Sitzungsvorlage - V/2011/257-E01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt nach Vorberatungen im Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur der vorgelegten Änderung der Benutzungsordnung für die Sportplätze im Stadtgebiet Herzogenrath (5_10), die mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft tritt, zu.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

Zu den finanziellen Auswirkungen durch die Einführung eines Nutzungstarifes für Kunstrasenplätze kann zum jetzigen Zeitpunkt keine genaue Angabe gemacht werden.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Durch die Errichtung von Kunstrasenplätzen im Stadtgebiet Herzogenrath ist es nötig geworden, die Benutzungsordnung für Sportplätze den neuen Gegebenheiten anzupassen.

 

Im Zuge der Änderung wird der alte § 2 geteilt. Im neuen § 2 wird in Zukunft nur noch die Widmung der Sportplätze geregelt. Der neue § 3 regelt das Benutzungsentgelt.

 

Bei § 2 wird aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit der Zusatz „regelt die Benutzung“ eingefügt, um nochmals klar zu machen, dass die Vergabe der Plätze ausschließlich Aufgabe der Stadt ist.

Als Zusatz im neuen § 2 Abs. 6 wird das Gebot festgehalten, dass auf Rasen- und Kunstrasenplätzen ausschließlich sportliche Tätigkeiten zulässig sind.

 

Folgende Punkte sind bei der Vergabe von Kunstrasenplätzen zu beachten:

Für Kunstrasenplätze sind Entgelte festzulegen.

 

Im neuen § 3 werden die Regelungen aus dem alten § 2 im Grundsatz übernommen.

Die vorrangige Vergabe an Vereine, die sich an den Kosten des Platzes beteiligen oder beteiligt haben, wird in der Vergabe berücksichtigt. Da die Vergabe grundsätzlich ermessensfehlerfrei zu erfolgen hat, muss dieses nicht extra in der Benutzungsordnung aufgenommen werden. Die geplante Ermessensausübung ist ausführlich, genau und ermessensfehlerfrei in den bis jetzt geschlossenen Verträgen wiedergegeben.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass ein einheitliches Entgelt zu starken Ungleichbehandlungen führt. Um diesem entgegensteuern zu können, soll die neue Benutzungsordnung individuelle Vereinbarungen für größere Gruppen mit mehr als 30 Personen ermöglichen. Um eine praxisnahe Umsetzung zu ermöglichen, ist davon Abstand genommen worden, den konkreten Verbrauch als Maßstab zu nehmen.

 

Die Benutzungsregeln (§ 4) wurden angepasst.

Es bietet sich hier an, die vorhandene Benutzungsordnung anzupassen. Die Kernbestandteile bleiben immer gleich.

 

Die Änderungen in der Benutzungsordnung sind der anhängenden Erläuterung sowie der neuen Benutzungsordnung zu entnehmen.

 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Benutzungsordnung für die Sportplätze im Stadtgebiet Herzogenrath (5_10)

 

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Erläuterungen

Benutzungsordnung neu

Reduzieren

Anlagen

Loading...