Sitzungsvorlage - V/2011/357
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Abfallentsorgung in Herzogenrath hier: Einrichtung eines Wertstoffhofes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 Bau und Betrieb
- Beteiligt:
- Bürgermeisterbüro; Fachbereich 4.1 Betrieb; Fachbereich 4.2 Hoch- und Tiefbau; Fachbereich 6 Finanzen; Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung; Verwaltungsleitung; Fachbereich 3: b) Planung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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24.11.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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13.12.2011
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Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Herzogenrath beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit der RegioEntsorgung AöR einen Wertstoffhof auf dem Gelände des Bauhofes Herzogenrath-Mitte, Eygelshovener Straße 69a, im Jahr 2012 zu errichten.
Die Grünschnittcontainerstandorte in Herzogenrath-Mitte (Parkplatz Rathaus) und Niederbardenberg (Parkplatz Recyclingbörse, Schmiedstraße) sollen aufgegeben werden. Hier eintretende Einsparungen sollen zur Finanzierung des Wertstoffhofes verwendet werden.
Die Kontakte mit dem Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) im Hinblick auf die Öffnung und Mitnutzung der bestehenden und geplanten Wertstoffhöfe sind zu intensivieren, um eine angemessene Kostenbeteiligung des ZEW zu erreichen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.
Haushaltsmittel stehen im Ergebnisplan zur Verfügung.
2. Deckungsvorschlag:
Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten, die durch die Inanspruchnahme der Abfallentsorgungsleistungen der Stadt Herzogenrath gemäß der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath sowie durch die Benutzung der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung AöR, in der Stadt Herzogenrath nach den Regelungen der Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung in den jeweils gültigen Fassungen entstehen, nicht übersteigen und decken (§ 6 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW).
Die für 2012 prognostizierten Kosten für die Aufnahme und den Betrieb eines Wertstoffhofes auf dem Gelände des Bauhofes der Stadt Herzogenrath, Eygelshovener Straße 69a, belaufen sich grundsätzlich auf 163,4 T€. Durch Einsparungen im Holsystem ist allerdings nur mit tatsächlichen Mehrkosten in Höhe von 43,9 T€ zu rechnen. Diese Kosten sind über die Abfallgebühren zu finanzieren. Eine Änderung der aktuell gültigen Abfallgebühren wäre nicht erforderlich. Folgekosten in den Jahren 2013 ff. können gegenwärtig nicht beziffert werden.
Sachverhalt
Mit der Novellierung der EU-Abfallrahmenrichtlinie wurden die Ziele der Abfallwirtschaft weiter in Richtung Kreislaufwirtschaft fortentwickelt. Vor dem Hintergrund begrenzter Rohstoffvorkommen wird die Schonung bestehender Ressourcen angestrebt. Zurzeit wird das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) überarbeitet, um die Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umzusetzen und zu konkretisieren. Ein wichtiger Punkt ist hierbei die verbesserte Getrennterfassung von verwertbaren Abfallfraktionen. Haushaltnahe Getrennterfassung und Bringsysteme für größere Mengen oder sperrige Materialien sind geeignet, die Wertstofferfassungsquoten zu steigern und die Restabfallmenge zu reduzieren.
Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat sich in seiner Sitzung am 20.05.2011
intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und beschlossen, die Einführung eines kommunalen Werststoffsammelsystems mit Wertstoffhöfen in enger Abstimmung mit allen Kommunen des Verbandsgebietes voranzutreiben. In die Planungen und Überlegungen zum Ausbau des Wertstoffhofangebotes im Verbandsgebiet sollen die Städte und Gemeinden von Beginn an intensiv einbezogen und bestehende Werststoffhöfe im Konzept des ZEW berücksichtigt werden.
Ziel ist, durch gemeindeübergreifende Nutzung der Bringsysteme das Angebot für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und Synergieeffekte für die einzelnen Städte und Gemeinden zu erreichen.
Aktuell arbeitet der ZEW an einem Finanzierungsplan. Dabei strebt der ZEW eine Finanzierung des gemeindeübergreifenden Angebots für die Wertstoffhöfe im Verbandsgebiet über Mittel des ZEW, die im Rahmen der Grundgebühren des ZEW von allen Städten und Gemeinden des Verbandsgebietes erhoben werden, an. Mittelfristig sollen den Städten und Gemeinden, die einen Wertstoffhof betreiben, die Kosten des Betriebs vom ZEW erstattet werden. Hier muss aber noch ein Finanzierungskonzept entworfen werden, in welchem Maße die Städte und Gemeinden, die nicht über eigene Wertstoffhöfe verfügen, jedoch die Anlagen der benachbarten Kommunen im Rahmen dieses Gesamtkonzeptes mitnutzen können, belastet werden.
In den vergangenen Wochen hat die RegioEntsorgung AöR aufgrund der anstehenden Novellierung des KrW-/AbfG und der Beschlusslage des ZEW verschiedene Gespräche mit den
Städten und Gemeinden geführt, die bereits über einen Wertstoffhof verfügen oder Interesse an der Etablierung eines solchen gezeigt haben.
Die Stadt Herzogenrath hat ihr Interesse bekundet und dementsprechend erste Vorüberlegungen mit der RegioEntsorgung AöR zur Einrichtung eines Wertstoffhofes auf dem Gelände des Bauhofes der Stadt Herzogenrath, Eygelshovener Straße 69a, angestellt. Neben den bereits vorhandenen Wertstoffhöfen im Verbandsgebiet der RegioEntsorgung in Baesweiler, Simmerath und Würselen, wäre die Stadt Herzogenrath die vierte Kommune im Verbandsgebiet der RegioEntsorgung, die einen Wertstoffhof anbieten würde.
