Sitzungsvorlage - V/2011/362
Grunddaten
- Betreff:
-
Friedhofs- und Bestattungswesen hier: Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 Bau und Betrieb
- Beteiligt:
- Bürgermeisterbüro; Dezernat 1 bis 2017; Dezernat 3 bis 2017; Fachbereich 4.1 Betrieb; Fachbereich 6 Finanzen; Fachbereich 6.1 Finanzen und Steuern; Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung; Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.11.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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13.12.2011
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen zustimmend zur Kenntnis. Er begrüßt, dass sowohl im Bereich der Nutzungsrechte als auch bei den Benutzungsgebühren für Trauerhallen und Leichenzellen keine Gebührenerhöhungen notwendig sind.
Bezüglich der Bestattungsgebühren empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Herzogenrath, wie folgt zu beschließen:
Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung. Die neuen Bestattungsgebühren treten am 01.01.2012 in Kraft.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.
Haushaltsmittel stehen im Ergebnisplan zur Verfügung.
2. Deckungsvorschlag:
Beim Produkt 1355310 - Friedhöfe und Bestattungswesen ist der gesetzlich geforderte Ausgleich durch eine Anpassung der Bestattungsgebühren gewährleistet.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Unsere Bestattungskultur erfährt seit einigen Jahren tiefgreifende Veränderungen. Vor allem die Nachfrage nach pflegeleichten Grabstätten nimmt immer weiter zu.
Hauptaufgabe der Friedhofsverwaltung ist es, die aus dem geänderten Bestattungsverhalten resultierenden Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und evt. Kostensteigerungen auf das Notwendigste zu reduzieren.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2012 erarbeitet.
Grundlage der als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation waren die durchschnittlichen Bestattungszahlen der letzten Jahre und eine erste Prognose für das Jahr 2011. Für das Jahr 2012 geht die Verwaltung erneut von 420 Sterbefällen aus.
Erfreulicherweise ist sowohl bei den Nutzungsrechten als auch bei den Benutzungsgebühren für Trauerhallen und Leichenzellen durch die permanente Wirtschaftlichkeitskontrolle im
Bereich der Friedhöfe keine Gebührenerhöhung notwendig. Nähere Erläuterungen können der beigefügten Gebührenkalkulation entnommen werden.
Einzig bei den Bestattungsgebühren ist in einigen Fällen eine geringfügige Anpassung erforderlich, da in diesem Bereich vorwiegend variable Kosten für den Personal- und Fahrzeugeinsatz anfallen. Für das Jahr 2012 mussten insbesondere die anstehenden Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes berücksichtigt werden. Darüber hinaus wurde ein neuer Sargtransportwagen angeschafft, der auf 10 Jahre abgeschrieben und verzinst werden muss.
Infolge der gestiegenen Gesamtkosten müssen deshalb einige Bestattungsgebühren zum 01.01.2012 geringfügig angehoben werden. Anlage 3 stellt die alten und neuen Gebührensätze noch einmal insgesamt gegenüber.
Die Verwaltung empfiehlt, die Bestattungsgebühren in Höhe der Gebührenbedarfsberechnung festzusetzen. Die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Herzogenrath ist für das Jahr 2012 entsprechend anzupassen. Die 1. Änderungssatzung ist als Anlage 1 beigefügt.
Rechtliche Grundlagen:
§ 7 i.V.m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f Gemeindeordnung NRW, §§ 4, 5 und 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW)
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme der örtlichen Rechnungsprüfung:
Die örtliche Rechnungsprüfung hat die vorliegende Gebührensatzung für Friedhöfe nach den gesetzlichen Vorgaben für kostenrechnende Einrichtungen geprüft.
Hierbei wurden aufgrund von konstanten Bestattungszahlen die Gebühren für die Nutzungsrechte sowie die Gebühren für die Trauerhallenbenutzung nicht verändert. Lediglich die Bestattungsgebühren sind aufgrund von lohn- geräteintensiven Einsätzen den kostendeckenden Vorgaben geringfügig angepasst worden.
Dieser Sachverhalt wurde der örtlichen Rechnungsprüfung nachvollziehbar vorgelegt.
Die vorliegende Gebührenberechnung entspricht den Vorgaben für kostenrechnende Einrichtungen und wird somit anerkannt.
Anlage/n:
a) 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe)
b) Gebührenbedarfsberechnung 2012 nebst Anlagen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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50 kB
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2
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2,4 MB
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3
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4
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(wie Dokument)
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57,8 kB
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