen für größere Gruppen mit mehr als 30 Personen ermöglichen. Um eine praxisnahe Umsetzung zu ermöglichen, ist davon Abstand genommen worden, den konkreten Verbrauch als Maßstab zu nehmen.
Die Benutzungsregeln (§ 4) wurden angepasst.
Es bietet sich hier an, die vorhandene Benutzungsordnung anzupassen. Die Kernbestandteile bleiben immer gleich.
Die Änderungen in der Benutzungsordnung sind der anhängenden Erläuterung sowie der neuen Benutzungsordnung zu entnehmen.
Rechtliche Grundlagen:
Benutzungsordnung für die Sportplätze im Stadtgebiet Herzogenrath (5_10)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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66,5 kB
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37 kB
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