Sitzungsvorlage - V/2011/306

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte 7. Änderung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Herzogenrath. Die neuen Gebührensätze treten am 01.01.2012 in Kraft.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.

Haushaltsmittel stehen im Ergebnisplan zur Verfügung

 

2. Deckungsvorschlag:

 

Beim Produkt 1254510 – Straßenreinigung/Winterdienst ist der gesetzlich geforderte Ausgleich durch Anpassung der Straßenreinigungsgebühren gewährleistet.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Dienstleistungsvertrag mit dem zurzeit beauftragten Straßenreinigungsunternehmen endet mit Ablauf des 31.12.2011. Aus diesem Grund wurde die maschinelle Straßenreinigung im Stadtgebiet Herzogenrath für die Jahre 2012 und 2013 erneut öffentlich ausgeschrieben.

 

Das wirtschaftlichste Angebot lag geringfügig über dem aktuellen Preis für die Straßenreinigung, aber deutlich unterhalb der erwarteten geschätzten Kosten, so dass erfreulicherweise keine nennenswerte Erhöhung der Gebührensätze infolge des Ausschreibungsergebnisses notwendig wird.

 

Die Kostenentwicklung des vergangenen Jahres war vor allem von einem langen und harten Winter geprägt, so dass sich die Kosten des Winterdienstes im Vergleich zu den Vorjahren deutlich erhöhten:

 

Aufgrund des harten Winters 2010/2011 mussten im vergangenen Jahr sehr viele Wintereinsätze gefahren werden. Die Einsatzstunden für Fahrer und Beifahrer beliefen sich im Jahr 2010 auf insgesamt 2.550 Stunden (2009: 989 Stunden). Auch steigende Betriebskosten und die höheren Ausgaben für Streusalz mussten in der Gebührenkalkulation 2012 berücksichtigt werden.

 

Bei der Ermittlung der voraussichtlichen Einsatzstunden für 2012 wird auf die Durchschnittswerte der Vorjahre zurückgegriffen. Dies ist auch sachgerecht, um witterungs- und jahreszeitlich bedingte Schwankungen auszugleichen.

 

Obwohl diese Berechnungsweise einen Zeitraum von 10 Jahren umfasst, führen die beiden letzten strengen Winter, besonders 2009/2010, dazu, dass die ermittelten Kosten für den Winterdienst (ohne Abschreibungen und Verzinsung des Anlagekapitals) deutlich um ca. 31,3 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen sind.

 

Ein beachtlicher Zugang bei den kalkulatorischen Kosten durch die Anschaffung und Herstellung eines dritten Streusalzsilos (2012: 9.618,69 €) ergibt eine prognostizierte Erhöhung der Winterdienstkosten in Höhe von tatsächlichen 42 %.

 

Auswirkungen für die Gebührenzahler:

 

Die oben geschilderten Kostenerhöhungen beim Winterdienst, besonders in den Bereichen Personal, Fahrzeuge und Streugut, führen dazu, dass die Gebühren für die Reinigungsklassen S1 und S2 um 0,18 € auf 1,31 € je Frontmeter und Jahr angehoben werden müssen. Bei einer angenommenen Frontmeterlänge von 10 m ergeben sich damit für die Grundstückseigentümer jährliche Mehrbelastungen von 1,80 €.

 

Bei der in den Innenstädten maßgeblichen Reinigungsklasse S6 ist eine Anpassung auf 5,19 € je Frontmeter und Jahr erforderlich (2011: 5,07 €). Auch hier ergeben sich bei einer angenommenen Frontlänge von 10 m jährliche Mehrbelastungen für die Grundstückseigentümer von 1,20 €.

 

Der Gebührensatz für den Winterdienst, Reinigungsklasse S5, steigt um 0,20 € auf 0,68 € je Frontmeter und Jahr. Damit einhergehend ist bei einer angenommenen Frontlänge von 10 m eine jährliche Mehrbelastung für die Grundstückseigentümer in Höhe von 2,00 €.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Straßenreinigungsgebühren anzupassen und ab dem 01.01.2012 wie folgt festzusetzen:

 

Reinigungsklasse

Gebühr

2011

Gebühr ab

01.01.2012

S1         (überörtliche Hauptverkehrsstraßen, wöchentliche

              Reinigung inkl. Winterdienst)

1,13 €

1,31

S2         (Haupterschließungs- und innerörtliche Verbindungs-

              Straßen, wöchentliche Reinigung inkl. Winterdienst)

1,13 €

1,31

S5         (nur Winterwartung auf den Hauptfahrbahnen durch

             die Stadt)

0,48 €

0,68

S6         (tägliche, manuelle Straßenreinigung)

 

5,07 €

5,19

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 7 i.V.m. § 41 Abs. 1 S. 2 Buchst. f.) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, Straßenreinigungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme örtliche Rechnungsprüfung :

 

Die örtliche Rechnungsprüfung hat die vorliegende Gebührenberechnung zur Straßenreinigung geprüft. Die Gebührenberechnung ergab, dass nach dem sehr strengen Winter 2010/2011 die dortige Kostenentwicklung in den personalintensiven Reinigungsklassen erheblichen Einfluss gehabt hatte. So sind die Reinigungsklassen S1 und S2 um 18 Cent pro Reinigungsmeter gestiegen. Die Kostensteigerung bei der Reinigungsklasse S5 betrug 20 Cent pro laufenden Reinigungsmeter und in der Klasse S6 12 Cent.

 

Die Kostensteigerungen wurden der örtlichen Rechnungsprüfung nachvollziehbar dargelegt.

 

Gegen die vorgelegte Neufestsetzung der Straßenreinigungsgebühren in den Klassen S1, S2, S5 und S6 bestehen seitens der örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

Anlage/n:

1.)

7. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt             Herzogenrath

2.)

Gebührenbedarfsberechnung 2012

 

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Anlagen

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