Sitzungsvorlage - V/2011/361

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss begrüßt die im Antrag der CDU-Fraktion vom 10.10.2011 zum Ausdruck gekommene Idee, Familienförderung mit einem Anreiz zum Erwerb von Altbauten zu verbinden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob bestimmte Wohnbereiche durch stadtplanerische Maßnahmen in den Genuss von Förderungen z. B. der energetischen Sanierung o. ä. kommen können.

 

Nach Klärung der kommunalen wohnwirtschaftlichen Steuerungsnotwendigkeiten und der Fördermöglichkeiten durch Land und Bund wird die Förderberatung durch die Verwaltung in Zusammenhang mit der Beratung über sonstige bestehende Fördermöglichkeiten, die die Stadt Herzogenrath oder das Land NRW bzw. die KFW bieten, durchgeführt werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

./.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Antrag ist als Anlage mit seiner Begründung beigefügt.

 

Die beabsichtigte Förderung enthält wohn- und familienpolitische Anteile, sie ist nur sinnvoll bei Verbindung derselben.

 

Daher ist es sinnvoll, die bestehenden Fördermöglichkeiten des Landes und die von der Verwaltung eruierten wohnwirtschaftlichen Steuerungsnotwendigkeiten zunächst auszuwerten und anschließend in die Beratung von jungen Familien aufzunehmen.

 

Ohne wohnwirtschaftliches Konzept würden Fördermittel einer Kommune ohnehin nicht beide gewünschten Effekte haben können, so dass dieser Weg vorzuziehen ist.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Keine

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

 

./.

 

Anlage:

 

Antrag der CDU-Fraktion vom 10.10.2011

 

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Anlagen

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