Sitzungsvorlage - V/2011/135-E02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung in 2012 halbjährlich einen Sachstandsbericht abzugeben.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Gesamtkosten

 

Für die Leistungsempfänger gem. § 2 AsylbLG handelt es sich um eine Pflichtaufgabe. Für die Leistungsempfänger nach § 3 AsylbLG steht die entsprechende rechtliche Grundlage noch aus.

Für beide Personenkreise wurden unter Kostenstelle 420000, Produkt 0531310, Sachkonto 533910 bzw. 533920 für das Jahr Sachkosten in Höhe von je 10.000,-- € angemeldet.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Blieb der erwartete, sprunghafte Anstieg der eingehenden Anträge zum Schuljahresbeginn aus, so ist aktuell ein starker Antragsanstieg zu verzeichnen.

Es liegen zwischenzeitig (Stand 30.11.2011) für 287 Kinder Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket  vor:

 

Mittagessen Kita                             58                             davon bearbeitet               14

Mittagessen Schule                             86                                                                      11

Tagesausflüge                             35                                                                       1

Klassenfahrten                             74                                                                       15

Lernförderung                             23                                                                      -

Schülerbeförderung               38                                                                       2

Teilhabe                                           99                                                                       4

Schulbedarf                                           160                                                                      84

                                                        -----                                                                      -----

573                                                                                                               131

 

Die Erledigung der Anträge verlief bislang schleppend. Die Gründe dafür sind vielseitig:

-          im Vorfeld waren und sind viele Absprachen mit Leistungserbringern zu treffen

-          zahlreiche Unterlagen und Angaben bei den Antragstellern müssen nachgefordert werden, damit verbunden ist i.d.R. dass wiederholte Aufgreifen eines Falles

-          aufgrund des politischen Augenmerks auf die Umsetzung der Gesetzesänderung sind in höherem Maße als gewöhnlich Auswertungen zu fertigen / Anfragen zu beantworten

-          die Arbeiten waren bislang ohne personelle Verstärkung aufzufangen waren

 

Seit dem 14.11.2011 verstärkt  eine Kollegin aus dem mittleren  Dienst für dieses Aufgabengebiet den Bereich, welche sich jedoch momentan noch in der Wiedereingliederung befindet und somit erst im Januar mit ihrer vollständigen Arbeitszeit  zur Verfügung steht.

Perspektivisch gesehen wird der Bereich jedoch aufgrund des personellen Zuwachses nach der Einarbeitungszeit in der Lage sein, die Anträge mit höherer Frequenz abzuarbeiten.

 

Am 22.11.2011 fand seitens des Bereiches Jugend unter Einbezug des Jobcenters sowie des Bereiches Soziales eine außerplanmäßige LeiterInnen-Konferenz der Kindertagesstätten statt, mit dem Ziel, bestehende Unklarheiten in Bezug auf das Antrags- und Bewilligungsverfahren auszuräumen und noch einmal klar aufzuführen, welche Aufgaben die Kitas mit Blick auf die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes erbringen sollten, um zu einem möglichst reibungslosen Antragsverfahren beizutragen.

 

Informationsveranstaltungen sind initiativ derzeit seitens des Bereiches nicht geplant, da der Fokus gebündelt auf die Erledigung der vorliegenden Leistungsanträge  gerichtet ist.

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