Erste Eckdaten eines Konzepts zur Einrichtung eines Wertstoffhofes in Herzogenrath wurden wie folgt erarbeitet:
1. Öffnungszeiten:
Die Öffnungszeiten sollen sich in die Betriebszeiten des Bauhofes so eingliedern, dass es nicht zu gegenseitigen Behinderungen kommt. Dies betrifft insbesondere den zu erwartenden Verkehr auf dem Gelände. Durch die nachfolgend aufgelisteten Öffnungszeiten ergäbe sich eine wöchentliche Betriebszeit von insgesamt 12 Stunden:
Di.: 08:30 - 12:00 Uhr (3,5 Stunden)
Do.: 16:30 - 19.00 Uhr (2,5 Stunden)
Sa.: 08:00 - 14:00 Uhr (6 Stunden)
2. Betriebspersonal:
Die Betriebsführung soll im Rahmen eines Betriebsführungsvertrages durch die Stadt Herzogenrath erfolgen. Der weitere Personalbedarf soll über die RegioEntsorgung abgedeckt werden.
3. Abfallfraktionen:
Die Abgabe am Wertstoffhof soll für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herzogenrath kostenlos sein und über die Abfallgebühren finanziert werden. Es sollen nur haushaltsübliche Mengen bis 1,5 m³ angenommen werden.
Folgende Abfallfraktionen sind zur Annahme vorgesehen:
1. Altpapier
2. Altglas
3. Alttextilien und –schuhe
4. Bioabfall
5. Flachglas
6. Grünschnitt
7. Kleinbatterien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
8. Korken
9. Kleinelektrogeräte
10. Haushaltsgroßgeräte
11. Gelbe Säcke
12. Sperrgut
13. Altholz
14. Metall
Die Sammlungen sollen über Container und Müllgroßbehälter erfolgen, die von der RegioEntsorgung AöR auf dem Bauhof der Stadt Herzogenrath bereitgestellt werden. Dabei sollen Sammelsysteme privater Dritter (Gelbe Säcke, Altglas, Alttextilien und –schuhe, Altpapier) einbezogen werden.
Die Kosten des Wertstoffhofes sind von der Stadt Herzogenrath zu tragen und über die Abfallgebühren zu finanzieren. Aus diesem Grund dürfen ohne Finanzierung durch den ZEW zunächst nur Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herzogenrath den Wertstoffhof nutzen.
Die geschätzten Kosten für die Aufnahme und Fortführung des Betriebs eines Wertstoffhofes unter Berücksichtigung der o. a. Einflussgrößen liegen in 2012 grundsätzlich bei 163,4 T€.
Diese Kosten belasten den Gebührenhaushalt jedoch tatsächlich nur in einem Umfang von 43,9 T€.
Es ist davon auszugehen, dass es im Holsystem, also bei den grundstücksbezogenen Sammlungen der ebenfalls auf dem Wertstoff angenommenen Abfälle (Sperrmüll, Altholz und Grünschnitt), zu spürbaren Rückgängen bei den einzusammelnden Abfallmengen kommen wird. Dieser Sachverhalt führt schließlich zu Einsparungen, die einen wirtschaftlichen Betrieb des Wertstoffhofes ermöglicht.
Bei Umsetzung der Planungen in 2012 ist eine Anhebung der Abfallgebühren nicht erforderlich.
Ohne die Einführung eines Wertstoffhofes geht die Verwaltung zurzeit davon aus, die Abfallgebühren 2012 um ca. 1 % senken zu können.
Eine Kostenprognose für darauffolgende Jahre kann nicht abgegeben werden, da gegenwärtig nicht abgeschätzt werden kann, wie das zusätzliche Entsorgungsangebot von den Herzogenrather Bürgerinnen und Bürgern angenommen und genutzt wird.
Im Falle der Einrichtung eines Wertstoffhofes schlägt die Verwaltung vor, die Grünschnittcontainerstandorte in Herzogenrath-Mitte (Parkplatz Rathaus) und in Niederbardenberg (Parkplatz Recyclingbörse, Schmiedstraße) aufzugeben, da dann durchgängig eine Abgabemöglichkeit auf dem Wertstoffhof in Herzogenrath-Mitte gegeben ist. Diese Maßnahme würde zu Kosteneinsparungen bei der Sammlung und dem Transport des Grünschnitts führen. Frei werdende Mittel könnten zur Finanzierung des Wertstoffhofes eingesetzt und unter Umständen weitere Gebührensteigerungen vermieden werden.
Sollte mittelfristig eine Öffnung der Wertstoffhöfe entsprechend den Zielsetzungen des ZEW für alle Bürgerinnen und Bürger des Verbandsgebietes des ZEW erfolgen, könnte eine angemessene Kostenbeteiligung des ZEW zu finanziellen Erleichterungen aller Kommunen, die
einen Wertstoffhof betreiben, führen.
Bis zum Datum der Erstellung dieser Vorlage hat der ZEW in dieser Sache allerdings noch keinen zweckmäßigen Beschluss gefasst.
Rechtliche Grundlagen:
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-AbfG), Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW), Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW), Abfallsatzung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West, Gebührensatzung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West für die Abfallentsorgung, Zweckverbandssatzung des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung, Satzung des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts, über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung, Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath in den jeweils gültigen Fassungen.
